Über Gemeininteressen im Privatrecht
Gemeininteressen, d.h. Interessen, die nicht individuellen Personen zugeordnet werden können, wirken auf die Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Privaten ein. Dennoch werden sie als dem Privatrecht fremd wahrgenommen. Johanna Croon-Gestefeld spürt den Gründen nach, weshalb sich diese Vorstellung zu halten vermag. Hierfür nutzt sie Methoden und Einsichten der Diskurstheorie. Im Anschluss zeigt die Analyse auf, wie die Gemeininteressen an Umweltschutz, der Förderung von Infrastruktur und Nichtdiskriminierung im Privatrecht verarbeitet werden.
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