Über Beamtenrecht
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Die Neuerscheinung behandelt in Form von Fragen und Antworten sowie anhand kleiner Fälle den maßgeblichen Lehrstoff zum Beamtenrecht, der im Schwerpunkt der universitären Ausbildung, in deren Referendarausbildung und im Hochschulstudium der öffentlichen Verwaltung beherrscht werden muss.
Dabei folgt die Darstellung im Wesentlichen dem Recht des Bundesbeamten, ohne die für Landes- und Kommunalbeamte relevanten Parallelvorschriften des Beamtenstatusgesetzes aus den Augen zu verlieren.
Nach einer grundlegenden Einführung in das Beamtenrecht werden das Beamtenverhältnis als solches und seine Begründung, Änderung und Beendigung näher erläutert. Ausführliche Abschnitte über die Pflichten und Rechte des Beamten bereiten den Boden für ein Kapitel über die Besonderheiten des beamtenrechtlichen Rechtsschutzes. Abgerundet wird das Lehrbuch durch einen kurzen Überblick über die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst.
Entsprechend dem bewährten didaktischen Konzept der Reihe wird der Lernstoff in Gestalt von Fragen und kleineren Fällen dargeboten. Erleichtert wird dadurch nicht nur das Verständnis für die Systematik des Beamtenrechts an der Schnittstelle zwischen Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht sowie Verwaltungsprozessrecht. Der Aufbau des Buches dient zugleich der Konzentration auf das Wesentliche und der Lernzielkontrolle. Damit einher geht eine didaktische Reduktion: Da namentlich das Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten allenfalls am Rande gelehrt und geprüft werden, wurde auf ihre Darstellung verzichtet. Das Disziplinarrecht findet sich ebenfalls nur kursorisch wieder
Thematische Schwerpunkte des Bandes sind:BeamtenverhältnisErnennung von BeamtenÄnderung des BeamtenverhältnissesBeendigung des BeamtenverhältnissesPflichten der BeamtenRechte der BeamtenRechtsschutzMitbestimmung
Vorteile auf einen BlickStoffaufbereitung anhand von Fragen und Antworten und zahlreichen examensrelevanten Fällenkonzentrierte Wiederholung des Lehrstoffs
Zielgruppe
Für Studierende und Referendarinnen und Referendare.
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