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Bedingte Aussetzung Der Strafvollstreckung in Preussen Und Im Reich

- Nach Dem Am 1. Juni 1922 Geltenden Bestimmungen

Über Bedingte Aussetzung Der Strafvollstreckung in Preussen Und Im Reich

Frontmatter -- Vorwort -- Einleitung -- I. Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 2. August 1920 (ZMBl. S. 564) sowie Erlasse des Preußischen Staatsministeriums vom 25. Mai 1921 (ZMBl. S. 349) und vom 24. Juni 1921 -- II. Allgemeine Verfügung des Instizministers vom 19. Oktober 1920 (IMBl. S. 564) in der Fassung der Allgemeinen Verfügungen vom 15. Juni 1921 (IMBl. S. 349) und vom 19. Juni 1921 -- III. Erlaß des Reichspräsidenten vom 24. April 1921, des Reichsministers der Justiz vom 10. Juni 1921 und Allgemeine Verfügung des Justizministers vom 15. Juni 1921 (JMBl. S. 347) sowie Erlaß des Reichspräsidenten vom 10. August 1921, des Reichsministers der Justiz vom 22. August 1921 und Allgemeine Verfügung des Justizministers vom 29. August 1921 über die bedingte Aussetzung der Vollstreckung der von den außerordentlichen Gerichten erkannten Freiheitsstrafen -- Sachregister -- Backmatter

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783112429013
  • Einband:
  • Gebundene Ausgabe
  • Seitenzahl:
  • 47
  • Veröffentlicht:
  • 14. Januar 1923
  • Ausgabe:
  • 2021
  • Abmessungen:
  • 234x156x6 mm.
  • Gewicht:
  • 263 g.
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Beschreibung von Bedingte Aussetzung Der Strafvollstreckung in Preussen Und Im Reich

Frontmatter -- Vorwort -- Einleitung -- I. Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 2. August 1920 (ZMBl. S. 564) sowie Erlasse des Preußischen Staatsministeriums vom 25. Mai 1921 (ZMBl. S. 349) und vom 24. Juni 1921 -- II. Allgemeine Verfügung des Instizministers vom 19. Oktober 1920 (IMBl. S. 564) in der Fassung der Allgemeinen Verfügungen vom 15. Juni 1921 (IMBl. S. 349) und vom 19. Juni 1921 -- III. Erlaß des Reichspräsidenten vom 24. April 1921, des Reichsministers der Justiz vom 10. Juni 1921 und Allgemeine Verfügung des Justizministers vom 15. Juni 1921 (JMBl. S. 347) sowie Erlaß des Reichspräsidenten vom 10. August 1921, des Reichsministers der Justiz vom 22. August 1921 und Allgemeine Verfügung des Justizministers vom 29. August 1921 über die bedingte Aussetzung der Vollstreckung der von den außerordentlichen Gerichten erkannten Freiheitsstrafen -- Sachregister -- Backmatter

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