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Bücher der Reihe Schriftenreihe des AHO

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  • von AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.
    16,80 €

    AHO 40: Das Heft 40 beschäftigt sich in der Schriftenreihe des AHO erstmalig mit der Planung der Barrierefreiheit und Erstellung von Barrierefrei-Konzepten. Es ergänzt somit die Besonderen Leistungen nach § 3 Abs. 2 HOAI, die dort nur beispielhaft und nicht abschließend genannt sind.Dabei wird das Leistungsbild bereits entsprechend der neuen Struktur der AHO-Schriftenreihe aufbereitet und dementsprechend nach "Regelleistungen" und "Optionalen Leistungen" differenziert.Darüber hinaus wird eine unverbindliche Vergütungsempfehlung gegeben und diese an Projektbeispielen angewendet. Eine umfangreiche Erläuterung enthält wesentliche Hintergrundinformationen, Querverweise und die beabsichtigten Zielvorstellungen.

  • von AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.
    19,80 €

    Das Bauen im Bestand gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist zentrales Thema für die Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung, der Energieeinsparung und der Bauqualität. Dabei können Bauwerke schadstoffhaltige Baumaterialien und Einbauten enthalten, die beim Bauen im Bestand (Erweiterung, Umbau, Modernisierung oder Instandsetzung), Rückbau oder Weiternutzung saniert werden müssen. Planer, aber auch Bauherren werden im Zuge dieser Maßnahmen vermehrt mit dem Thema Schadstoffe konfrontiert. Das neue Heft 43 der AHO-Schriftenreihe stellt einen Maßnahmenkatalog vor, der eine systematische Vorgehensweise beschreibt und damit zur Qualität der Bearbeitung dieses Themas beitragen soll. Die Darstellung umfasst eine Risikoanalyse und eine Zusammenstellung der historischen und der Ist-Situation sowie Gutachter- und Planerleistungen. Bei allen Maßnahmen darf natürlich die Motivation des Bauherrn nicht außer Acht gelassen werden. Der Begriff Motivation beschreibt, welche Ziel- bzw. Aufgabenstellung hinter der Sanierung steht:- Nutzung (Erhalten des Bestands ohne Baumaßnahmen)- Baumaßnahmen (Instandhaltung/Sanierung bei Erhalten des Bestands)- Abbruch/Rückbau (Teil- oder Komplettrückbau)- Wertermittlung (Ermitteln von schadstoffbedingten, finanziellen Risiken/Mehraufwendungen)Da die Honorierung dieser Fachplanungsleistungen nicht oder nur teilweise von der HOAI erfasst wird, werden im zweiten Teil des Heftes Empfehlungen für eine Honorierung von Gutachter- und Planerleistungen zur Schadstofferkundung und -sanierung gegeben.

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    16,80 €

    AHO 24: Das Heft befasst sich mit den Leistungsbildern und der daraus resultierenden angemessenen Honorierung der Planung von Lichtsignalanlagen. Es wird ergänzt durch fünf praxisnahe Fallbeispiele, die dazu beitragen sollen, rasch eine einvernehmliche Bewertung der Leistungen für die Fachplanung Straßenverkehrsanlagen und der Honorierung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu finden.Die gemäß den RiLSA zu erbringenden Planungsleistungen werden, unterschieden nach Grundleistungen und Besonderen Leistungen, den jeweiligen Leistungsphasen der Anlage 15 der HOAI zugeordnet und an den Stellen konkretisiert, wo es zur besseren Nachvollziehbarkeit und Transparenz notwendig ist.Das Heft richtet sich in erster Linie an die planenden Ingenieure von LSA und an die Fachdienststellen in der Straßen- und Verkehrsverwaltung der Länder, Landkreise und Kommunen. Das Heft soll aber auch dazu dienen, dass die für die Beschaffung zuständigen Vergabestellen einen Einblick in die fachlichen Zusammenhänge der Planung von Lichtsignalanlagen erhalten.

  • von AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.
    16,80 €

    AHO 23: Das bereits in der 3. Auflage vorliegende Heft berücksichtigt aktuell die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2022), mit dem das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zusammengefasst wurden. Damit enthält das GEG über die EnEV hinausgehende weitere Regelungen. Entsprechend wurden die Besonderen Leistungen aktualisiert und um weitere Leistungen ergänzt, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen im Hinblick auf Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Klimaschutz hinausgehen.Die aktuell notwendigen Planungsprozesse für Wärmeschutz und Energiebilanzierung werden als Bestandteil der Fachdisziplin Bauphysik transparent dargestellt. Zur Klarstellung der Schnittstellen erfolgt eine Abgrenzung der Grundleistungen für Wärmeschutz und für die Energiebilanzierung gegenüber den Leistungen anderer Planungsbeteiligter.

