von Harald Rockstuhl
19,80 €
267 Seiten mit 81 Abbildungen, darunter 50 Tabellen, 30 Zeichnungen und 1 Farbfoto.Bisherige Auflagen: 1. Auflage 1983, Gesetzesblatt Nr. 1080. Laut Einigungsvertrag vom 20.9.1990 GBI. I Nr. 64, Seite 1962 war diese AO noch weiter gültig! 2. vollständige Reprintauflage 2011 im Verlag RockstuhlInhalt:Abschnitt IAllgemeines§ 1 Geltungsbereich§ 2 Grundforderungen§ 3 Verantwortung und Pflichten des Anschließers§ 4 PersonenbeförderungAbschnitt IIZustimmungs- und Genehmigungsverfahren; bahnaufsichtliche Prüfungen§ 5 Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen und sonstigen Vorhaben§ 6 Zustimmung für sonstige bauliche Anlagen im Bereich von Anschlußbahnen§ 7 Genehmigung der Bauart von Bahnanlagen und Fahrzeugen sowie der Betriebsart§ 8 Bahnaufsichtliche Prüfungen§ 9 Betriebsaufnahme, Inbetriebnahme, Betriebsführung§ 10 Mitwirkung des Anschlußbahnleiters, Gültigkeit der Zustimmungen und Genehmigungen, Regelung der VerfahrensweiseAbschnitt IIIBahnanlagen- Bautechnische Anlagen -§ 11 Unterbau§ 12 Oberbau§ 13 Spurweite§ 14 Längsneigung§ 15 Bogengestaltung§ 16 Lichtraumumgrenzung§ 17 Gleisabstand§ 18 Kreuzungen§ 19 Brücken und andere Ingenieurbauwerke§ 20 Kilometerzeichen, Neigungszeiger§ 21 Einfriedungen, Feuerschutzanlagen, Schneeschutzeinrichtungen§ 22 Höhengleiche Kreuzungen von Gleisen mit Straßen, Wegen oder Plätzen§ 23 Laderampen, Ladestraßen, Bahnsteige und Näherung von Straßen§ 24 Gleistassen§ 25 Arbeitsgruben§ 26 Prüfung der bautechnischen Anlagen- Sicherungs- und Fernmeldeanlagen -§ 27 Sicherungsanlagen§ 28 Fernmeldeanlagen§ 29 Prüfung und Instandhaltung der Sicherungs- und Fernmeldeanlagen- Maschinentechnische und elektrotechnische Anlagen -§ 30 Drehscheiben, Schiebebühnen und Wagenkippanlagen§ 31 Be- und Entladeanlagen§ 32 Seilrangieranlagen§ 33 Gleisfahrzeugwaagen§ 34 Sonstige maschinentechnische Anlagen§ 35 Weichenheizungsanlagen§ 36 Elektrotechnische Ausrüstungen an maschinentechnischen Anlagen§ 37 Fahrleitungsanlagen§ 38 Beleuchtungsanlagen und sonstige elektrotechnische Anlagen, Schutzmaßnahmen in elektrotechnischen Anlagen§ 39 Instandhaltung der maschinentechnischen und elektrotechnischen AnlagenAbschnitt IVFahrzeuge§ 40 Einteilung und Beschaffenheit der Fahrzeuge§ 41 Begrenzung der Fahrzeuge§ 42 Achsfahrmasse und Fahrzeuggesamtmasse je Längeneinheit§ 43 Achsstand und Bogenlauf§ 44 Radsätze§ 45 Federn, Zug- und Stoßeinrichtungen§ 46 Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge§ 47 Bremsen§ 48 Ausrüstung der Fahrzeuge§ 49 Anschriften der Fahrzeuge§ 50 Instandhaltung der FahrzeugeAbschnitt VBetriebsdienst§ 51 Allgemeines§ 52 Betriebsführung§ 53 Betriebseisenbahner§ 54 Begriffe für den Rangierdienst§ 55 Rangier- und Triebfahrzeugpersonal§ 56 Bewegen von Fahrzeugen im Rangierdienst§ 57 Signale, Bedienen der Weichen und Sicherungsanlagen§ 58 Sicherung stillstehender Fahrzeuge§ 59 Lademaß, Lademaßüberschreitungen§ 60 Sperrung von Gleisen§ 61 Befahren von Kreuzungen mit anderen Bahnen und Rangieren auf gemischtspurigen GleisenAbschnitt VIEreignisse, Wagenbeschädigungen und Aufgleisen von Fahrzeugen§ 62 Ereignisse§ 63 Wagenbeschädigungen§ 64 Aufgleisen von FahrzeugenAbschnitt VIISchlußbestimmungen§ 65 Übergangsbestimmungen§ 66 Ausnahmegenehmigungen§ 67 InkrafttretenVerzeichnis der Anweisungen zur BOAAnweisung Nr. 1 zur BOA (zu §§ 5 bis 7, 10 und 22)Verfahrensweise für die Erteilung von Zustimmungenund Genehmigungen durch die Staatliche BahnaufsichtAnweisung Nr. 2 zur BOA(zu §§ 11 bis 26) - Oberbau -Herstellung, Instandhaltung und Prüfung der bautechnischen AnlagenAnlage 1 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. Gleisendschuhe als Gleisabschlug Anlage 2 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. MUSTER. Prüfungsbuch für die bautechnischen