Über Betreuungsrecht für die Praxis
Alles neu ab 1.1.2023. Das "Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" tritt am 1.1.2023 in Kraft. Vieles wird neu ausgerichtet und umstrukturiert, es bleibt "kein Stein auf dem anderen". Die Reform bedeutet insbesondere:
. Mehr Selbstbestimmung für Betroffene
. Bessere gerichtliche Kontrolle der Betreuer
. Neues Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
. Einführung eines Registrierungsverfahrens für berufliche Betreuer mit Sachkundenachweis
. Änderungen im Verfahrensrecht
. Neue Vergütungsvorschriften (VBVG).
Das neue FamRZ-Buch ist der ideale Reform-Begleiter für Richter, Rechtspfleger, Anwälte, Betreuer, Verfahrenspfleger, Betreuungsbehörden/-vereine, Gesundheitsbehörden, Pflegeheime, Ärzte und weitere professionelle Akteure.
Alles auf aktuellem Stand, das Änderungsgesetz v. 24.6.2022 (BGBl. I S. 959) und die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) v. 13.7.2022 (BGBl. I S. 1154) sind schon berücksichtigt. Systematisch und umfassend samt Verfahren und Rechtsmitteln einschl. Übersichten und Praxistipps. Ein umfangreicher Anhang mit den relevanten neuen Gesetzestexten rundet das Werk ab.
Die spezialisierten Autoren verfügen über langjährige Praxiserfahrungen und haben teilweise den Gesetzesentwurf mit erarbeitet bzw. waren am Reformprozess aktiv beteiligt. Sie bieten daher eine Gewähr für eine fundierte, praxisgerechte Darstellung.
Mehr anzeigen