Über Ausgliederungen und Beteiligungsmanagements. Warum Mandatsbetreuung eine wichtige Aufgabe darstellt
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,3, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Verfasser der vorliegenden Arbeit erarbeitet die Bedeutung der Mandatsbetreuung im Rahmen des Beteiligungsmanagements unter Auswertung der gängigen, themenbezogenen Literatur. Intention ist es, die Gebietskörperschaften von deren Wichtigkeit zu überzeugen, damit eine Verbesserung des Status quo erfolgt.
Der Verfasser wird zunächst einen kurzen Überblick über kommunale Ausgliederungen und das Beteiligungsmanagement geben. Danach wendet er sich konkret der Fragestellung zu, indem er das Organ des Aufsichtsrates einer GmbH sowie das Wirken seiner Mitglieder vorstellt und in Reflexion darauf die Mandatsbetreuung und deren Bedeutung erläutert. Alsdann wird er die Ergebnisse zusammenfassen, eine Rückübertragung auch auf die übrigen Formen staatlicher Ausgliederungen vornehmen und ein persönliches Resümee ziehen.
In einem Artikel der Wirtschaftswoche vom 10.01.2013 erfährt der Leser vom Rücktritt des Regierenden Bürgermeisters von Berlin als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Klaus Wowereit stürzte dabei über die Probleme beim Bau des Hauptstadtflughafens ¿BER¿. Dass er als oberster Aufseher mit der betreffenden Aufgabe überfordert war, urteilt nicht nur die Redaktion, der Betroffene gesteht es vielmehr selbst ein.
Das Interessante des Artikels der Wirtschaftswoche besteht in der Bewertung der Tätigkeit eines Aufsichtsrates. Diese sei heute anspruchsvoller denn je und selbst für erfahrene Spitzenpolitiker nicht nebenbei zu erledigen. Als besondere Anforderungen werden die notwendige fachliche Kompetenz, die Aufgabenvielfalt und erhöhte Haftungsrisiken genannt. Zeitliche Freiräume, angemessene Einarbeitung, Unabgelenktheit von Partikularinteressen und nicht zuletzt die Beratung von Experten werden demgegenüber als Voraussetzungen für das erfolgreiche Wirken eines Aufsichtsrates angeführt.
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