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Bücher veröffentlicht von Kommunal-u.Schul-Verlag

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  • von Karl R. Hinkel
    69,00 €

    Wichtigste Rechtsgrundlage eines Staates ist seine Verfassung. Wegen des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland kommt neben dem Grundgesetz auch den einzelnen Verfassungen der Bundesländer große Bedeutung zu.Die Verfassung des Landes Hessen datiert vom 1.12.1946 und wurde in den letzten Jahres durch zahlreiche Verfassungsänderungen modernisiert. In den folgenden Jahren wurden weitere Artikel zum Staatsziel Umweltschutz, zum Schutz des Sports, zur Erweiterung der Wahlperiode des Landtags auf fünf Jahre sowie Regelungen zum Landeshaushalt eingefügt.Der Kommentar trägt mit ebenso kompetenten wie praxisnahen Erläuterungen wesentlich zum besseren Verständnis des hessischen Verfassungsrechts bei.Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Tatbestände werden in einen logischen Zusammenhang gebracht, womit auch weniger Rechtskundigen das hessische Verfassungsrecht verdeutlicht wird.Die Materie ist so verständlich gefasst, dass auf alle verfassungsrechtlichen Probleme eine Antwort gefunden werden kann.Aus praktischen Erwägungen wurde der Kommentierung der Gesetzestext vorangestellt. Ein systematisch gegliedertes Inhaltsverzeichnis, ein übersichtliches Abkürzungsverzeichnis, ein detailliertes Literaturverzeichnis, ein ausführliches Stichwortverzeichnis führen sicher zu den jeweils gewünschten Informationen.Damit eignet sich der Kommentar als Arbeits- und Orientierungshilfe für die praktische Arbeit, für die auf kommunaler Ebene (ehrenamtlich) tätigen Mandatsträger, für die Rechtspraxis sowie die Aus- und Fortbildung in der Landes- und Kommunalverwaltung, für den gesamten Bildungsbereich und letztlich für jede(n) interessierte(n) Bürger(in).Rainer Kallert, Richter am Sozialgericht Darmstadt, Dr. Johannes Meister, Richter am Amtsgericht Weilburg (war am Bundesverfassungsgericht tätig), Dr. Olaf Schmitt, Richter am Sozialgericht Gießen, Dr. Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts Fulda, Richter am Landgericht Jens-Daniel Braun (waren alle am Staatsgerichtshof tätig) .

  • von Friedrich W Jung
    25,00 €

    Für die Landes- und Kommunalverwaltung ist das Wirtschaftliche Grundwissen für die öffentliche Verwaltung von besonderer Bedeutung. Der Stellenwert der Ökonomie in der Verwaltung wird durch die Mittelknappheit der Ressourcen in der Ausbildung als auch in der Fortbildung immer wichtiger.Durch die Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens (Doppik) wird in den nächsten Jahren die Wichtigkeit des internen Rechnungswesens zunehmen.Die Doppik liefert die Grunddaten beziehungsweise die Grundinformationen, die im internen Rechnungswesen verarbeitet werden. Das vorliegende Werk ist eine praxisnahe und leicht verständliche Handreichung für all diejenigen, die im Rahmen ihrer Aus- oder Fortbildung, aber auch ihrer praktischen Tätigkeit mit der Ökonomie in Verbindung kommen.Friedrich Wilhelm Jung ist hauptamtlicher Dozent für Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Meißen. Friederike Pankoke-Wunderwald ist Bereichsleiterin Verwaltung beim Fach-Werk-Minden-e.V. Wolfgang Schiemenz arbeitet als Referent beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste.

  • von Jan Roggenkamp
    30,00 €

    Zusammengefasst in einem Band enthält das Werk alle für die Landespolizei Berlin relevanten Gesetze, Verordnungen und Erlasse.Aufgenommen wurden sowohl bundesrechtliche als auch landesrechtliche Regelung z.B. ASOG, UZwG Berlin, Verfassung von Berlin (VvB), VersAufn/AufzG Bln, Berliner Datenschutzgesetz, VwVfG Berlin, StPO, OWiG, StGB und viele weitere gesetzliche Grundlagen, teilweise vollständig, teilweise in Auszügen. Die Gesetzessammlung orientiert sich an den Bedürfnissen in Studium und Praxis. Konzipiert als täglicher Begleiter bietet sie sowohl dem Praktiker als auch Studierenden schnellen Zugriff auf die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die tägliche Arbeit der Polizei und Ordnungsbehörden in Berlin. Dank des kleinen und handlichen Formates kann das Werk jederzeit mitgeführt werden.Die Nutzung des Werkes in Prüfungen an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin ist zulässig.Dr. Jan Dirk Roggenkamp, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

