Über Auskunftsrecht nach § 26 Datenschutzgesetz 2000
Der zentrale Aspekt der Diplomarbeit ist das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht des Betroffenen gegenüber dem Auftraggeber einer Datenanwendung. Die Artikel 12 und 13 der Richtlinie 95/46/EG wurden im § 26 Datenschutzgesetz 2000 umgesetzt. Der Mehrwert liegt in einer ausführlichen und praxisnahen Erläuterung der Modalitäten des Auskunftsbegehrens. Eigene Erfahrungen leiten zur Durchsetzung des Auskunftsrechts bei der Datenschutzbehörde über, dabei wird insbesondere auf das Beschwerdeverfahren nach § 31 DSG eingegangen. Die Arbeit behandelt neben Begriffsdefinitionen (ua ¿Auftraggeber¿ und ¿Betroffener¿ im Sinne des § 4 DSG) und höchstgerichtlicher Rechtsprechung (BVwG, OGH, VfGH, VwGH und EuGH) insbesondere die Bescheide und Empfehlungen der Datenschutzbehörde (vormals Datenschutzkommission). Abschließend folgt ein Ausblick auf die Veränderungen, die sich durch die ab dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung 2016/679) ergeben.
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