Große Auswahl an günstigen Büchern
Schnelle Lieferung per Post und DHL

Bücher der Reihe Jus Privatum

Filter
Filter
Ordnen nachSortieren Reihenfolge der Serie
  • von Philipp Hacker
    154,00 €

    Das neue unionale Datenschutzrecht ist, entgegen mancher Befürchtung, kein law of everything. Vielmehr müssen unterschiedliche Rechtsmaterien ineinandergreifen, um eine sachgerechte Regelungsstruktur im Schnittbereich von Datenschutzrecht und Privatrecht aufzubauen. Philipp Hacker bestimmt das Verhältnis dieser Rechtsmaterien, insbesondere von DS-GVO und BGB. Denn die Verschränkung unterschiedlicher Technologieformen fordert mehr denn je ein rechtsbereichsübergreifendes Verständnis von juristischer Dogmatik und ein interdisziplinär fundiertes Konzept von Regulierung. Auf Basis des geltenden Rechts entwirft er ein integriertes Marktordnungsrecht für digitale Austauschverhältnisse. Die Untersuchung schließt mit Reformperspektiven, die aufzeigen, wie die informierte Einwilligung durch eine technologische ersetzt werden kann, um eine privatautonome Gestaltung von Rechtsverhältnissen unter den Bedingungen der digitalen Wirtschaft zu ermöglichen.Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik 2020 ausgezeichnet.

  • von Matthias Fervers
    109,00 €

  • von Stefan Frederic Thönissen
    129,00 €

  • von Jens Gal
    184,00 €

    Die Mitversicherung, durch die mehrere Versicherer im Einvernehmen untereinander und mit dem Versicherungsnehmer ein Risiko in gemeinsame (typischerweise teilschuldnerische) Deckung nehmen, ist so alt wie die Versicherung selbst. Umso überraschender ist es, dass dieses konsortiale Geschäft, von geringen Ausnahmen abgesehen, nur sehr oberflächlich durchleuchtet wurde. So fehlte es bisher an einer gesicherten dogmatischen Grundlage für die Bewertung des für die Industrie unverzichtbaren Instrumentes der Mitversicherung. Gerade im Hinblick auf die Neuerungen des Aufsichts-, Kartell- und Steuerrechts versucht Jens Gal bei der Untersuchung der Mitversicherung die Friktion von Recht und Praxis zu beheben.

  • von Alexander Morell
    109,00 €

    Alexander Morell überprüft die tatsächliche Wirksamkeit des Beibringungsgrundsatzes. Er beschreibt das Erkenntnisverfahren als strategische Interaktion zwischen den Parteien und dem Richter, die unter dem Beibringungsgrundsatz zwei Mechanismen der Informationsgewinnung umfasst. Diese beruhen beide auf dem vom Beibringungsgrundsatz ins Zentrum gerückten Antagonismus der Parteiinteressen und klären zusammen äußerst wirksam auf. Neben dem sogenannten Vereinigungsmechanismus, nach dem der Richter die Vereinigungsmenge der - gegebenenfalls bewiesenen - Behauptungen der Parteien als Sachverhalt zu Grunde legt, wirkt im Zivilprozess auch das sogenannte Grossman'sche Schließen. Dieses ermöglicht es dem Richter unter bestimmten Bedingungen, aus der Nichtvorlage von Beweismitteln durch die nicht beweisbelastete Partei zutreffend auf den Sachverhalt zu schließen. Das Werk wendet die aufgefundenen Einsichten zur Illustration auf Beweisprobleme im Kontext des Dieselskandals an und lotet Implikationen für das allgemeine Beweisrecht aus.

  • von Johanna Croon-Gestefeld
    104,00 €

    Gemeininteressen, d.h. Interessen, die nicht individuellen Personen zugeordnet werden können, wirken auf die Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Privaten ein. Dennoch werden sie als dem Privatrecht fremd wahrgenommen. Johanna Croon-Gestefeld spürt den Gründen nach, weshalb sich diese Vorstellung zu halten vermag. Hierfür nutzt sie Methoden und Einsichten der Diskurstheorie. Im Anschluss zeigt die Analyse auf, wie die Gemeininteressen an Umweltschutz, der Förderung von Infrastruktur und Nichtdiskriminierung im Privatrecht verarbeitet werden.

  • von Jan-Erik Schirmer
    124,00 €

  • von Andreas Sattler
    94,00 €

  • von Alexander Wilhelm
    139,00 €

    Das Recht der privaten Organisationen ist von enormer Dynamik geprägt. Die zahllosen Transformationen, die sich hier permanent ereignen, werden bisher allerdings nur selten als großes Ganzes wahrgenommen. Auf der Basis einer umfangreichen Zusammenstellung entwickelt Alexander Wilhelm einen Weg, die einzelnen Prozesse dogmatisch zu ordnen, um sie im Anschluss mit soziologischen, ökonomischen sowie systemtheoretischen Annahmen zu verbinden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse verwendet er zu einem Perspektivwechsel, der das gesamte private Organisationsrecht einem einheitlichen Grundverständnis zuführt und für ein funktionales, im Wesentlichen "modular" strukturiertes Rechtsdenken plädiert. Der so konzipierte Ansatz lässt sich nicht nur dazu nutzen, das historisch gewachsene Recht an mehreren Stellen fortzubilden. Vielmehr bietet er auch eine Grundlage für die Regulierung der sog. DAOs, die als Bestandteil der gerade entstehenden "Blockchain-Ökonomie" besonders zukunftsträchtig sind.