  • von Detlef Stollenwerk
    20,00 €

  • von Gregor Bender
    79,00 €

    Bürgermeister, Landräte, Beigeordnete und Kreisdirektoren besitzen als Wahlbeamte eine besondere Stellung. Sie bewegen sich im Grenzgebiet zwischen politischer Willensbildung und fachlicher Verwaltung und sind sowohl Politiker als auch Behördenleiter. Auch Beigeordnete und Kreisdirektoren kommen durch Wahl ins Amt, ihr Arbeitsfeld reicht aus der Verwaltung bis in den politischen Raum, weshalb sie als kommunale Spitzenbeamte bezeichnet werden.Kommunale Wahlbeamte unterliegen verschiedenen rechtlichen Sphären. Dementsprechend soll der Titel "Recht der kommunalen Wahlbeamten" alle Rechtsgebiete beinhalten, die den kommunalen Wahlbeamten berühren, und daher eine Querschnittsdarstellung werden. Das juristische Leben eines Wahlbeamten wird in diesem Werk gleichsam "von der Wiege bis zur Bahre" erfasst. Das Werk behandelt sämtliche Rechtsgebiete im Zusammenhang mit dem Kommunalwahlbeamten und stellt diese vollständig dar. Inhalt ist das Kommunalwahl- und Wahlkampfrecht, das Dienstrecht, das Nebentätigkeitsrecht, das Disziplinarrecht, das Kommunalverfassungsrecht und das Versorgungsrecht.Herausgeber sind Dr. iur. Stephan Smith, Erster Beigeordneter der Stadt Niederkassel und Gregor Bender, LL.M., Ass. iur., Stv. landesgeschäftsführer der Kommunalpolitischen Vereinigung Nordrhein-Westfalen Bildungswerk e.V.Autoren sind neben Dr. iur. Stephan Smith und Gregor Bender und Dr. iur. Lothar Becker, Leiter des Rechts- und Versicherungsamts der Stadt Köln, Dr. iur. Christian-Dietrich Bracher, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte, Heike Bresgott, Sachbereichsleiterin in der Versorgungskasse Westfalen-Lippe, Frank Brunner, Erster Beigeordneter der Stadt Baesweiler, Philipp Gilbert, Kreisdirektor Kreis Mettmann, Prof. Dr. iur. Klaus Hermann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dombert Rechtsanwälte Potsdam, Jürgen Müller, Rechtsanwalt, Stadtdirektor a. D., Frowein & Partner Rechtsanwaltssozietät Köln/Wuppertal, Dr. iur. Ronald Reichert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte, Dr. iur. Sebastian Sanders, Beigeordneter der Stadt Recklinghausen und Dr. iur. Imke Schneider-Riemann, Leiterin des Rechtsamts der Stadt Siegen.

  • von Gerald G Sander
    59,00 €

    Die Spruchpraxis des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist für die Landesverfassung von großer Wichtigkeit. Der Kommentar Landesverfassungsrecht Baden-Württemberg trägt dieser Entwicklung Rechnung und erläutert sämtliche Vorschriften der Landesverfassung in einer auf das Wesentliche konzentrierten Weise.Das Werk basiert auf dem aktuellen Stand der Verfassung und berücksichtigt die Änderungen sowie die neuere Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg. Der Kurzkommentar verbindet Erläuterungen des Verfassungssystems und dessen Systemeinheiten mit normenspezifischen Kommentierungen.Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Tatbestände werden in einen logischen Zusammenhang gebracht, womit auch weniger Rechtskundigen das Verfassungsrecht Baden-Württemberg verdeutlicht wird.Die Ausgabe erläutert alle Fragen der Landesverfassung präzise, leicht verständlich und einprägsam. Die Materie ist so gefasst, dass auf alle verfassungsrechtlichen Probleme eine Antwort gefunden werden kann.Herausgeber und Autor ist Prof. Dr. Gerald Sander, M.A., Mag. rer. publ., Professur für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht, Studiendekan des Masterstudiengangs Public Management, Studiendekan des Masterstudiengangs European Public Administration, Studiendekan des Diplomstudiengangs Gehobener Archivdienst, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg.Die Autoren Prof. Dr. Frank Fechner, Dozent an der Technischen Universität Ilmenau, Professor Dr. Felix Hammer, Diözesanjustitiar und Kanzler der Diözesankurie beim Bischöflichen Ordinariat, Prof. Dr. Christian Heckel, Präsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, Prof. Dr. Sven Leif Erik Johannsen, Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, Professor Dirk Leißner, Hochschule für Finanzen und Verwaltung in Ludwigsburg und Prof. Dr. Annette Zimmermann-Kreher, Studiendekanin und Prodekanin, Studiengang Gehobener Verwaltungsdienst - Public Management, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg sind Kenner des Verfassungsrechts Baden-Württemberg.

  • von Gwendolin Jungblut
    40,00 €

  • von Gerhard Bennemann
    49,00 €

  • von Heinz J. Pabst
    20,00 €

  • von Patrick Lerm
    30,00 €

    Das Werk bietet eine Einführung in das Thema "Bayerisches Beamtenrecht" und deckt viele unterrichts- und prüfungsrelevanten Inhalte des Faches Beamtenrecht für die 3. Qualifikationsebene (ehemals gehobener Dienst) ab. Gleichzeitig eignet sich das Werk auch für alle Auszubildenden, die sich mit beamtenrechtlichen Fragen befassen.Grundbegriffe, gesetzliche Grundlagen, Grundbegriffe, Beamtenverhältnisse einschließlich Ernennung, Beendigung und Änderungen sowie Grundzüge des Besoldungs- und des Disziplinarrechts werden behandelt. Praxisnahe Beispiele, zusammenfassende Übersichten und Urteile veranschaulichen die Materie.Der Autor hat mehrjährige Unterrichtserfahrung an verschiedenen Hochschulen sowie der Bayerischen Verwaltungsschule.Patrick Lerm, Lehrbeauftragter an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (AIV); im Hauptamt Fachlehrer für Einsatzrecht und Beamtenrecht bei der Bundespolizei, im Nebenamt Dozent bei der bay. Verwaltungsschule für das Fach bay. Sicherheitsrecht.

  • von Johannes Latsch
    16,00 €

    Medienarbeit ist heute wichtiger denn je. Informationen müssen schnell geschrieben, aufbereitet und verbreitet werden.Auch wenn die direkte Bürgerkommunikation über Social Media immer wichtiger wird: Die klassische Medienarbeit zählt immer noch zu den zentralen Säulen der Öffentlichkeitsarbeit einer Verwaltung. Im kommunalen Bereich kommt es auf eine klare und effiziente Kommunikation des Alltags über die Lokalzeitung an, im Krisen- oder gar Katastrophenfall aber findet sich die Verwaltung plötzlich im Blitzlichtgewitter regionaler, nationaler oder vielleicht auch internationalen Medien wieder. Darauf sollte ein neugewählter Bürgermeister oder eine neugewählte Bürgermeisterin ebenso vorbereitet sein wie Neu- und Quereinsteiger in kommunalen Pressestellen oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung. Das Buch bietet einen praxisfokussierten Überblick über die Aspekte der Medienarbeit zur schnellen Einarbeitung.Johannes Latsch ist seit 2001 Pressereferent des Main-Taunus-Kreises (Hessen) und war davor zwei Jahrzehnte als Journalist tätig. Zudem gibt der promovierte Germanist seit vielen Jahren Seminare, Webinare und Trainings rund um Medienarbeit und öffentliche Kommunikation. Unter anderem ist er als Gastdozent an Akademien des Bundes und des Landes Hessen tätig.

