Über Alternative Schulprojekte - Ganztagsschule
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Soziologie - Soziales System und Sozialstruktur, Note: 1,7, Universität Hildesheim (Stiftung), Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung
Ein alternatives Schulkonzept, welches momentan viel diskutiert wird, ist das der Ganztagsschule. Um zunächst den Begriff der Ganztagsschule zu klären, eignet sich die Definition der Kultusministerkonferenz (KMK), die im März 2003 aufgestellt wurde.
In den Ausführungen der KMK werden Ganztagsschulen als Schulen definiert, die:
a.) ¿ über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitstellen, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst,
b.) an allen Tagen des Ganztagsbetriebes den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen anbieten,
c.) ihre Nachmittagsangebote unter Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisieren, in enger Kooperation mit der Schulleitung durchführen und in einen konzeptionellen Zusammenhang mit dem Vormittagsunterricht stellen. ¿ ( Der Senat von Berlin 2005, S. 10)
Demnach ist die Ganztagsschule ein Konzept, dass die Organisation des Tagesablaufes betrifft und den Vor- und Nachmittag sowie die Mittagsverpflegung der Schülerinnen und Schüler strukturiert und regelt.
Durch die Unterscheidung in drei schulische Organisationsformen der Ganztagsschule, wird dies noch deutlicher. Hier führt die KMK die voll gebundene Form, die teilweise gebundene Form und die offene Form angeführt. ¿ In der voll gebundenen Form sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.¿ Die ¿teilweise gebunden[e] Form verpflichtet sich ein Teil der Schülerinnen und Schüler an mindestens drei Wochentagen für jeweils sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. In der offenen Form ist ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden für die Schülerinnen und möglich. Die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten ist jeweils durch die Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigte für mindestens ein Schuljahr verbindlich zu erklären.¿ (Der Senat von Berlin 2005, S.10)
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