Über Besteuerung im Tourismus nach den §§ 3a, 3b und 3e UStG. Eine umsatzsteuerrechtliche Analyse zum Thema Bordverkauf auf Kreuzfahrtschiffen und Personenbeförderung mit Fernbussen
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, Sprache: Deutsch, Abstract: Analyse zur Umsatzsteuer, Berechnung bei Fahrten durch verschiedene Ländern mit Bus und Schiff. 50 % der Deutschen verreisten im Jahr 2021 außerhalb von Deutschland. Durch die vielen internationalen Reisen ist es nicht selten, dass eine Dienstleistung in einem Land anfängt, und in einem anderen endet. Zudem werden teilweise Lieferungen, zwar von deutschen Unternehmen, jedoch nicht im Inland durchgeführt. Dies macht die Besteuerung der Umsatzsteuer um einiges komplizierter als bei Dienstleistungen, welche ausschließlich im Inland durchgeführt werden. Um das zu behandelnde Thema einzugrenzen, begrenzt sich die Bewertung der Umsatzsteuer ausschließlich auf den Anteil, der in der Republik Deutschland erhoben und nach deutschem Steuersatz berechnet wird. In der folgenden Hausarbeit wird zu Beginn der Begriff der Umsatzsteuer genauer definiert, um diese Kenntnisse auf zwei Szenarien der Tourismusbranche zu beziehen. Der erste Leistungsort behandelt sich mit dem Bordverkauf von Souvenirs auf Kreuzfahrtschiffen in deutschen sowie internationalem Gewässer. Der vierte Abschnitt der Arbeit behandelt die Umsatzsteuer in Bezug mit der Personenbeförderungsleistung eines Reisebusses, welcher das Inland, sowie das Ausland durchquert. Bezogen auf die zwei Leistungsorte wird die Steuerbarkeit des Umsatzsteuergesetzes auf übereinstimmende Weise beurteilt. Bei der Prüfung der Steuerbarkeit wird besonderen Wert auf die Orte der Lieferung und besonderen Leistung nach §§ 3a, 3b und 3e UStG gelegt. Zusätzlich wird auf weiteren Tatbestandsmerkmale des Umsatzsteuergesetzes eingegangen. Zum Schluss wird im Fazit noch einmal die Kernaussage der wissenschaftlichen Arbeit kurz erläutert und mit Blick auf die Zukunft weitere Forschungsfragen in Bezug der Besteuerungsorte aufgestellt.
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