Anlagen der AnschlugbahnAnlage 3 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. Prüfung der Richtung nach dem PfeilhöhenmeßverfahrenAnlage 4 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. Merkblatt für WeichenschmierungAnweisung Nr. 3 zur BOA (zu §§ 12,16 und 30) - Lichtraumgrenzungen - LichtraumgrenzungenAnweisung Nr. 4 zur BOA(zu §§ 22 und 26) - Höhengleiche Kreuzungen - Bauliche Gestaltung der höhengleichen Kreuzung von Gleisen mit Straßen, Wegen oder PlätzenAnweisung Nr. 6 zur BOA(zu §§ 22,27,29 und 31) - Sicherungsanlagen - Bestimmung der SicherungsanlagenAnweisung Nr. 7 zur BOA(zu § 39) - Instandhaltung maschinentechnischer und elektrotechnischer Anlagen -Bestimmungen für die Instandhaltung maschinentechnischer und elektrotechnischer AnlagenAnweisung Nr. 8 zur BOA(zu §41) - Begrenzung der Fahrzeuge - Begrenzungen der FahrzeugeAnweisung Nr. 9 zur BOA(zu § 44) - Radsätze -RadsätzeAnweisung Nr. 10 zur BOA(zu § 45) - Zug- und Stoßeinrichtungen - Zug- und Stoßeinrichtungen an FahrzeugenAnweisung Nr. 11 zur BOA(zu § 46) - Freie Räume - Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der FahrzeugeAnweisung Nr. 12 zur BOA(zu § 50) - Instandhaltung der Fahrzeuge - Bestimmungen für die Instandhaltung der FahrzeugeAnweisung Nr. 13 zur BOA(zu § 50) - Instandhaltung der Bremsen - Bestimmungen für die Instandhaltung der Bremseinrichtungenan FahrzeugenAnweisung Nr. 14 zur BOA(zu §§ 3 und 52) - Bedingungen für die Betriebsführung Bedingungen für die BetriebsführungAnweisung Nr. 15 zur BOA(zu §3) - Aufgaben des Anschlußbahnleiters Verantwortung und Aufgaben des AnschlußbahnleitersAnweisung Nr. 16 zur BOA(zu §52) - Dienstordnung - Anleitung für das Aufstellen der DienstordnungAnweisung Nr. 17 zur BOA(zu §§3, 53) - Ausbildung, Prüfung und Einweisung - Ausbildung, Prüfung und Einweisung der BetriebseisenbahnerAnlage 1 - zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. AnschlußbahnleiterAnlage 2 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Leiter, leitende Mitarbeiter des betriebs-, bau-, maschinen- und wagentechnischen Dienstes sowie des Sicherungs- und FernmeldewesensAnlage 3 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA.FahrdienstleiterAnlage 4 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Block-, Stellwerks- und WeichenwärterAnlage 5 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. ZugmelderAnlage 6 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Aufsichten - ZugfertigstellerAnlage 7 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. BremsprobeberechtigterAnlage 8 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. RangierleiterAnlage 9 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. RangiererAnlage 10 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Rangierleiter und Rangierer für sonstige RangiermittelAnlage 11 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. SchrankenwärterAnlage 12 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. WeichenreinigerAnlage 13 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. WeichenschlosserAnlage 14 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. SicherungspostenAnlage 15 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Dieseltriebfahrzeugführer bis V 22Anlage 16 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Dieseltriebfahrzeugführer V 60Anlage 17 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Dieseltriebfahrzeugführer TGK 2-E1, V 100, V 180, V 200Anlage 18 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. ElektrotriebfahrzeugführerAnlage 19 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von DampfspeicherlokomotivenAnlage 20 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Beimann für Triebfahrzeuge/HeizerAnlage 21 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von