  • von Karin Metzler-Müller
    69,00 €

  • von Heinz G Bienek
    25,00 €

    - Rechtsstand: 1. September 2021 -Der Lehrbrief "Öffentliches Baurecht" versteht sich gleichermaßen als unterrichtsbegleitende Lektüre für Ausbildungs- und Fortbildungsteilnehmer als auch Einstiegswerk für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung im kommunalen und staatlichen Bereich.Er verschafft einen ersten Überblick über die komplexe Materie des öffentlichen Baurechts, vermittelt gleichzeitig aber auch das Zusammenwirken der bundesgesetzlichen Vorschriften (vorrangig des BauGB und der BauNVO) und des Landesrechts (vorrangig der SächsBO) und schließlich der Regelungen außerhalb des Baurechts. Dies spiegelt auch die Anforderungen an die Rechtsanwender in der Praxis, z.B. in einer Bauaufsichtsbehörde, wieder. Daher bereitet der Lehrbrief die Inhalte praxis- und handlungsorientiert auf, insbesondere durch Beifügung von Übersichten, Zeichnungen und kleinen Übungsfällen und Kontrollfragen.Heinz G. Bienek ist Ministerialrat a.D. Zuletzt war er Referatsleiter Rechts- und Grundsatzangelegenheiten im Sächsischen Staatsministerium des Innern.Ralf Lorenz ist in einer großen sächsischen unteren Bauaufsichtsbehörde tätig und arbeitet als Dozent in der Berufsausbildung und verschiedenen berufsbegleitenden Lehrgängen.

  • von Bernhard Burkholz
    49,00 €

    Mit dem im November 1999 beschlossenen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) traf der Landesgesetzgeber erstmals eine umfassende "Querschnittsregelung" zur Verwirklichung nicht nur einer besseren Frauenförderung, sondern einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung. Dieses Gesetz wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert.In der Praxis stellt sich die Anwendung des Gesetzes nicht immer als einfach dar. Wie jedes Gesetz bedarf das LGG im Einzelfall der Auslegung. Auch die Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten sind im Gesetz zwar allgemein bestimmt; die Einzelheiten ihrer Aufgabenwahrnehmung müssen aber ebenfalls für den Einzelfall präzisiert oder aus den allgemeinen Bestimmungen abgeleitet werden.Dieser Beitrag soll die Gleichstellungsbeauftragten, aber auch die Dienststellenleitungen und die übrigen für die Anwendung des LGG verantwortlichen Personen bei der Umsetzung der gleichstellungspolitischen Vorstellungen des Gesetzgebers unterstützen. Schwerpunkt der Darstellung sind die wesentlichen Auslegungsfragen, die die Vorschriften für die Anwendung in der Praxis aufwerfen. Der Fokus liegt auf der praxisnahen Erläuterung. Dabei wird die Rechtsprechung zum Stand des ersten Halbjahrs 2021 berücksichtigt.Dr. Bernhard Burkholz ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main; er war langjährig mit Fragen des öffentlichen Dienstrechts, insbes. des Gleichstellungsrechts befasst und ist schwerpunktmäßig für das Recht der Finanzdienstleistungsaufsicht und das Personalvertretungsrecht zuständig.

  • von Andreas Derks
    30,00 €

    Bei polizeilichen Gefährlichkeitseinschätzungen in Fällen von häuslicher Gewalt und im Hinblick auf eine zu befürchtende Eskalationstat stützt sich das Prognoseergebnis oftmals allein auf die Betrachtung der polizeilichen Historie des Aggressors und der Frage danach, ob ihm zwischenzeitlich nicht bereits der Versuch oder die Vollendung einer Eskalationstat möglich gewesen wäre. Insofern liegt das Ergebnis zumeist auf der Hand. Der Aggressor hat eine solche Handlung bis dato nicht ausgeführt, also wird er es in Zukunft auch nicht tun. Dieser Gedankengang kann zu folgenschweren Fehleinschätzungen führen und wird durch die breite Öffentlichkeit mit der Vorstellung verbunden, es müsse immer erst etwas passieren, bis die Polizei sich kümmere, sie schreite immer erst ein, wenn es bereits zu spät sei.Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen darauf hin, dass bestimmte Risikomerkmale auf ein besonderes Eskalationspotential deuten lassen, wobei die Konfliktdynamik gerade in Fällen von häuslicher Gewalt von besonderer Bedeutung ist. Schließlich schwelt der Konflikt zwischen Menschen, deren Intimbeziehung einmal der Mittelpunkt des gemeinsamen Lebens bedeutete. Dieses Werk verfolgt die Absicht, Erkenntnisse aus der Wissenschaft, das polizeiliche Erfahrungswissen und das (Bauch)-Gefühl polizeilicher Ersteinschreiter sowie kriminalpolizeilicher Sachbearbeiter übereinander zu bringen, um eine größtmögliche Akzeptanz innerhalb der Anwenderzielgruppe zu erreichen. Wir Autoren nennen diese Verfahrensweise "WEG-Konzept" und wollen damit herausstellen, dass der Einfluss jeder Komponente die jeweils anderen Komponenten nicht ausschließen muss, stattdessen zu weiteren Denkanstößen anregen soll oder im Idealfall zu kongruenten Aussagen führt. Darüber hinaus widmet sich ein Kapitel des Werkes der Maßnahme der Gefährderansprache bzw. des Gefährdergesprächs. Allzu oft neigen wir Polizisten dazu, diesem Thema nicht die angemessene Bedeutung zuzumessen und leben in der Vorstellung, ein Täter mit konkreter Handlungsabsicht lasse sich ohnehin nicht durch ein Gespräch mit der Polizei oder damit verbundenen Verfügungen und Anordnungen von seiner Handlungsabsicht abhalten. Dabei schenken wir so manches Mal dem Gedanken keine Beachtung, dass der Kontakt zur gefahrenverursachenden Person auch darauf abzielt die Informationslage zu bereichern und miteinander ins beratende Gespräch zu kommen. Letztlich bildet der Einblick in die Gedankenwelt der gefahrenverursachenden Person ein wichtiges Mosaikstückchen bei der Erstellung einer fundierten Gefährdungsanalyse und bereichert die Erkenntnisgewinnung im erheblichen Maße.PHK Andreas Derks, PP Bochum, Dienstgruppenleiter auf der Polizeiwache Bochum-Mitte und PK Sebastian Frießnegg, PP Bochum, Wachdienstbeamter auf der Polizeiwache in Herne.

