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  • von Elisabeth Richter
    15,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Zivilrecht), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit thematisiert alle relevanten Teilbereiche des Compliance. Zuerst werden fünf Schritte zu einem Compliance System erläutert, bevor die Rahmenbedingungen im Arbeitsrecht thematisiert werden. Danach wird auf Compliance-Maßnahmen im Arbeitnehmerschutz eingegangen, bevor abschließend beteiligte Personen dargestellt werden.Die Anforderungen an eine rechtskonforme Unternehmensführung sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Compliance entwickelt sich demnach nicht nur im Arbeitsrecht zu einem immer wichtigeren Thema. In arbeitsrechtsrechtlicher Hinsicht befasst sich Compliance mit den vielfältigen Verhaltensregeln in Form von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes, die es einzuhalten gilt. Im Arbeitnehmerschutz bildet Compliance das Gerüst, um Arbeitnehmer vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Compliance-Regelungen verhindern Gesetzesverstöße aber nur dann, wenn sie auch für alle Arbeitnehmer (AN) verbindlich sind. Nur bindende Compliance-Regeln können arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Verstößen gegen die Compliance-Regeln rechtfertigen. Um verbindliche Regelungen zu schaffen, stehen dem Arbeitgeber (AG) bei der Einführung von Compliance in das Unternehmen verschiedene Instrumentarien des Individual- und Kollektivarbeitsrechts zur Verfügung. Schlussendlich müssen sich Unternehmen stets vor Augen führen, dass eine Nichtbeachtung der Gesetze und selbst festgelegten Regelungen zu Sanktionen nicht nur für den AN, sondern auch für den AG führen können. Allgemein gesprochen dient Compliance aber nicht nur der Vermeidung von Haftungsklagen, sondern soll auch Vertrauen schaffen und die Außenwirkung eines Unternehmens verbessern.

  • von Elisabeth Richter
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Zivilrecht), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit ist zu prüfen, ob die für das Anziehen der Arbeits- Schutz- oder Dienstkleidung erforderliche Zeit als Arbeitszeit iSd Arbeitszeitgesetz (AZG) zu qualifizieren ist und inwieweit für diese Zeit ein Anspruch auf Entgelt besteht.Müssen Arbeitnehmer (AN) eine Arbeits- Dienst- oder Schutzkleidung tragen, unabhängig davon, ob es sich um eine für besondere Tätigkeiten erforderliche, tätigkeitsbezogene, ad hoc während der Arbeit anzulegende Schutzkleidung, oder um Arbeitskleidung beziehungsweise Dienstkleidung handelt, die auf Grund von Verschmutzung, oder aus hygienischen Gründen nicht nach Hause mitgenommen werden darf, so handelt es sich bei der Wasch- und Umkleidezeit am Arbeitsort um arbeitsspezifische Tätigkeiten. Vielfach sind die AN zum Tragen von Arbeits- Schutz- oder Dienstkleidung verpflichtet. Gemeinhin besteht in diesen Fällen die ausdrückliche Verpflichtung, dass der AN in sauberer Arbeits- Dienst- oder Schutzkleidung zur Arbeit erscheinen muss. Das Anziehen der Arbeits- Dienst- oder Schutzkleidung erfolgt im Auftrag und Interesse des Arbeitgebers (AG) und dieser entscheidet auch, an welchem Ort die jeweilige Kleidung angelegt werden muss.

  • von Elisabeth Richter
    17,95 €

    Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Medizinrecht), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit soll einen kurzen Überblick über allgemeine Haftungsgrundlagen geben und sowohl die zivilrechtliche Haftung, die justizstrafrechtliche und auch die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit darlegen. Im Zuge der zivilrechtlichen Haftung wird zwischen Haftung aus Vertrag und Haftung aus Delikt unterschieden und auch bei der Prüfung der strafrechtlichen Haftung wird sowohl die strafrechtliche Haftung des Krankenanstaltenträgers als juristische Person iSd Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG), als auch die des behandelnden Arztes selbst auf Grund der Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeiten aufgegriffen. Überdies wird die verwaltungsstrafrechtliche Haftung des Krankenanstaltenträgers bei Nichteinhaltung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG) geprüft.Lange Arbeitszeiten stehen in den Spitälern auf der Tagesordnung und oftmals arbeitet das medizinische Personal bis an seine Belastungsgrenzen. Sowohl eine Begrenzung der Arbeitszeit als auch die haftungsrechtlichen Folgen bei einer Überschreitung sind für das ärztlichen Personal von nicht unbeträchtlicher Bedeutung. Eine Haftung bei Schädigung eines Patienten infolge Übermüdung des behandelnden Arztes ist aufgrund der Problematik der Unterpersonalisierung in Krankenanstalten ein ständig aktuelles Thema.

  • von Elisabeth Richter
    29,95 €

    Wie setzen Kitas die konzeptionellen Ansprüche frühkindlicher Demokratiebildung um? Das Buch referiert die Ergebnisse eines dreijährigen Forschungsprojekts zu dieser Frage.Wie werden die in § 45 SGB VIII geforderten Konzepte demokratischer Partizipation von Kindertageseinrichtungen umgesetzt? Können Vorschulkinder Demokratie? Und: Wie engagiert praktizieren sie Demokratie? Anders gesagt: Was wird aus den konzeptionellen Ansprüchen frühkindlicher Demokratiebildung in der Praxis der Kitas?Diesen Fragen ist das Forschungsprojekt »Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen« nachgegangen. In einem Zeitraum von drei Jahren sind sechs Kindertageseinrichtungen detailliert beforscht worden, die das Konzept »Die Kinderstube der Demokratie« realisieren. Die Ergebnisse zeigen, wie demokratische Partizipation praktiziert wird und unter welchen Bedingungen sie besonders gut gelingt.

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