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Bücher der Reihe Jus Privatum

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  • von Matthias Fervers
    109,00 €

  • von Stefan Frederic Thönissen
    129,00 €

  • von Alexander Morell
    109,00 €

    Alexander Morell überprüft die tatsächliche Wirksamkeit des Beibringungsgrundsatzes. Er beschreibt das Erkenntnisverfahren als strategische Interaktion zwischen den Parteien und dem Richter, die unter dem Beibringungsgrundsatz zwei Mechanismen der Informationsgewinnung umfasst. Diese beruhen beide auf dem vom Beibringungsgrundsatz ins Zentrum gerückten Antagonismus der Parteiinteressen und klären zusammen äußerst wirksam auf. Neben dem sogenannten Vereinigungsmechanismus, nach dem der Richter die Vereinigungsmenge der - gegebenenfalls bewiesenen - Behauptungen der Parteien als Sachverhalt zu Grunde legt, wirkt im Zivilprozess auch das sogenannte Grossman'sche Schließen. Dieses ermöglicht es dem Richter unter bestimmten Bedingungen, aus der Nichtvorlage von Beweismitteln durch die nicht beweisbelastete Partei zutreffend auf den Sachverhalt zu schließen. Das Werk wendet die aufgefundenen Einsichten zur Illustration auf Beweisprobleme im Kontext des Dieselskandals an und lotet Implikationen für das allgemeine Beweisrecht aus.

  • von Johanna Croon-Gestefeld
    104,00 €

    Gemeininteressen, d.h. Interessen, die nicht individuellen Personen zugeordnet werden können, wirken auf die Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Privaten ein. Dennoch werden sie als dem Privatrecht fremd wahrgenommen. Johanna Croon-Gestefeld spürt den Gründen nach, weshalb sich diese Vorstellung zu halten vermag. Hierfür nutzt sie Methoden und Einsichten der Diskurstheorie. Im Anschluss zeigt die Analyse auf, wie die Gemeininteressen an Umweltschutz, der Förderung von Infrastruktur und Nichtdiskriminierung im Privatrecht verarbeitet werden.

  • von Jan-Erik Schirmer
    124,00 €

  • von Alexander Wilhelm
    139,00 €

    Das Recht der privaten Organisationen ist von enormer Dynamik geprägt. Die zahllosen Transformationen, die sich hier permanent ereignen, werden bisher allerdings nur selten als großes Ganzes wahrgenommen. Auf der Basis einer umfangreichen Zusammenstellung entwickelt Alexander Wilhelm einen Weg, die einzelnen Prozesse dogmatisch zu ordnen, um sie im Anschluss mit soziologischen, ökonomischen sowie systemtheoretischen Annahmen zu verbinden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse verwendet er zu einem Perspektivwechsel, der das gesamte private Organisationsrecht einem einheitlichen Grundverständnis zuführt und für ein funktionales, im Wesentlichen "modular" strukturiertes Rechtsdenken plädiert. Der so konzipierte Ansatz lässt sich nicht nur dazu nutzen, das historisch gewachsene Recht an mehreren Stellen fortzubilden. Vielmehr bietet er auch eine Grundlage für die Regulierung der sog. DAOs, die als Bestandteil der gerade entstehenden "Blockchain-Ökonomie" besonders zukunftsträchtig sind.

  • von Konrad Duden
    104,00 €

    Zunehmend ist unser Alltag von vernetzten Geräten und dem Internet der Dinge durchzogen. Die Vernetzung eröffnet nicht nur neue Nutzungsmöglichkeiten. Sie macht den Nutzer beim Gebrauch des Geräts auch vom Willen des Anbieters abhängig. Der Anbieter kann das Gerät sperren, indem er die integrierte Software blockiert oder den Cloud-Zugang verweigert. So verwandelt er ein High-Tech-Endgerät in Elektroschrott. Vielfach greift in diesen Fällen das Vertragsrecht. Doch was, wenn zwischen Nutzer und Anbieter kein Vertrag besteht? In diesem Fall ist der Nutzer auf einen Schutz über Besitz oder Eigentum angewiesen. Inwiefern der digitale, also software- oder netzbasierte Gebrauch überhaupt einem solchen Schutz unterliegt, beantwortet Konrad Duden in der vorliegenden Untersuchung.

  • von Julian Philipp Rapp
    130,00 €

    Für eine institutionalisierte Gerichtsorganisation ist wesensprägend, dass an deren pyramidaler Spitze ein oder mehrere Höchstgerichte thronen, die nicht nur zur letztverbindlichen Entscheidung über individuelle Rechtsstreitigkeiten, sondern auch zur Fortbildung des Rechts befugt und berufen sind. Diese historisch tief verwurzelte Funktionsbelegung bringt einen wesensimmanenten Widerspruch des Rechtsmittelverfahrens zum Vorschein: Zwar dient der Zivilprozess vorrangig der Durchsetzung subjektiver Rechte; die Funktion eines Höchstgerichts ist indes (auch, überwiegend oder nahezu ausschließlich) an einem vom Individualrechtsstreit emanzipierten 'öffentlichen' Interesse ausgerichtet, indem grundlegende Rechtsfragen geklärt, das Recht fortgebildet und die einheitliche Rechtsanwendung gewährleistet werden. Obschon sich nahezu alle Justizsysteme mit dieser Aufgabendichotomie konfrontiert sehen, haben sich im deutschen, romanischen und common law-Rechtskreis unterschiedliche Modelle zu deren Auflösung entwickelt. Die Arbeit wurde mit dem Albert-Bürklin-Forschungspreis 2023 der Wissenschaftlichen Gesellschaft in Freiburg und dem Rudolf-Haufe-Förderpreis 2023 der Universität Freiburg ausgezeichnet.

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