  • von Konrad Duden
    104,00 €

    Zunehmend ist unser Alltag von vernetzten Geräten und dem Internet der Dinge durchzogen. Die Vernetzung eröffnet nicht nur neue Nutzungsmöglichkeiten. Sie macht den Nutzer beim Gebrauch des Geräts auch vom Willen des Anbieters abhängig. Der Anbieter kann das Gerät sperren, indem er die integrierte Software blockiert oder den Cloud-Zugang verweigert. So verwandelt er ein High-Tech-Endgerät in Elektroschrott. Vielfach greift in diesen Fällen das Vertragsrecht. Doch was, wenn zwischen Nutzer und Anbieter kein Vertrag besteht? In diesem Fall ist der Nutzer auf einen Schutz über Besitz oder Eigentum angewiesen. Inwiefern der digitale, also software- oder netzbasierte Gebrauch überhaupt einem solchen Schutz unterliegt, beantwortet Konrad Duden in der vorliegenden Untersuchung.

  • von Carsten König
    149,00 €

    Nach traditionellem Verständnis knüpft die deliktische Unternehmenshaftung an individuelles menschliches Verhalten an. Welche Schwierigkeiten sich daraus ergeben, haben jüngst die "Dieselfälle" in Erinnerung gerufen. Carsten König plädiert dafür, die Unternehmenshaftung stärker organisationsbezogen zu konstruieren. Hierfür führt er neben rechtsdogmatischen vor allem rechtsökonomische Argumente an. Inspiriert durch rechtsvergleichende Betrachtungen schlägt er vor, zwischen direkter und indirekter Unternehmenshaftung zu unterscheiden und erstere gegenüber letzterer zu stärken. Er entwickelt eine differenzierte Dogmatik der direkten Unternehmenshaftung, die er sodann für die Unternehmens-Gefährdungshaftung, die Unternehmens-Fahrlässigkeitshaftung und die Unternehmens-Vorsatzhaftung konkretisiert.

  • von Stefan Korch
    140,00 €

    Das normierte Kaufrecht ist für die Unternehmenskaufpraxis weitgehend irrelevant. Stattdessen hat sie eigene, umfangreiche und in sich weitestgehend geschlossene Verträge entwickelt. Diese Vertragswerke sind wissenschaftlich unterbelichtet; selbst Kennern gilt die Unternehmenskaufpraxis als "Geheimwissenschaft". Die Untersuchung will das gelebte Unternehmenskaufrecht wieder stärker in den rechtswissenschaftlichen Diskurs integrieren und zeigt, dass Unternehmenskaufverträge ein äußerst reizvoller Untersuchungsgegenstand sind: Wie erfüllt das Privatrecht seine Unterstützungsfunktion bei Verträgen, die sich bewusst von Teilen des dispositiven Rechts abwenden? Welche Grenzen setzt das Bürgerliche Recht dem Gestaltungswillen der Kautelarpraxis, obschon viele Begründungsmuster für zwingende Vorschriften auf Unternehmenskaufverträge nicht passen? Und welchen (mittelbaren) Einfluss übt das Gesellschaftsrecht auf die Transaktionspraxis aus? Die Arbeit sucht Antworten auf diese grundsätzlichen Fragen und leistet damit einen Beitrag zu einer besseren wissenschaftlichen Erfassung der Kautelarpraxis insgesamt.

  • von Julian Philipp Rapp
    130,00 €

    Für eine institutionalisierte Gerichtsorganisation ist wesensprägend, dass an deren pyramidaler Spitze ein oder mehrere Höchstgerichte thronen, die nicht nur zur letztverbindlichen Entscheidung über individuelle Rechtsstreitigkeiten, sondern auch zur Fortbildung des Rechts befugt und berufen sind. Diese historisch tief verwurzelte Funktionsbelegung bringt einen wesensimmanenten Widerspruch des Rechtsmittelverfahrens zum Vorschein: Zwar dient der Zivilprozess vorrangig der Durchsetzung subjektiver Rechte; die Funktion eines Höchstgerichts ist indes (auch, überwiegend oder nahezu ausschließlich) an einem vom Individualrechtsstreit emanzipierten 'öffentlichen' Interesse ausgerichtet, indem grundlegende Rechtsfragen geklärt, das Recht fortgebildet und die einheitliche Rechtsanwendung gewährleistet werden. Obschon sich nahezu alle Justizsysteme mit dieser Aufgabendichotomie konfrontiert sehen, haben sich im deutschen, romanischen und common law-Rechtskreis unterschiedliche Modelle zu deren Auflösung entwickelt. Die Arbeit wurde mit dem Albert-Bürklin-Forschungspreis 2023 der Wissenschaftlichen Gesellschaft in Freiburg und dem Rudolf-Haufe-Förderpreis 2023 der Universität Freiburg ausgezeichnet.

Willkommen bei den Tales Buchfreunden und -freundinnen

Jetzt zum Newsletter anmelden und tolle Angebote und Anregungen für Ihre nächste Lektüre erhalten.