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Abschlussprüfung

Über Abschlussprüfung

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) reagiert der Gesetzgeber unmittelbar auf den Zusammenbruch des DAX-Unternehmens Wirecard und forciert damit die weitere Regulierung des Abschlussprüfungsrechts.Die Neuauflage des Handkommentars erläutert gut verständlich und praxisnah die in diesem Zusammenhang reformierten Vorschriften zum Abschlussprüfungsrecht (§§ 316-324a HGB). Zudem werden die Kommentierungen zu den einschlägigen Vorschriften der Europäischen AbschlussprüferVO (Artt. 4-7, 10-12, 16-18, 41 EU-APrVO) auf den aktuellen Stand gebracht.Schwerpunkt der Neubearbeitung Die Neuregelungen durch das FlSG: - Definition der Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a HGB) - Verbot von Steuerberatung und Unternehmensbewertungsleistungen (Art. 5 EU-APrVO, § 319a HGB) - Streichung der Verlängerungsoptionen bei der externen Rotation (Art. 17 EU-APrVO. § 318 Abs. 1a HGB aF) - Neuregelung der Haftung des Abschlussprüfers (§ 323 HGB) Ein Muss für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Richter, die die Neuregelungen sicher anwenden wollen.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783802125720
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 302
  • Veröffentlicht:
  • 1. November 2021
  • Ausgabe:
  • 22002
  • Abmessungen:
  • 132x22x206 mm.
  • Gewicht:
  • 446 g.
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Beschreibung von Abschlussprüfung

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) reagiert der Gesetzgeber unmittelbar auf den Zusammenbruch des DAX-Unternehmens Wirecard und forciert damit die weitere Regulierung des Abschlussprüfungsrechts.Die Neuauflage des Handkommentars erläutert gut verständlich und praxisnah die in diesem Zusammenhang reformierten Vorschriften zum Abschlussprüfungsrecht (§§ 316-324a HGB). Zudem werden die Kommentierungen zu den einschlägigen Vorschriften der Europäischen AbschlussprüferVO (Artt. 4-7, 10-12, 16-18, 41 EU-APrVO) auf den aktuellen Stand gebracht.Schwerpunkt der Neubearbeitung
Die Neuregelungen durch das FlSG: - Definition der Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a HGB)
- Verbot von Steuerberatung und Unternehmensbewertungsleistungen (Art. 5 EU-APrVO, § 319a HGB)
- Streichung der Verlängerungsoptionen bei der externen Rotation (Art. 17 EU-APrVO. § 318 Abs. 1a HGB aF)
- Neuregelung der Haftung des Abschlussprüfers (§ 323 HGB)
Ein Muss für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Richter, die die Neuregelungen sicher anwenden wollen.

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