Über 100 Jahre Reichsjugendwohlfahrtsgesetz und Reichsjugendgerichtsgesetz
Mit dem 1922 und 1923 erlassenen Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) und Reichsjugendgerichtsgesetz (RJGG) entstanden erstmals reichseinheitlich gültige Regelungen der Jugendfürsorge und des Jugendstrafrechts.
Das RJGG definierte Personen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr juristisch erstmals als Jugendliche und setzte "Erziehung vor Strafe" - ein Novum. Das RJWG hingegen schuf das Fundament für die sozialpädagogischen Grundsätze und das Recht auf Erziehung für alle deutschen Kinder und Jugendlichen und ist in seinen wesentlichen Bestandteilen bis heute wirksam. Zum hundertjährigen Jubiläum dieser Meilensteine versammelt dieser Band elf Beiträge, welche die Bedeutung dieser Gesetze für das jeweilige Berufsfeld aus heutiger Sicht deutlich machen und sie in pointierter Form neu bewerten.
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