  • von Matthias Einmahl
    59,00 €

    Korruption ist kein Phänomen der öffentlichen Verwaltung, sondern eine gesamtgesellschaftliche Erscheinungsform. Gleichwohl stellen auftretende Korruptionsfälle im öffentlichen Sektor die Integrität der Verwaltung aus Sicht der Öffentlichkeit in Frage. Die Verantwortlichen in Bund, Ländern, Kommunen sowie den ausgelagerten Einrichtungen und Unternehmen sind daher angehalten, Mechanismen, Kontrollinstrumente sowie Präventionsmaßnahmen zu implementieren und anzuwenden, um Verstößen aktiv entgegen zu wirken.Die möglichen Instrumente sind vielfältig und müssen auf die jeweiligen Organisationsstrukturen und örtliche Gegebenheiten angepasst werden. In dem vorliegenden Buch wird das Thema "Korruption", ihre Folgen und insbesondere die notwendigen Instrumente und Maßnahmen zur Prävention aus unterschiedlichen (wissenschaftlichen) Perspektiven für den Praktiker aufbereitet. Der erste Teil des Buches widmet sich den Grundlagen der Korruptionsprävention. Das Spektrum reicht über den strafrechtlichen Rahmen der Korruption, den dienstrechtlichen Rahmen der Korruptionsprävention, die Einordnung von Korruption aus sozialwissenschaftlicher Perspektive sowie der Einordnung von Korruptionsprävention als ganzheitlicher Aufgabe.Im zweiten Teil werden Präventionsinstrumente wie Information und Sensibilisierung der Beschäftigten, Aufbau und Funktionsweise Interner Kontrollsysteme, Hinweisgeber- und Ombudssysteme, Dienstanweisungen zur Korruptionsprävention und zum aktiven und passiven Sponsoring behandelt.Im dritten Teil werden Best Practice Beispiele vorgestellt. Dabei wird die Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung, in einem öffentlichen Unternehmen am Beispiel der Investitionsbank des Landes Brandenburg sowie einer Kommunalverwaltung vorgestellt.Der Fokus liegt dabei auf praktischen Hinweisen zum möglichen Vorgehen. Die Vorschläge sollten aber nicht als "Blaupause" verstanden werden, sondern dem Leser konkrete Hinweise und mögliche Alternativen anbieten.Herausgeber:Prof. Dr. Matthias Einmahl, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Christian Erdmann, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin/Fachbereich Allgemeine Verwaltung, Prof. Dr. Erik Kraatz, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin/Fachbereich Allgemeine Verwaltung.Autoren:Prof. Dr. Matthias Einmahl, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Christian Erdmann, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin/Fachbereich Allgemeine Verwaltung, Prof. Dr. Erik Kraatz, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin/Fachbereich Allgemeine Verwaltung, Dr. Anne Batliner, Investitionsbank Bbg., Compliance Beauftragte, Uwe Bekemann, Stadt Bielefeld, Stefanie Deinert, HWR Berlin, Karolina Kumarasingham, Stadtwerke Potsdam, Prof. Dr. Fran Osrecki, HWR Berlin, André Queling, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, KHK Ingo Sorgatz, Bundesministerium des Innern.

  • von Andreas Gaß
    50,00 €

    Die unternehmerische Tätigkeit von Städten und Gemeinden ist vielfältig.Sie reicht von der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser und Energie, der Entsorgung von Abwasser und Abfällen, über die Betriebe des öffentlichen Personennahverkehrs, bis hin zu Einrichtungen wie beispielsweise Bauhöfen, Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Schwimmbädern, Krankenhäusern, Theater und Museen, Friedhöfen, Stadt- und Gemeindehallen oder Tierkörperbeseitigungsanlagen. Die Liste ließe sich fortsetzen. Für diese Einrichtungen bzw. Unternehmen stehen den Kommunen zahlreiche mögliche Rechtsformen zur Verfügung. Doch welche ist die richtige Rechtsform für die konkret zu erfüllende Aufgabe? Welche Kriterien sind hier maßgeblich? Welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten? Wie viel Einfluss kann und soll die Gemeinde auf ihr Unternehmen ausüben? Wie steht es um Rechte und Pflichten gemeindlicher Vertreter in den Unternehmensorganen? Welche Rolle spielen vergabe-, steuer- und beihilferechtliche Regelungen?Mit diesem Buch wollen die Autoren eine Hilfestellung für Bürgermeisterinen und Bürgermeister, Gemeinde- und Stadträte, Mitglieder der Organe kommunaler Unternehmen sowie für mit der Rechtsmaterie befasste Verwaltungen zu diesen Entscheidungsprozessen und Fragestellungen geben. Dabei wurde versucht, das Gemeindewirtschaftsrecht möglichst praxisnah auch für diejenigen Leserinnen und Leser darzustellen, die sich nicht alltäglich mit diesem Thema beschäftigen.Dr. Andreas Gaß ist Direktor beim Bayerischen Gemeindetag. Josef Popp, Dipl. Finanzw. (FH), ist Vorsitzender eines Wasserzweckverbands und Steuerberater in eigener Kanzlei, die schwerpunktmäßig kommunale Unternehmen betreut.

