Über Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz mit Kinderbildungsverordnung
Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz hat das Kinderbetreuungswesen im Freistaat Bayern tiefgreifend verändert. Primäre Anliegen des Gesetzes sind der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuung in allen Altersgruppen und die Qualitätsentwicklung bzw. Qualitätssicherung. Ziel ist vor allem eine Stärkung der frühkindlichen Bildung und Erziehung.
Die aktualisierte neunte Auflage kommentiert die Gesetzesänderungen der letzten zwei Jahre im Bereich BayKiBiG und Kinderbildungsverordung. Zu nennen sind insbesondere die Änderungen der §§16 und 17 der Kinderbildungsverordnung, die eng mit dem Thema Fachkräftemangel verbunden sind, Art. 14 a BayKiBiG und die Einrichtung eines Landeselternbeirats zur Stärkung der Partizipation sowie die weitergehenden Änderungen im 4. Abschnitt der Kinderbildungsverordnung.
Die aktualisierten Erläuterungen basieren auf der Rechtslage im Februar 2024.
Hans-Jürgen Dunkl ist stellvertretender Leiter der Abteilung Familienpolitik, Frühkindliche Förderung, Kinder- und Jugendhilfe und Leiter des Referats Kindertagesbetreuung im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Er ist verantwortlich für den Vollzug des BayKiBiG. Natalie Niedermeier leitet das Referat Frühkindliche Bildung und Erziehung im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Mehr anzeigen