Über Anordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 13. Mai 1982
267 Seiten mit 81 Abbildungen, darunter 50 Tabellen, 30 Zeichnungen und 1 Farbfoto.
Bisherige Auflagen: 1. Auflage 1983, Gesetzesblatt Nr. 1080. Laut Einigungsvertrag vom 20.9.1990 GBI. I Nr. 64, Seite 1962 war diese AO noch weiter gültig! 2. vollständige Reprintauflage 2011 im Verlag Rockstuhl
Inhalt:
Abschnitt I
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Grundforderungen
§ 3 Verantwortung und Pflichten des Anschließers
§ 4 Personenbeförderung
Abschnitt II
Zustimmungs- und Genehmigungsverfahren; bahnaufsichtliche Prüfungen
§ 5 Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen und sonstigen Vorhaben
§ 6 Zustimmung für sonstige bauliche Anlagen im Bereich von Anschlußbahnen
§ 7 Genehmigung der Bauart von Bahnanlagen und Fahrzeugen sowie der Betriebsart
§ 8 Bahnaufsichtliche Prüfungen
§ 9 Betriebsaufnahme, Inbetriebnahme, Betriebsführung
§ 10 Mitwirkung des Anschlußbahnleiters, Gültigkeit der Zustimmungen und Genehmigungen, Regelung der Verfahrensweise
Abschnitt III
Bahnanlagen
- Bautechnische Anlagen -
§ 11 Unterbau
§ 12 Oberbau
§ 13 Spurweite
§ 14 Längsneigung
§ 15 Bogengestaltung
§ 16 Lichtraumumgrenzung
§ 17 Gleisabstand
§ 18 Kreuzungen
§ 19 Brücken und andere Ingenieurbauwerke
§ 20 Kilometerzeichen, Neigungszeiger
§ 21 Einfriedungen, Feuerschutzanlagen, Schneeschutzeinrichtungen
§ 22 Höhengleiche Kreuzungen von Gleisen mit Straßen, Wegen oder Plätzen
§ 23 Laderampen, Ladestraßen, Bahnsteige und Näherung von Straßen
§ 24 Gleistassen
§ 25 Arbeitsgruben
§ 26 Prüfung der bautechnischen Anlagen
- Sicherungs- und Fernmeldeanlagen -
§ 27 Sicherungsanlagen
§ 28 Fernmeldeanlagen
§ 29 Prüfung und Instandhaltung der Sicherungs- und Fernmeldeanlagen
- Maschinentechnische und elektrotechnische Anlagen -
§ 30 Drehscheiben, Schiebebühnen und Wagenkippanlagen
§ 31 Be- und Entladeanlagen
§ 32 Seilrangieranlagen
§ 33 Gleisfahrzeugwaagen
§ 34 Sonstige maschinentechnische Anlagen
§ 35 Weichenheizungsanlagen
§ 36 Elektrotechnische Ausrüstungen an maschinentechnischen Anlagen
§ 37 Fahrleitungsanlagen
§ 38 Beleuchtungsanlagen und sonstige elektrotechnische Anlagen, Schutzmaßnahmen in elektrotechnischen Anlagen
§ 39 Instandhaltung der maschinentechnischen und elektrotechnischen Anlagen
Abschnitt IV
Fahrzeuge
§ 40 Einteilung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
§ 41 Begrenzung der Fahrzeuge
§ 42 Achsfahrmasse und Fahrzeuggesamtmasse je Längeneinheit
§ 43 Achsstand und Bogenlauf
§ 44 Radsätze
§ 45 Federn, Zug- und Stoßeinrichtungen
§ 46 Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge
§ 47 Bremsen
§ 48 Ausrüstung der Fahrzeuge
§ 49 Anschriften der Fahrzeuge
§ 50 Instandhaltung der Fahrzeuge
Abschnitt V
Betriebsdienst
§ 51 Allgemeines
§ 52 Betriebsführung
§ 53 Betriebseisenbahner
§ 54 Begriffe für den Rangierdienst
§ 55 Rangier- und Triebfahrzeugpersonal
§ 56 Bewegen von Fahrzeugen im Rangierdienst
§ 57 Signale, Bedienen der Weichen und Sicherungsanlagen
§ 58 Sicherung stillstehender Fahrzeuge
§ 59 Lademaß, Lademaßüberschreitungen
§ 60 Sperrung von Gleisen
§ 61 Befahren von Kreuzungen mit anderen Bahnen und Rangieren auf gemischtspurigen Gleisen
Abschnitt VI
Ereignisse, Wagenbeschädigungen und Aufgleisen von Fahrzeugen
§ 62 Ereignisse
§ 63 Wagenbeschädigungen
§ 64 Aufgleisen von Fahrzeugen
Abschnitt VII
Schlußbestimmungen
§ 65 Übergangsbestimmungen
§ 66 Ausnahmegenehmigungen
§ 67 Inkrafttreten
Verzeichnis der Anweisungen zur BOA
Anweisung Nr. 1 zur BOA (zu §§ 5 bis 7, 10 und 22)
Verfahrensweise für die Erteilung von Zustimmungen
und Genehmigungen durch die Staatliche Bahnaufsicht
Anweisung Nr. 2 zur BOA
(zu §§ 11 bis 26) - Oberbau -
Herstellung, Instandhaltung und Prüfung der bautechnischen Anlagen
Anlage 1 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. Gleisendschuhe als Gleisabschlug