  • von Rainer Beutel
    50,00 €

    Es gibt kaum so ein schönes aber auch kaum ein so herausforderndes Amt wie das der Bürgermeisterin und des Bürgermeisters. Das liegt zunächst an der inhaltlichen Vielfalt.In einer Stadt- oder Gemeindeverwaltung wird eine so große Zahl gleichzeitig so unterschiedlicher Aufgaben bewältigt, wie in keinem privatwirtschaftlichen Unternehmen. Von der Feuerwehr über die Kindergärten bis zum Standesamt oder zur Wirtschaftsförderung, von der Müllabfuhr über die Abwasserbeseitigung bis zur Wohnungsbauförderung oder zur Erwachsenenbildung und Musikschule sind fachlich und politisch die unterschiedlichsten Themenfelder zu gestalten.Daraus ergeben sich gleichzeitig sehr hohe Anforderungen an die Führungskompetenz der Chefin oder des Chefs, weil ein besonders heterogener Personalkörper mit ganz unterschiedlichen Grundtypen von Menschen auf die Ziele der eigenen Kommune hin motiviert und ausgerichtet werden muss. Und das unter den besonderen Rahmenbedingungen des Beamten- und öffentlichen Tarifrechts. Das liegt zum anderen in der Notwendigkeit begründet, eine Vielzahl von Akteuren aus den städtischen Gremien, den Sportvereinen, Schulen, Unternehmen, Organisationen und den Medien dafür zu gewinnen, die eigene Kommune zukunftsfest und erfolgreich aufzustellen und alle diese Menschen dafür zu mobilisieren. Nicht zuletzt macht die Notwendigkeit, unterschiedlichste Interessen auszugleichen und letztlich Entscheidungen zu treffen, das Amt besonders anspruchsvoll.Viele treten ihr neues und schönes Amt mit großem Enthusiasmus an und möchten etwas Positives für die Stadt oder Gemeinde zu bewegen. Und plötzlich stellt man fest: dafür gibt es nicht nur eine Richtung, geschweige denn nur einen Weg. Denn plötzlich sind die unterschiedlichsten Interessen im Spiel. Die Einen wollen bauen, dann tritt eine Naturschutzinitiative auf den Plan, und die Presse möchte Informationen, was der Bürgermeister zu tun gedenkt.Und dann läuft man Gefahr, vom Alltagsgeschehen so absorbiert zu werden, dass für grundsätzliche Projekte zum Stadtmarketing, zum Aufbau einer bürgerfreundlichen Stadtverwaltung oder zur Bürgerbeteiligung in Grundsatzfragen nicht mehr genügend Zeit bleibt. Durch repräsentative Verpflichtungen der unterschiedlichsten Art wird dieser Effekt noch verstärkt. Was ist zu tun? Das Handbuch wird selbstverständlich nicht alle diese Probleme lösen. Es soll aber einen Beitrag zum Erfolg in diesem Amt leisten. Insgesamt 18 pensionierte oder aktive Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Kommunen ganz unterschiedlicher Größe und regionaler Zugehörigkeit schildern aus der Praxis für die Praxis ihre Erfahrungen für eine erfolgreiche Wahrnehmung des Amtes in sehr anwendungsorientierter Weise. Sie decken in ihren Beiträgen alle bürgermeisterrelevanten Themen ab.Amtierende und zukünftige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister müssen die dort geschilderten Fehler nicht mehr machen und können von erprobten Erfolgsrezepten profitieren.Die Herausgeber:Rainer Christian Beutel (Rechtsanwalt, ehem. Vorstand KGSt), Johannes Winkel, (ehem. IM NRW), Uwe Zimmermann (Stellvertretender Hauptgeschäftsführer DStGB).Die Autoren:Kai Abruszat, Siegfried Balleis, Rainer Beutel, Richard Borgmann, Uwe Brandl, Norbert Bude, Rainer Heller, Angelika Kordfelder, Thorsten Krüger, Christoph Landscheidt, Monika Fraling, Christoph Meineke, Josef Mend, Georg Moenikes, Roland Schäfer, Karl-Uwe Strothmann, Christian Vedder, Marion Weike, Silvio Witt.

  • von Detlef Stollenwerk
    20,00 €

    Das Nachbarrecht ist eine sehr komplexe und komplizierte Rechtsmaterie, da eine Reihe von nachbarrechtlichen Ansprüchen nicht nur zivilrechtlich, sondern zum Teil auch öffentlich-rechtlich erstritten werden können.Das Buch zum Nachbarrecht Brandenburg informiert über die zwischen der Nachbarschaft bestehenden Rechte und Pflichten. Die Kommentierung ermöglicht allen Rat Suchenden ihre jeweilige Rechtsposition realistisch einzuschätzen und zu vertreten, Streitfälle zu lösen oder diese gar nicht erst entstehen zu lassen.Nachbarrechtliche Schwerpunkte, wie z. B. Nachbar- und Grenzwände, Fenster- und Lichtrecht, Einfriedigungen, Grenzabstände für Anpflanzungen, Bodenerhöhungen und Aufschichtungen und Duldung von Leitungen, werden umfassend behandelt und mit falltypischen Praxisbeispielen veranschaulicht. Ergänzt wird das Werk mit Hinweisen zur außergerichtlichen Streitschlichtung.Als Leitfaden und Ratgeber eignet sich der praxisnah ausgerichtete Kommentar in der 5. Auflage für die öffentliche Verwaltung und Schiedsstellen, Rechtsanwält*innen, Gerichte, Grundstücks-, Haus-, Wohnungseigentümer*innen, Vermieter*innen, Mieter*innen, Pächter*innen,, Verbände, Institutionen, Genossenschaften und Kirchen.Detlef Stollenwerk ist als Kommunalpraktiker und Dozent mit den vielfältigen Problemen des Nachbarrechts vertraut und hat dazu bereits zahlreiche Aufsätze in der juristischen Fachpresse veröffentlicht.