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    21,80 €

    AHO 14: Die verbindlichen, aber auch die empfohlenen Honorartafeln der einzelnen Leistungsbilder enden an einem vom Verordnungsgeber vorgegebenen Höchstwert. In der Praxis werden bei Großvorhaben diese Höchstgrenzen allerdings häufig überschritten. Hier setzt das AHO-Heft Nr. 14 an. Die Honorartabellen werden auf der Grundlage der HOAI 2013 fortgeschrieben und ermöglichen eine transparente und rechtssichere Honorarermittlung. Weitere Leistungsbilder des verbindlichen sowie unverbindlichen Teils der HOAI wurden ergänzt. Abweichungen zum BMWi-Gutachten vom Dezember 2012 sind korrigiert. Berücksichtigt sind auch maßgebliche Weiterentwicklungen einzelner Leistungsbilder (Bauphysik-EnEV, Umweltverträglichkeitsstudie).Das Heft umfasst folgende Leistungsbilder:- Flächennutzungsplan- Bebauungsplan- Landschaftsplan- Grünordnungsplan- Landschaftsrahmenplan- Landschaftspflegerischer Begleitplan- Pflege- und Entwicklungsplan- Gebäude und Innenräume- Freianlagen- Ingenieurbauwerke- Verkehrsanlagen- Tragwerksplanung- Technische Ausrüstung

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    24,80 €

    AHO 5: Die Tatsache, dass die HOAI 2013 für den Bereich der verkehrsplanerischen Leistungen keine verbindlichen Leistungsbilder enthält, führt bei den Auftraggebern zu Schwierigkeiten, einen Auftrag über Verkehrsplanerische Leistungen so zu beschreiben, dass der Leistungsumfang und die Leistungstiefe klar zu übersehen sind. Das vorliegende Heft bietet deshalb eine Richtschnur für eine angemessene Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag.Mit der Überarbeitung des Heftes soll hinsichtlich der Anwendung der HOAI 2013 klargestellt werden, dass "Verkehrsplanerische Leistungen" kein Bestandteil der Grundleistungen der §§ 43, 44, 46 und 47 HOAI 2013 sind. Verkehrsplanerische Leistungen müssen den besonderen Leistungen der genannten Objektplanungen zugeordnet werden. Um Irrtümern bei der Verrichtung und Vermischung von Objektplanungsleistungen und verkehrsplanerischen Leistungen im Zuge der Anwendung der HOAI 2013 vorzubeugen und darüber hinaus um Vorgaben zur Leistungsbeschrei- bung zu verkehrsplanerischen Leistungen zu erhalten, bietet das Heft eine klar verständliche Hilfestellung. Die wesentlichen verkehrsplanerischen Leistungsbilder werden konkret aufgezeigt und entsprechende Honorarregelungen im Sinne der HOAI vorgeschlagen.

  • von AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.
    16,80 €

    AHO 41: Die AHO-Fachkommission "Wasserwirtschaft" hat Beispiele von typischen Bauwerken und Anlagen der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und des Wasserbaus ausgewählt und für diese die Objektbildung und Honorarermittlung vorgenommen.Die Ausarbeitung beinhaltet für diese Beispiele die Honorarermittlungen für die Grundleistungen und häufiger anfallenden Besonderen Leistungen folgender Leistungsbilder (soweit zutreffend):. Objektplanung Ingenieurbauwerke. Fachplanung Technische Ausrüstung. Fachplanung Tragwerksplanung. Objektplanung Gebäude. Objektplanung Verkehrsanlagen. Objektplanung FreianlagenErgänzend sind Beispiele für die Ermittlung der zutreffenden Honorarzone aufgeführt.Dargestellt werden die korrekte Ermittlung der anrechenbaren Kosten unter Berücksichtigung von mitzuverarbeitender Bausubstanz und der Anrechnung der Kosten der Anlagen der Technischen Ausrüstung, die Ermittlung von Honoraren für Objekt- und Fachplanungen und der Bezug des Honorars zu den Baukosten.

