Über Berichte zu Pflanzenschutzmitteln 2009
In der Bundesrepublik Deutschland überwachen die Behörden der Länder die Einhaltung der Vorschriften, die für das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten.
Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist ein bundesweit harmonisiertes Programm zur Überwachung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften. Die Durchführung und Berichterstattung der Kontrollen erfolgten nach gemeinsamen Standards der Länder auf Grundlage eines abgestimmten Handbuches. Die Festlegung von Kontrolltatbeständen und die Betriebsauswahl erfolgt durch die Länder; zusätzlich werden bundesweite Kontrollschwerpunkte festgelegt. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Jahres 2009 zusammen.
Bundesweit wurden in 2.727 Handelsbetrieben Verkehrskontrollen durchgeführt und in 5.145 Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft Betriebs- oder Anwendungskontrollen vorgenommen. Im Rahmen der Überwachung der Verordnung über Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzgeräte (Pflanzenschutzmittelverordnung) wurden des Weiteren Pflanzenschutzgeräte von amtlichen bzw. amtlich anerkannten Kontrollstellen überprüft. Die Zusammensetzung und physikalische, chemische und technische Eigenschaften von 163 Pflanzenschutzmitteln wurden untersucht.
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