Anlage 2 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. MUSTER. Prüfungsbuch für die bautechnischen Anlagen der Anschlugbahn
Anlage 3 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. Prüfung der Richtung nach dem Pfeilhöhenmeßverfahren
Anlage 4 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. Merkblatt für Weichenschmierung
Anweisung Nr. 3 zur BOA
(zu §§ 12,16 und 30) - Lichtraumgrenzungen - Lichtraumgrenzungen
Anweisung Nr. 4 zur BOA
(zu §§ 22 und 26) - Höhengleiche Kreuzungen - Bauliche Gestaltung der höhengleichen Kreuzung von Gleisen mit Straßen, Wegen oder Plätzen
Anweisung Nr. 6 zur BOA
(zu §§ 22,27,29 und 31) - Sicherungsanlagen - Bestimmung der Sicherungsanlagen
Anweisung Nr. 7 zur BOA
(zu § 39) - Instandhaltung maschinentechnischer und elektrotechnischer Anlagen -
Bestimmungen für die Instandhaltung maschinentechnischer und elektrotechnischer Anlagen
Anweisung Nr. 8 zur BOA
(zu §41) - Begrenzung der Fahrzeuge - Begrenzungen der Fahrzeuge
Anweisung Nr. 9 zur BOA
(zu § 44) - Radsätze -Radsätze
Anweisung Nr. 10 zur BOA
(zu § 45) - Zug- und Stoßeinrichtungen - Zug- und Stoßeinrichtungen an Fahrzeugen
Anweisung Nr. 11 zur BOA
(zu § 46) - Freie Räume - Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge
Anweisung Nr. 12 zur BOA
(zu § 50) - Instandhaltung der Fahrzeuge - Bestimmungen für die Instandhaltung der Fahrzeuge
Anweisung Nr. 13 zur BOA
(zu § 50) - Instandhaltung der Bremsen - Bestimmungen für die Instandhaltung der Bremseinrichtungen
an Fahrzeugen
Anweisung Nr. 14 zur BOA
(zu §§ 3 und 52) - Bedingungen für die Betriebsführung Bedingungen für die Betriebsführung
Anweisung Nr. 15 zur BOA
(zu §3) - Aufgaben des Anschlußbahnleiters Verantwortung und Aufgaben des Anschlußbahnleiters
Anweisung Nr. 16 zur BOA
(zu §52) - Dienstordnung - Anleitung für das Aufstellen der Dienstordnung
Anweisung Nr. 17 zur BOA
(zu §§3, 53) - Ausbildung, Prüfung und Einweisung - Ausbildung, Prüfung und Einweisung der Betriebseisenbahner
Anlage 1 - zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Anschlußbahnleiter
Anlage 2 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Leiter, leitende Mitarbeiter des betriebs-, bau-, maschinen- und wagentechnischen Dienstes sowie des Sicherungs- und Fernmeldewesens
Anlage 3 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA.Fahrdienstleiter
Anlage 4 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Block-, Stellwerks- und Weichenwärter
Anlage 5 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Zugmelder
Anlage 6 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Aufsichten - Zugfertigsteller
Anlage 7 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Bremsprobeberechtigter
Anlage 8 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Rangierleiter
Anlage 9 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Rangierer
Anlage 10 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Rangierleiter und Rangierer für sonstige Rangiermittel
Anlage 11 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Schrankenwärter
Anlage 12 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Weichenreiniger
Anlage 13 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Weichenschlosser
Anlage 14 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Sicherungsposten
Anlage 15 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Dieseltriebfahrzeugführer bis V 22
Anlage 16 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Dieseltriebfahrzeugführer V 60
Anlage 17 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Dieseltriebfahrzeugführer TGK 2-E1, V 100, V 180, V 200
Anlage 18 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Elektrotriebfahrzeugführer
Anlage 19 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von Dampfspeicherlokomotiven
Anlage 20 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Beimann für Triebfahrzeuge/Heizer