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    32,80 €

    AHO 1: Die Neuauflage definiert zunächst die verschiedenen Maßnahmen wie Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen und Instandsetzungen und setzt den Schwerpunkz auf folgende drei Honorarparameter der HOAI:-Dem Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz, der zu den anrechenbaren Kosten gerechnet und insoweit honorarauslösend wird.-Dem Umbau- bzw. Modernisierungszuschlag auf das Honorar.-Der Möglichkeit, bei Instandsetzungen und Instandhaltungen den Prozentsatz der Objektüberwachung oder Bauoberleitung zu erhöhen.Da der Wert mitzuverarbeitender Bausubstanz bei allen Arten von Objekten sowie bei den Maßnahmen Neubau, Umbau, Modernisierung oder Instandsetzung anfallen kann, sind die Empfehlungen in diesem Heft differenziert nach den zugehörigen Leistungsbildern erarbeitet worden. Der Umbau- bzw. Modernisierungszuschlag kann innerhalb einer Spanne zwischen den Parteien verhandelt werden. Dafür ist es notwendig, die möglichen Kriterien, die über diesen Zuschlag entscheiden, zu kennen und diese von anderen Honorarparametern abzugrenzen. Auch die Erhöhung des Prozentsatzes der Objektüberwachung oder Bauoberleitung ist innerhalb einer Spanne möglich, die möglichen Kriterien dafür werden dargestellt.

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    41,80 €

    AHO 19: Das Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft hat sich seit den 70er Jahren als eine eigenständige Leistungsdisziplin bei der Abwicklung von großen Bauvorhaben etabliert.Bei Projekten mit besonderen Anforderungen besteht die Notwendigkeit weiterer Leistungen, die ergänzend zu den Grundleistungen des AHO-Heftes Nr. 9 zur Beauftragung empfohlen werden. Fehlentwicklungen bei einzelnen Projekten der Vergangenheit verdeutlichen, dass wichtige Felder des Projektmanagements nicht rechtzeitig erbracht werden. Diese Lücke schließt das neue Heft 19 durch die maßgeblichen Leistungsbilder.Alle Leistungen werden in fünf Projektstufen unterteilt und umfassend kommentiert.

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    16,80 €

    AHO 28: Die Fassade als Verbindungsglied zwischen Innen- und Außenraum ist heute weit mehr als ein Witterungsschutz und Raumabschluss. Aus Witterungsschutz und Raumabschluss sind hoch komplexe, mehrschichtige Bauteile geworden, die Spezialwissen z.B. über Profiltechnik, multifunktionale Verglasungen, Steuerungssensorik, Bauphysik und thermische Zusammenhänge erfordern, um effiziente und nachhaltige Fassadenkonstruktionen zu entwickeln. Bei der Fassade handelt es sich ebenso wie bei der Technischen Ausrüstung um eine der komplexesten Bauarten.Mit dem überarbeiteten und erweiterten Heft Nr. 28 der AHO-Schriftenreihe "Fachingenieurleistungen für die Fassadentechnik" legt die AHO-Fachkommission "Fassadenplanung" ein Dokument vor, das den Leistungsumfang und die Schnittstellen für die Beratung, Planung und Prüfung für neu zu erstellende, instand zu setzende oder zu erneuernde Teile der Fassade inkl. deren maschinenbautechnischer Komponenten über Geländeniveau definiert. Dies erfolgt ergänzend und vertiefend mit der Planungsleistung der Objektplaner und anderer an der Planung Beteiligter.Das vorgelegte Leistungsbild soll die transparente Leistungsdarlegung sowie Abgrenzung der am Bauprozess Beteiligten definieren. Das Leistungsbild bietet eine nachvollziehbare Angebots- und Auftragsgrundlage bezüglich der Honorarkalkulation.

  • von AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.
    16,80 €

    AHO 29: Mit der 2. Auflage werden der Überblick und die Klarstellungen zu frei zu vereinbarenden Leistungen für Objekte der Freianlagen nach der HOAI 2021 fortgeführt.Dabei sind insbesondere folgende Rahmenbedingungen beachtlich:. Erstmals mit der HOAI 2013 ist ein eigenes Leistungsbild für die Objektplanung Freianlagen in der HOAI enthalten. Vorher war das Leistungsbild Freianlagen den Leistungsbildern für Gebäude und raumbildende Ausbauten gleichgeschaltet. Nunmehr sind der Inhalt des Leistungsbildes und die damit verbundenen Grundleistungen in § 39 Abs. 4 und Anlage 11 Nr. 11.1 der HOAI eigenständig geregelt.. Darüber hinaus sind seit 2013 in Anlage 11 Nr. 11.1 der HOAI für dieses Leistungsbild erstmals eigene Besondere Leistungen aufgelistet. Nach § 3 Abs. 2 HOAI 2021 sind die in Leistungsbildern der HOAI genannten Besonderen Leistungen nicht abschließend, sondern nur beispielhaft erfasst. Zudem kommen auch alle in anderen Leistungsbildern enthaltenen Besonderen Leistungen hinzu, soweit diese im gegebenen Fall keine Grundleistungen darstellen. Außerdem kommen weitere Besondere Leistungen hinzu, die in keinem anderen Leistungsbild enthalten sind, etwa aus veränderten und erweiterten Anforderungen an die Objektplanung Freianlagen, aus neuen Anforderungen aus Gesetzen, fachlichen Normen und Richtlinien oder aus neuen Aufgabenstellungen in der Objektplanung Freianlagen.

