Über Beratungshonorare in Banken
Die deutschen Banken haben die Preispolitik in der Kapitalanlageberatung lange Zeit nicht als ein Problem wahrgenommen. ~ie hatten sich - ebenso wie ihre Kunden - daran gewöhnt, daß diese Dienstleistung nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern mit entsprechend hoch angesetzten Umsatzprovisionen für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren abgegolten wird. Dieses Preismodell ist in einem stillschweigenden Konsens von fast allen Banken über Jahrzehnte hin beibehalten worden und wird erst seit kurzem von einzelnen Instituten aufgegeben. Beispielsweise haben zwei der größten deutschen Universalbanken die Umsatzprovisionen drastisch gesenkt und eigenständige Beratungshonorare für die Anlageberatung eingeführt, und zwar in Form einer jährlich zu entrichtenden Provision vom Depotvolumen. In der Branche sind diese Schritte mit großer Aufmerksamkeit verfolgt und intensiv diskutiert worden, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis weitere Banken mit ähnlichen Modellen folgen werden. Daß die über Jahrzehnte starre und gleichfdrmige Preispolitik der Banken in Bewegung gerät, ist kein Zufall. Der Markt für Finanzdienstleistungen ist als Folge von Deregulierung, Globalisierung und der Ausbreitung der Internet-Ökonomie in einem radikalen und schnellen Wandel. Dabei ist der Wettbewerb intensiver geworden, die Markttransparenz hat zugenommen, und die Kunden sind als Nachfrager von Finanzdienstleistungen heute interessierter, kompetenter, und anspruchsvoller als früher. Diese Entwicklung, die noch keineswegs abgeschlossen ist, zwingt die Banken auch zur Revision historisch gewachsener Formen der Preisgestaltung.
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