Über Betriebsrentengesetz
Zum Werk
Die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Alterssicherung hat in den vergangenen Jahren eine deutliche Stärkung erfahren. Die Zahl der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer hat sich durch die nunmehr vom Gesetz ausdrücklich anerkannte Entgeltumwandlung weiter erhöht.
Vorteile auf einen Blickzunehmende Bedeutung des Betriebsrentenrechtszunehmender BeratungsbedarfKomplexität der Materie verständlich kommentierthohes Kostenrisiko bei Fehlberatung oder Fehlanwendung des Betriebsrentenrechts
Zur Neuauflage
aus dem arbeits- und dem sozialversicherungsrechtlichen TeilWiderruf von VersorgungszusagenArbeitgeberzuschussInsolvenzsicherungBeitragspflicht und LeistungsansprücheAnpassung von BetriebsrentenVersorgungsausgleich von Betriebsrenten (externen Teilung)ferner wichtig:Diskriminierungsfreie GestaltungNovellierung der "versicherungsförmigen Lösung"Übertragung von Versorgungsanrechten auf PensionskassenEbAV-Richtlinie; Auskunftspflichten der Versorgungsträger nach dem VAG und der VAG-InfoVBeitragsbemessung bei Pensionsfonds-ZusagenErweiterte Auskunfts- und Meldepflichten gegenüber dem PSVaGInsolvenzsicherung verfallbarer AnwartschaftenNeue Freibetragsregelung für Betriebsrenten in der GKVBeitragspflicht privat fortgeführter betrieblicher Versorgungszusagen zur GKV aus dem steuerrechtlichen TeilBMF-Schreiben v. 12.8.2021Bilanzierung von rückgedeckten Altersversorgungsverpflichtungen nach IDW RS HFA 30 n.F. | neuer KongruenzbegriffWeiterentwicklung der Kommentierung zum BRSGWertgleiche Umstellung des DurchführungswegesÜbertragung von Unterstützungskassenvermögenferner wichtig:betriebliche Versorgungsverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS/IFRS, US GAAP)Ausschüttungssperre beim Ansatz selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie bei Erträgen aus der Bewertung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden ZeitwertFünftelregelungPensionsrückstellungen für einen Allein-GGF in Fällen der EntgeltumwandlungAuszahlungsplan im Sinne des § 82 Abs. 2 S. 2 EStGNeues zum BAV-FörderbetragGeringverdienerförderungPauschalbesteuerung nach § 40b aF seit Inkrafttreten des BRSG
Zielgruppe
Für Rentenberaterinnen und Rentenberater, Justiz, Rechtsanwaltschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalräte, Betriebsratsgremien, Versicherungsunternehmen.
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