Nebenfahrzeugen mit FahrantriebAnlage 22 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von SchienenkranenAnlage 23 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von Mehrzweckfahrzeugen, Straßenkraftfahrzeugen und MotorwagenrückernAnlage 24 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Bediener von Seilrangieranlagen mit Kraftantrieb, Drehscheiben, Schiebebühnen und WagenkippanlagenAnlage 25 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von ferngesteuerten FahrzeugenAnlage 26 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. SignalwerkerAnweisung Nr. 18 zur BOA (zu § 53) - Dienstunterricht -Dienstunterricht für BetriebseisenbahnerAnweisung Nr. 19 zur BOA (zu § 53) - Personalprüfung -Personalprüfung für BetriebseisenbahnerAnweisung Nr. 20 zur BOA(zu §§22 und 55) - Vorbereitung und Durchführung von Rangierfahrten -Anweisung Nr. 21 zur BOA (zu § 55) - Funk- und Lautsprecheranlagen - Verwendung von Funk- und Lautsprecheranlagen im BetriebsdienstAnweisung Nr. 22 zur BOA(zu § 55) - Triebfahrzeugführer gleichzeitig Rangierleiter - Rangieren mit Triebfahrzeugen,bei denen der Triebfahrzeugführer gleichzeitig Rangierleiter istAnweisung Nr. 23 zur BOA(zu §§ 55 und 58) - Triebfahrzeugpersonal -Aufgaben des TriebfahrzeugpersonalsAnweisung Nr. 24 zur BOA(zu §56) - Kuppeln von Fahrzeugen -Anweisung Nr. 25 zur BOA(zu §§32 und 56) - Rangieren mit sonstigen Rangiermitteln - Rangieren mit sonstigen RangiermittelnKuppeln von FahrzeugenAnlage 1 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit Schienenkranen Anlage 2 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit Mehrzweckfahrzeugen (MZF)Anlage 3 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit StratjenkraftfahrzeugenAnlage 4 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit MotorwagenrückernAnlage 5 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit Seilrangieranlagen mit KraftantriebAnweisung Nr. 26 zur BOA(zu § 56) Handseilwinden und Einradwagenschieber -Rangieren mit Handseilwinden und EinradwagenschiebernAnweisung Nr. 27 zur BOA(zu § 56) - Befahren von Bogen R < 180 m - Befahren von Normalspurgleisen und -weichen mit Halbmessern R < 180 mAnweisung Nr. 28 zur BOA(zu § 56) - Anhängemassen und Bremsbesetzung der TriebfahrzeugeAnweisung Nr. 29 zur BOA (zu §57) - Bedienen der Weichen und Sicherungsanlagen - Bedienen der Weichen und Sicherungsanlagen, Verhalten bei StörungenAnweisung Nr. 30 zur BOA(zu § 58) - Sicherung stillstehender Fahrzeuge - Sicherung stillstehender FahrzeugeAnweisung Nr. 31 zur BOA(zu §62) - Ereignisse - Hilfeleistung, Meldung, Untersuchung, Berichterstattung und Auswertung bei Ereignissen im AnschlußbahnbetriebAnlage zur Anweisung Nr. 31 zur BOA Unfallmeldeplan der Anschlußbahn:Anweisung Nr. 32 zur BOA(zu § 64) - Aufgleisen von Fahrzeugen - Aufgleisen von Fahrzeugen durch den AnschließerAnlage 1 zur Anweisung Nr. 32 zur BOA. Aufgleistechnik für Schienenfahrzeuge in den AnschlußbahnenAnlage 2 zur Anweisung Nr. 32 zur BOA. LauffähigkeitsuntersuchungenAnhang 1. Verzeichnis der in dieser Anordnung und den dazugehörigen Anweisungen aufgeführten Rechtsvorschriften und ArbeitsschutzanordnungenAnhang 2 - Verzeichnis der in dieser Anordnung aufgeführten staatlichen StandardsAnhang 3 - Verzeichnis der in dieser Anordnung aufgeführten Dienstvorschriftendes Verkehrswesens und der Deutschen Reichsbahn§ 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 4, 5 und 6, §§ 2 bis 21, § 22 Abs. 1 und 2 Satz 2, Abs. 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10 ohne Verweis auf die Bodennutzungsverordnung, Abs. 11 bis 15, §§ 23 bis 67 Abs. 1 gelten fort gemäß § 1 Satz 1 des Rechtsbereinigungs- und Rechtsfortgeltungsgesetzes (Gl. Nr. 114-1)________________________________________