  • von Carsten Schulz
    20,00 €

    Auf wenigen Gebieten berührt unsere Rechtsordnung den einzelnen Bürger so hautnah wie auf dem Gebiet des Nachbarrechts - praktisch jeder hat Nachbarn. Ein relativ enges Zusammenleben bei vielfach widerstrebenden Verhaltensgewohnheiten bringt zwangsläufig Interessenkonflikte mit sich. Können diese nicht einvernehmlich beigelegt werden, muss die Rechtsordnung Vorschriften zur Regelung nachbarrechtlicher Konflikte bereithalten.Die Ausgabe "Nachbarrecht Bayern" in der 4. Auflage ermöglicht allen Ratsuchenden, ihre jeweilige Rechtsposition realistisch einzuschätzen und zu vertreten und so mit mehr Sicherheit an nachbarschaftliche Auseinandersetzungen heranzugehen, Streitfälle zu lösen oder diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt in der Darstellung des privaten Nachbarrechts (vgl. Erster Teil). Dieses regelt die privatrechtlichen Beziehungen des Grundstückseigentümers zu anderen Grundstückseigentümern oder Dritten, deren Interessen durch die Ausübung der Eigentümerbefugnisse berührt werden.Der Beitrag behandelt ferner das öffentliche Nachbarrecht (vgl. Zweiter Teil). Öffentlich-rechtliche Beschränkungen des Eigentumsrechts bestehen in der Regel ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit.Nachbarrechtliche Schwerpunkte, wie z. B. Grundstücksgrenzen und ihre Feststellung, Grenzmauern/Kommunmauern/ Überbaumauern, Grenzbaum und Grenzstrauch, Überbau auf das Nachbargrundstück, Immissionen (z.B. Lärm, Laub, Geruch), Einwirkung auf Grundstücke durch Wasser, Notweg, Überhang von Zweigen und Eindringen von Wurzeln, Mindestgrenzabstand von Pflanzen, Hinüberfall von Baumfrüchten über die Grundstücksgrenze, Nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis, Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen Nachbarn durch Rechtsgeschäft, Prozessuale Besonderheiten durch das Bayerische Schlichtungsgesetz und Rechtsschutz bei Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Rechts werden anschaulich behandelt; sämtliche Rechtsvorschriften werden sachlich präzise und leicht nachvollziehbar dargestellt. Eine informative Einleitung vermittelt einen zusammenfassenden Überblick. Ein praxisrelevanter Anhang enthält alle wesentlichen begleitenden Rechtsvorschriften.Dr. Constanze Strasser, LL.M. (Cambridge), Richterin am Landgericht München I, führt die von Dr. Carsten Schulz begründete Darstellung fort.

  • von Jann L Ellinghaus
    25,00 €

    Die vorliegende Masterarbeit beschäftigt sich mit der Einführung des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz), welches zum 01.03.2020 in Kraft getreten ist.Neben einem Rückblick über bisherige Impfpflichten in Deutschland wird ein Überblick über das Masernvirus selbst sowie verfügbare Impfstoffe und aktuelle Impfquoten gegeben. Ein weltweiter Ländervergleich untersucht die Verbreitung des Virus sowie die Frage, ob mithilfe einer Impfpflicht die Infektionszahlen gesenkt werden konnten und ob es noch weitere Faktoren bei der Bekämpfung des Virus gibt. Im Anschluss wird das Gesetzgebungsverfahren des Masernschutzgesetzes vom Referentenentwurf bis zum Inkrafttreten skizziert sowie dessen inhaltliche Regelungen dargestellt. Abgeschlossen wird das Kapitel mit einer Untersuchung der aus verschiedenen Perspektiven geäußerten Kritik sowie den Anträgen und Klagen beim Bundesverfassungsgericht. Weiterhin wird die Verfassungsmäßigkeit der durch das Gesetz eingeführten Impfpflicht geprüft. Im Fokus stehen hierbei Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG (körperliche Unversehrtheit), Art. 12 GG (Berufsfreiheit), Art. 6 GG (Elternrecht), Art. 4 (Glaubensfreiheit) sowie Art. 3 (Gleichheitsrecht).Mithilfe einer Umfrage unter Gemeinschaftseinrichtungen des § 33 IfSG innerhalb der Stadt Osnabrück sowie dem dort zuständigen Jugendamt werden im letzten Schwerpunkt dieser Arbeit die Auswirkungen des Gesetzes in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe untersucht. Die Ergebnisse der Umfrage bilden die Grundlage für die Definition unklarer Rechtsbegriffe sowie für Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung des Masernschutzgesetzes in diesem Bereich.Jann Lennard Ellinghaus ist Bachelor of Arts Öffentliche Verwaltung sowie Master of Business Administration (MBA) Public Management. Seit 2016 ist er im Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Osnabrück im Fachdienst Zentrale Aufgaben tätig.

