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Compliance im Arbeitsrecht. Grundlagen, Maßnahmen und Beteiligung

Über Compliance im Arbeitsrecht. Grundlagen, Maßnahmen und Beteiligung

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Zivilrecht), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit thematisiert alle relevanten Teilbereiche des Compliance. Zuerst werden fünf Schritte zu einem Compliance System erläutert, bevor die Rahmenbedingungen im Arbeitsrecht thematisiert werden. Danach wird auf Compliance-Maßnahmen im Arbeitnehmerschutz eingegangen, bevor abschließend beteiligte Personen dargestellt werden. Die Anforderungen an eine rechtskonforme Unternehmensführung sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Compliance entwickelt sich demnach nicht nur im Arbeitsrecht zu einem immer wichtigeren Thema. In arbeitsrechtsrechtlicher Hinsicht befasst sich Compliance mit den vielfältigen Verhaltensregeln in Form von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes, die es einzuhalten gilt. Im Arbeitnehmerschutz bildet Compliance das Gerüst, um Arbeitnehmer vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Compliance-Regelungen verhindern Gesetzesverstöße aber nur dann, wenn sie auch für alle Arbeitnehmer (AN) verbindlich sind. Nur bindende Compliance-Regeln können arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Verstößen gegen die Compliance-Regeln rechtfertigen. Um verbindliche Regelungen zu schaffen, stehen dem Arbeitgeber (AG) bei der Einführung von Compliance in das Unternehmen verschiedene Instrumentarien des Individual- und Kollektivarbeitsrechts zur Verfügung. Schlussendlich müssen sich Unternehmen stets vor Augen führen, dass eine Nichtbeachtung der Gesetze und selbst festgelegten Regelungen zu Sanktionen nicht nur für den AN, sondern auch für den AG führen können. Allgemein gesprochen dient Compliance aber nicht nur der Vermeidung von Haftungsklagen, sondern soll auch Vertrauen schaffen und die Außenwirkung eines Unternehmens verbessern.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783346361394
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 20
  • Veröffentlicht:
  • 20. April 2021
  • Ausgabe:
  • 21001
  • Abmessungen:
  • 148x2x210 mm.
  • Gewicht:
  • 45 g.
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Beschreibung von Compliance im Arbeitsrecht. Grundlagen, Maßnahmen und Beteiligung

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Zivilrecht), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit thematisiert alle relevanten Teilbereiche des Compliance. Zuerst werden fünf Schritte zu einem Compliance System erläutert, bevor die Rahmenbedingungen im Arbeitsrecht thematisiert werden. Danach wird auf Compliance-Maßnahmen im Arbeitnehmerschutz eingegangen, bevor abschließend beteiligte Personen dargestellt werden.
Die Anforderungen an eine rechtskonforme Unternehmensführung sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Compliance entwickelt sich demnach nicht nur im Arbeitsrecht zu einem immer wichtigeren Thema. In arbeitsrechtsrechtlicher Hinsicht befasst sich Compliance mit den vielfältigen Verhaltensregeln in Form von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes, die es einzuhalten gilt. Im Arbeitnehmerschutz bildet Compliance das Gerüst, um Arbeitnehmer vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Compliance-Regelungen verhindern Gesetzesverstöße aber nur dann, wenn sie auch für alle Arbeitnehmer (AN) verbindlich sind. Nur bindende Compliance-Regeln können arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Verstößen gegen die Compliance-Regeln rechtfertigen. Um verbindliche Regelungen zu schaffen, stehen dem Arbeitgeber (AG) bei der Einführung von Compliance in das Unternehmen verschiedene Instrumentarien des Individual- und Kollektivarbeitsrechts zur Verfügung. Schlussendlich müssen sich Unternehmen stets vor Augen führen, dass eine Nichtbeachtung der Gesetze und selbst festgelegten Regelungen zu Sanktionen nicht nur für den AN, sondern auch für den AG führen können. Allgemein gesprochen dient Compliance aber nicht nur der Vermeidung von Haftungsklagen, sondern soll auch Vertrauen schaffen und die Außenwirkung eines Unternehmens verbessern.

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