Über Brauer/-in und Mälzer/-in
Am 1. August 2021 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer und zur Brauerin und Mälzerin vom 4. Juni 2021 in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.
Die Abschlussprüfung Teil 1 bezieht sich auf die Ausbildungsinhalte der ersten drei Ausbildungshalbjahre.
Mit diesem Leitfaden der PAL erhalten Ausbilder/-innen, Auszubildende und Prüfungsausschüsse die Möglichkeit sich über die Abschlussprüfung Teil 1 im neugeordneten Ausbildungsberuf Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin zu informieren.
Der PAL-Leitfaden für die Abschlussprüfung Teil 1 enthält dabei
Allgemeine Informationen zu den Inhalten der Abschlussprüfung Teil 1 der neuen Verordnung
Vom Fachausschuss der PAL erarbeitete Gliederungen und Übersichten sowie
Einen vollständigen schriftlichen und praktischen Musteraufgabensatz inklusive Lösungsvorschlägen
Die regulären Prüfungsunterlagen zur Abschlussprüfung Teil 1 werden erstmalig für die Prüfung im Frühjahr 2023 angeboten.
Mehr anzeigen