  • von Ulrike Peter
    49,00 €

    Digitale Techniken sind längst in die Verwaltungspraxis eingezogen. Die Pandemie hat diesen Prozess noch forciert. Die Digitalisierung öffentlicher Verwaltungen hat richtig Fahrt aufgenommen. Eigentlich ist dazu alles schon gesagt worden, es muss eigentlich nur noch realisiert werden.Genau hier liegt das Problem: Wie erreichen wir den barrierefreien Zugang und die digitale Teilhabe aller Gruppen der Bevölkerung zu öffentlichen Diensten und der Beschäftigten bei der Neugestaltung ihrer Arbeit?Dies ist leider nicht auf Knopfdruck, durch ein gutes Gesetz oder eine gute Verwaltungsvorschrift erreichbar.Digitale Teilhabe und Barrierefreiheit erfordern einen Kulturwandel bei den Verwaltungsentscheidungen und den internen Prozessen. Die Entscheider*innen selbst und damit ihr konkretes Handeln sind gefordert. Digitale Teilhabe gelingt nur, wenn die Betroffenen zu Beteiligten werden und den Prozess der Digitalisierung aktiv mit gestalten. Diesen Entwicklungsprozess will das neue Handbuch unterstützen und die Beteiligten fit machen für diese Herausforderungen bei der Digitalisierung im öffentlichen Sektor. Es zeigt praxisbezogen in den einzelnen Handlungsfeldern auf, wie die Umsetzung konkret geleistet werden kann.Umfassend dargestellt werden jeweils der rechtliche Rahmen, Ansätze zur Umsetzung in der neugestalteten digitalen Verwaltung, die Barrierefreiheit bei der elektronischen Kommunikation und Neugestaltung der Arbeit, Anwendungsbereiche der Digitalisierung und Bürgerbeteiligung.Das neue Handbuch leistet Hilfestellung im Prozess der Digitalisierung, behinderte Menschen als Expert*innen in eigener Sache einzubeziehen. Es stellt Fachleuten, Entscheider*innen und von Veränderungen Betroffenen in Politik und Verwaltung vertiefte Informationen zur digitalen Teilhabe und Barrierefreiheit bereit. Mitgliedern in Initiativen, Verbänden, Gewerkschaften und Interessenvertretungen bietet es eine Handlungsgrundlage für ihre Interessenwahrnehmung.Die Herausgeber*innen Ulrike Peter, Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik, Bremen, und Prof. Hans-Henning Lühr, Prof. für E-Government und Leitung des Instituts für digitale Teilhabe an der Hochschule Bremen, Staatsrat a.D., bringen Ihre Praxiserfahrung in der Umsetzung Digitaler Teilhabe und Barrierefreiheit ein.

  • von Günter Haurand
    49,00 €

    Der Praxis-Kommentar behandelt in der 8. aktualisierten Auflage sowohl das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen als auch die bundesrechtlichen Regelungen zur Hundehaltung. Berücksichtigt werden die neuere Rechtsprechung und Literatur.Kompakt und praxisnah werden die Regelungen zur Hundehaltung erläutert, wie diese in der Praxis zu handhaben sind und welche Vorschriften - wie z.B. Anzeigepflicht, Sachkundebescheinigung, Kennzeichnung, Erlaubnispflicht, sichere Unterbringung, Anleinzwang, Maulkorbzwang, Haftpflichtversicherung - besonders beachtet werden müssen.Anschaulich informiert die Ausgabe über alle wesentlichen Einzelvorschriften des Landes sowie über einschlägige bundesrechtliche Regelungen, wie z.B. das Tierschutzgesetz, die Einfuhrvorschriften für gefährliche Hunde oder die Tierschutz-Hundeverordnung.Ein Anhang mit Hilfen zur Formulierung von Entscheidungen, der Durchführungsverordnung und dem Gebührenverzeichnis zum Landeshundegesetz rundet die Darstellung ab.Der Praxis-Kommentar eignet sich für die gesamte Kommunalverwaltung, Polizei- und Ordnungsbehörden, Gerichte und Rechtsanwälte, Hundezüchter und Hundeausbilder, jede(n) Hundehalter(in), Tierasyle, kurz sämtliche mit Hunden befassten Institutionen und Personen im Land Nordrhein-Westfalen.Der Verfasser, Günter Haurand, Regierungsdirektor, ist Dozent für Polizei- und Verwaltungsrecht, Kommunal- und Ordnungswidrigkeitenrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen."Für den Verwaltungspraktiker [...] ist der Kommentar ein unentbehrliches Hilfsmittel. Darüber werden alle an Fragen des (Landes-)Hunderechts Interessierte [...] hervorragend informiert."(Prof. Dr. J. Vahle, DVP, Ausgabe 4/2014)"Auch wenn Haurands Kommentierung sich auf das Land NRW bezieht, kann sie in vielen Bereichen auf das Recht anderer Länder übertragen werden. Hier ist etwa zu denken an die hilfreichen Ausführungen zur Feststellung der konkreten Gefährlichkeit eines Hundes, zum Begriff der Zulässigkeit in Bezug auf die Hundehalter sowie zu den Nebenbestimmungen zur Erlaubnis zur Haltung eines gefährlich eingestuften Hundes. Das Werk kann uneingeschränkt für die mit dem Hunderecht befassten Behördenmitarbeiter und Juristen empfohlen werden."(RiSG Dr. Martin Kellner, LL.M(Vanderbilt), Verwaltungsrundschau 2/2020)

