Über Bewertung der Vorschriften zur Inhaltskontrolle von Verträgen
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 13,00, Universität Osnabrück (European Legal Studies Institute), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Inhaltskontrolle von Verträgen ist ein zentrales Instrument, um schwächere Vertragsparteien zu schützen und einen Mindeststandard der Fairness für Verträge zu garantieren. Insbesondere bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern bedürfen Letztere als typischerweise unterlegene Vertragspartei eines besonderen Schutzes. Gleiches gilt, wenn auch in abgeschwächtem Maße, auch für kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger Ressourcen und Marktmacht, sofern sie mit größeren Marktakteuren kontrahieren. Darüber hinaus soll es so etwas wie eine gute, auf gegenseitigem Respekt basierende Handelspraxis geben, bei deren Durchsetzung es sich verbietet, grob nachteilige Klauseln in Verträge zu implementieren. Der mit dem gesetzgeberischen Tätigwerden einhergehende Eingriff in die Privatautonomie der Parteien muss durch diese Ziele gerechtfertigt werden.
In Anbetracht der großen Bedeutung verwundert es nicht, dass auch der europäische Gesetzgeber in unterschiedlicher Form immer wieder den Versuch unternommen hat, die Inhaltskontrolle von Verträgen unionsweit zu harmonisieren, bzw. in einem eigenen Regelwerk zu implementieren. Neben dem Schutz von Verbrauchern, sowie kleineren Unternehmen spielte dabei stets die Förderung des europäischen Binnenmarktes eine zentrale Rolle. Gegenstand dieser Bearbeitung sind zwei Richtlinien, die sich zum einen mit missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen und zum anderen mit solchen in Verträgen zwischen Unternehmern befassen. Darüber hinaus wird durchleuchtet, wie die Inhaltskontrolle nach dem Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht zu erfolgen hat, welches sowohl Regelungen für Verbraucher-, als auch Unternehmerverträge vorsieht.
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