Über Beteiligung der Kommune am Insolvenzverfahren
Gemeinden und Kreise können Insolvenzgläubiger, Massegläubiger und auch Schuldner in einem Insolvenzverfahren sein.
Die Kommunen müssen sich oft als Anfechtungsgegner mit den verschiedensten Problemen der Insolvenzanfechtung und deren rechtlichen Folgen befassen.
Zuweilen sind sie sogar veranlasst, selbst einen Insolvenzantrag gegen einen Schuldner der Gemeinde zu stellen, wobei nicht auszuschließen ist, dass dieser Schuldner ein ausländisches Unternehmen oder die Niederlassung eines ausländischen Schuldners ist.
Mitarbeiter:innen einer Kommune müssen sich mit den Bestimmungen der deutschen Insolvenzordnung, gegebenenfalls auch mit den Vorschriften des Europäischen Insolvenzrechtes zu insolvenztypischen Sachverhalten und Verfahrensabläufen vertraut machen.
Die Darstellung ist eine Handreichung für den kommunalen Praktiker und die kommunale Praktikerin und vermittelt Kommunen einen Überblick über die Grundzüge des Insolvenzrechts.
Die vollständig überarbeitete 4. Neuauflage berücksichtigt das seit dem 9. November 2022 geltende Sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz (SanInsKG) sowie alle weiteren Änderungen der Insolvenzordnung. Sämtliche landesrechtlichen Vorschriften sowie die Rechtsprechung wurden auf den neuesten Stand gebracht. Neu hinzugekommen ist zudem Geschäftsleiterhaftung der Geschäftsleiter für kommunale Steuern und Abgaben.
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann ist Rechtsanwalt und Steuerberater und lehrt an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, Essen.
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