Über Ausschreibungen und Verwaltungsverträge
Die Ausschreibung ist ein Verwaltungsverfahren, bei dem die unmittelbare und mittelbare öffentliche Verwaltung das günstigste Angebot einholt, wobei gleiche Bedingungen für die Teilnehmer an der Ausschreibung gewährleistet werden, um einen Verwaltungsvertrag zur Förderung der Interessen der Gemeinschaft zu schließen. In den meisten Fällen zielen Verwaltungsverträge darauf ab, das öffentliche Interesse zu erfüllen, sind mit exorbitanten Klauseln ausgestattet und enthalten zwingende Klauseln. Verwaltungsverträge dürfen nicht als bloße Formalität betrachtet werden, sondern müssen von den Organen der öffentlichen Verwaltung strikt eingehalten und förmlich bearbeitet werden.
Mehr anzeigen