Anlage 21 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von Nebenfahrzeugen mit Fahrantrieb
Anlage 22 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von Schienenkranen
Anlage 23 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von Mehrzweckfahrzeugen, Straßenkraftfahrzeugen und Motorwagenrückern
Anlage 24 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Bediener von Seilrangieranlagen mit Kraftantrieb, Drehscheiben, Schiebebühnen und Wagenkippanlagen
Anlage 25 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von ferngesteuerten Fahrzeugen
Anlage 26 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Signalwerker
Anweisung Nr. 18 zur BOA
(zu § 53) - Dienstunterricht -Dienstunterricht für Betriebseisenbahner
Anweisung Nr. 19 zur BOA
(zu § 53) - Personalprüfung -Personalprüfung für Betriebseisenbahner
Anweisung Nr. 20 zur BOA
(zu §§22 und 55) - Vorbereitung und Durchführung von Rangierfahrten -
Anweisung Nr. 21 zur BOA
(zu § 55) - Funk- und Lautsprecheranlagen - Verwendung von Funk- und Lautsprecheranlagen im Betriebsdienst
Anweisung Nr. 22 zur BOA
(zu § 55) - Triebfahrzeugführer gleichzeitig Rangierleiter - Rangieren mit Triebfahrzeugen,
bei denen der Triebfahrzeugführer gleichzeitig Rangierleiter ist
Anweisung Nr. 23 zur BOA
(zu §§ 55 und 58) - Triebfahrzeugpersonal -Aufgaben des Triebfahrzeugpersonals
Anweisung Nr. 24 zur BOA
(zu §56) - Kuppeln von Fahrzeugen -
Anweisung Nr. 25 zur BOA
(zu §§32 und 56) - Rangieren mit sonstigen Rangiermitteln - Rangieren mit sonstigen Rangiermitteln
Kuppeln von Fahrzeugen
Anlage 1 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit Schienenkranen
Anlage 2 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit Mehrzweckfahrzeugen (MZF)
Anlage 3 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit Stratjenkraftfahrzeugen
Anlage 4 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit Motorwagenrückern
Anlage 5 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit Seilrangieranlagen mit Kraftantrieb
Anweisung Nr. 26 zur BOA
(zu § 56) Handseilwinden und Einradwagenschieber -Rangieren mit Handseilwinden und Einradwagenschiebern
Anweisung Nr. 27 zur BOA
(zu § 56) - Befahren von Bogen R < 180 m - Befahren von Normalspurgleisen und -weichen mit Halbmessern R < 180 m
Anweisung Nr. 28 zur BOA
(zu § 56) - Anhängemassen und Bremsbesetzung der Triebfahrzeuge
Anweisung Nr. 29 zur BOA
(zu §57) - Bedienen der Weichen und Sicherungsanlagen - Bedienen der Weichen und Sicherungsanlagen, Verhalten bei Störungen
Anweisung Nr. 30 zur BOA
(zu § 58) - Sicherung stillstehender Fahrzeuge - Sicherung stillstehender Fahrzeuge
Anweisung Nr. 31 zur BOA
(zu §62) - Ereignisse - Hilfeleistung, Meldung, Untersuchung, Berichterstattung und Auswertung bei Ereignissen im Anschlußbahnbetrieb
Anlage zur Anweisung Nr. 31 zur BOA Unfallmeldeplan der Anschlußbahn:
Anweisung Nr. 32 zur BOA
(zu § 64) - Aufgleisen von Fahrzeugen - Aufgleisen von Fahrzeugen durch den Anschließer
Anlage 1 zur Anweisung Nr. 32 zur BOA. Aufgleistechnik für Schienenfahrzeuge in den Anschlußbahnen
Anlage 2 zur Anweisung Nr. 32 zur BOA. Lauffähigkeitsuntersuchungen
Anhang 1. Verzeichnis der in dieser Anordnung und den dazugehörigen Anweisungen aufgeführten Rechtsvorschriften und Arbeitsschutzanordnungen
Anhang 2 - Verzeichnis der in dieser Anordnung aufgeführten staatlichen Standards
Anhang 3 - Verzeichnis der in dieser Anordnung aufgeführten Dienstvorschriften
des Verkehrswesens und der Deutschen Reichsbahn
§ 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 4, 5 und 6, §§ 2 bis 21, § 22 Abs. 1 und 2 Satz 2, Abs. 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10 ohne Verweis auf die Bodennutzungsverordnung, Abs. 11 bis 15, §§ 23 bis 67 Abs. 1 gelten fort gemäß § 1 Satz 1 des Rechtsbereinigungs- und Rechtsfortgeltungsgesetzes (Gl. Nr. 114-1)
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