Über Beamtenstatusgesetz
Der Kommentar wendet sich sowohl an Personal-verwaltungen als auch an die Mitglieder der Personalvertretungen und gleichermaßen an alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Ländern und Kommunen, die mit der Thematik befasst sind.
Seit der ersten Auflage aus dem Jahr 2012 sind zehn Jahre vergangen. Mittlerweile wurde die sog. Föderalismusreform auch in den Länderparlamenten umgesetzt. Die 2. Auflage berücksichtigt die zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen sowie die zum Beamtenstatusrecht ergangene Rechtsprechung und die entsprechende Literatur. Gesetzesstand ist der 1. August 2022. Die Literatur und Rechtsprechung wurde mit Stand Dezember 2021 berücksichtigt.
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