Über Arbeitszeit während des Hochwassers
Die Erfahrungen in der Stadtverwaltung Passau während des Hochwassers im Juni 2013 haben verdeutlicht, dass eine neue Regelung der Arbeitszeit für Katastrophenzustände und Notfallsituationen unabdingbar ist. Als besonders problematisch stellten sich Differenzen zwischen Arbeitnehmer- und Beamtenstatus heraus, da sie zu unterschiedlicher Behandlung bei der Arbeitszeitanrechnung hätten führen können (privatrechtliches vs. öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis). Die vorliegende Arbeit soll einen Beitrag zur Bestimmung der Möglichkeiten der Arbeitszeitregelung im Fall des durch Hochwasser verursachten Arbeitsausfalls in der öffentlichen Verwaltung leisten, da diese Problematik in der Fachliteratur kaum behandelt wurde. Das Augenmerk wird auf die DV-Arbeitszeit der Stadt Passau und derer Kollisionen mit höherrangigem Recht gelegt. Der Begriff der ¿Arbeitszeitregelung¿ wird hier weit verstanden und umfasst nicht nur Bestimmungen bezüglich der täglichen Soll-Arbeitszeit, sondern auch die Problematik der nachträglichen Erbringung der geschuldeten Arbeit, der für die ausgefallene Arbeitszeit zustehenden Vergütung sowie der Anrechnung des Urlaubs auf den Ausfall.
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