  • von Martin Ritter
    22,00 €

    "Luxuspensionen für Bürgermeister", "Tausende Euro Sofortrente" oder "Missbräuchliche Abwahl eines Hauptverwaltungsbeamten?" - so und ähnlich lauten Schlagzeilen in den Medien, wenn kritisch über Umstände oder Versorgungsansprüche von aus dem Amt geschiedenen Bürgermeistern, Landräten oder anderen kommunalen Wahlbeamten berichtet wird.Amtsträger an der Spitze der Städte, Gemeinden und Kreise müssen nach geltendem Verfassungsrecht materiell angemessen ausgestattet werden. Für ein gut funktionierendes örtliches Gemeinwesen sind fähige und motivierte Führungskräfte unabdingbar. Um ihr Amt den Anforderungen entsprechend auszuüben, benötigen sie eine materielle Unabhängigkeit, die zeitlich auch über die aktive Amtszeit hinausreichen muss. Andererseits verlangt die Bürgerschaft nach transparenten Regeln zur Ausstattung der Führungskräfte in ihren Rat- und Kreishäusern. Daran mangelt es bisweilen. Das komplexe Versorgungsrecht, das in Gänze wohl nur von wenigen Experten überblickt wird, hat mit seinen teils widersprüchlichen Bestimmungen, Ausnahmeregelungen, Besitzstandswahrungen und Verknüpfungen mit unterschiedlichsten Sozialrechtsgebieten dazu beigetragen, dass die "Wahlbeamten-Pensionen" - dem Anspruch nach - zu früh einsetzen und ein zu hohes Niveau erreichen. Das Buch vermittelt Mitgliedern der Gemeindevertretungen und Kreistage, Kandidaten für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamten, Kommunalverwaltungen, Wahlausschüssen aber auch Rechtsanwälten und Verwaltungsrichtern wichtige Hilfestellungen. Es richtet sich aber gleichermaßen an den Niedersächsischen Landtag und die Niedersächsische Landesregierung. Eine Reform des Dienst- und Versorgungsrechts der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit ist aus Sicht des Autors überfällig. Mögliche Reformschritte werden am Schluss in Form von "Empfehlungen" vorgestellt.Herrn Ltd. Regierungsdirektor a.D. Martin Ritter (ehemals Referent für finanzielles öffentliches Dienstrecht im Niedersächsischen Ministerium für Finanzen) ist es zu danken, dass er auf Initiative des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen das Recht der kommunalen Wahlbeamten bearbeitet hat und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich macht. Sein Buch zu Status, Besoldung und Versorgung kommunaler Wahlbeamter in Niedersachsen erscheint rechtzeitig vor der niedersächsischen Kommunalwahl im Herbst 2021.

  • von Susanne Schulte
    30,00 €

    Der Fachkräftemangel führt auch im öffentlichen Dienst zu Überlegungen, die Attraktivität der eigenen Arbeitsplätze mehr in den Fokus zu rücken, um Mitarbeitende verstärkt für sich zu interessieren und an sich zu binden.Obwohl der öffentliche Dienst in vielerlei Hinsicht ein vorbildlicher Arbeitgeber ist, tut er sich schwer, dies umfänglich zu zeigen. Wirbt er beispielsweise mit Familienfreundlichkeit wie auch andere Arbeitgeber, verblassen die faktischen Vorteile, die hinter dem Attribut "familienfreundlich" stehen. Leistungen im Gießkannenprinzip mögen gerecht und auch teuer sein, erreichen jedoch trotzdem nicht jeden Mitarbeiter. Dies und viele weitere spannende Erkenntnisse werden in den einzelnen Kapiteln dieses Buches diskutiert und mögliche Umsetzungen vorgeschlagen.Dieses Buch stellt die Grundlagen für die Mitarbeiterbindung im Überblick dar und arbeitet die Vorteile öffentlicher Arbeitgeber heraus, damit sie aktiv bei potenziellen und aktuellen Mitarbeitern beworben werden können. Es beschreibt verschiedene Instrumente der Mitarbeiterbindung und gibt Anregungen für die praktische Umsetzung. Letztlich werden die Umsetzungen einiger öffentlicher Arbeitgeber als Best Practice vorgestellt.Dr. Susanne Schulte ist Diplom-Psychologin und Professorin für Wirtschaftspsychologie, insbesondere Arbeits-, Personal- und Organisationspsychologie an der Hochschule Fresenius für Wirtschaft & Medien GmbH.Gina Pinger ist nach ihrem Abschluss als Bachelor of Laws im Bewerbercenter im Bereich der internen Stellenbesetzungsverfahren für die technischen Ämter bei der Stadt Köln tätig.

  • von Jan Hilligardt
    89,00 €

    Mit dem vorliegenden Werk legt der Kommunal- und Schul-Verlag die 2. Auflage einer gebundenen HKO-Kommentierung vor. Diese Ausgabe basiert auf dem Standardwerk des gleichen Autorenteams, das als Loseblattwerk in der Reihe "Kommunalverfassungsrecht Hessen" erschienen ist, konzentriert sich aber stärker auf die für die Praxis wesentlichen Fragestellungen.Mit dieser Konzeption richtet sich der Kommentar Hessische Landkreisordnung nicht nur an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen sowie Studierende, sondern verstärkt auch an Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in Hessen.Die Kommentierung berücksichtigt alle Änderungen der HKO und erläutert diese im jeweiligen gesetzlichen Kontext. Er bietet damit eine aktuelle Übersicht und Erläuterung der für die Landkreise geltenden kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen.Der Kommentar bietet damit eine aktuelle Übersicht und Erläuterung der für die Landkreise geltenden kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen.Prof. Dr. habil. Jan Hilligardt,Geschäftsführender Direktor des Hessischen Landkreistages, Ass. iur. Tim Ruder, Referatsleiter beim Hessischen Landkreistag, Astrid Deicke-Schäfer, Verwaltungsdirektorin, Leiterin des Fachdienstes Recht beim Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, Matthias Drexelius, Direktor des Hessischen Landkreistages, Thomas Euler, Verwaltungsrat, Dipl.-Verwaltungswirt, Stabsstellenleiter Kreisgremien und Öffentlichkeitsarbeit beim Kreisausschuss des Landkreises Gießen, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Gilbert Gornig, ehem. Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und Direktor des Instituts für Öffentl. Recht, MPA Thomas Naumann, Dipl.-Verwaltungswirt, Werra-Meißner-Kreis, Dr. Sven Simon, Ehem. Akademischer Rat im Fachbereich Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen, Björn Spanknebel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Jürgen Sommer, Fachbereichsleiter beim Landkreis Kassel, Johanna Rommel, Fachverantwortliche Leiterin Stabstelle Kreisgremien/Körperschaftsbüro beim Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Daniel Rühl, Dipl.-Kfm., Referatsleiter beim Hessischen Landkreistag sind allesamt mit verschiedenen Bereichen des Kommunalverfassungsrechts befasst und beschäftigen sich größtenteils in ihrer täglichen Praxis mit zahlreichen Rechtsfragen aus diesem Bereich. Sie gewährleisten damit praxisnahe Antworten zu allen aktuellen Fragen rund um die Hessische Landkreisordnung.

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