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    28,80 €

    AHO 21: Das Baugeschehen ist seit geraumer Zeit vom Rückgang der Neubautätigkeit und einer Verlagerung zum Bauen im Bestand geprägt. Diese Entwicklung erfordert ein Umdenken und hohe Flexibilität mit Verlagerung der Tätigkeitsschwerpunkte auf Leistungen im Vorfeld der Baumaßnahmen, wie eine Definition klarer Unternehmens- und Immobilienziele, eine Gesamtanalyse und -bewertung des Bestands unter Ableitung strategischer Handlungsfelder im Rahmen eines Portfoliomanagements, eine Due Diligence als Grundlage für Kauf- bzw. Verkaufsentscheidungen, eine Projektentwicklung für Bestandsimmobilien und ein sich anschließendes Projektmanagement. AHO-Heft 21 gibt Auftragnehmern und -gebern praxisnahe Unterstützung, diese interdisziplinären Aufgaben kompetent zu lösen.

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    16,80 €

    AHO 39: Durch das zum 1.1.2018 eingeführte Recht auf Teilabnahme gemäß § 650 BGB verlaufen die Verjährungsfristen von bauausführenden Unternehmen und Planern für ihre bis zur Bauabnahme erbrachten Leistungen nahezu parallel. Insbesondere hat der Planer nach einer Inanspruchnahme noch die Möglichkeit, auf das bauausführende Unternehmen zurückzugreifen.Der fachtechnischen (Teil-)Abnahme kommt damit eine maßgebliche Bedeutung zu. Sie setzt die fehlerfreie Ausführung der Technischen Ausrüstung sowie deren Funktionsfähigkeit voraus. Dazu wird regelmäßig eine probeweise Inbetriebnahme durch den Fachplaner Technische Ausrüstung erforderlich sein. Dies spiegelt in der Regel aber nicht die Erwartungen des Bestellers wider. In diesem Heft wird die Abgrenzungslücke insbesondere zwischen der fachtechnischen Abnahme (Anlage 15, Lph 8k) und der in diesem Heft beschriebenen Optimierung durch ein Inbetriebnahmemanagement (IBM) beleuchtet und ein entsprechendes Leistungsbild aufgezeigt. Ferner werden auch Leistungspflichten und Leistungsgrenzen erörtert, die aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) resultieren.

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    41,80 €

    AHO 9: Die Projektsteuerung im Bauwesen hat sich seit den 1970er-Jahren als eine eigenständige Leistungsdisziplin bei der Abwicklung von großen Bauvorhaben etabliert.Da die in § 31 HOAI beispielhaft aufgezählten Leistungen nicht geeignet waren, die auftraggeber- und auftragnehmerseitigen Anforderungen an ein spezifiziertes Leistungsbild für Projektsteuerungsleistungen zu erfüllen, hat die AHO-Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement erstmals 1996 ein Leistungsbild entworfen. Von diesem Erstansatz aus hat sich dieses kontinuierlich fortentwickelt.In aktueller Fassung weist die Leistungsstruktur fünf Handlungsbereiche der Projektsteuerung auf:A Organisation, Informationen, Koordination und Dokumentation (handlungsbereichsübergreifend)B Qualitäten und QuantitätenC Kosten und FinanzierungD Termine, Kapazitäten und LogistikE Verträge und VersicherungDie Handlungsbereiche sind wiederum in fünf Projektstufen differenziert. Alle Einzelleistungen werden umfassend kommentiert.Abgeleitet wurde eine Honorarordnung mit verschiedenen Differenzierungsmöglichkeiten und Hinweisen zum erforderlichen Personaleinsatz.Ergänzt wurde ein neues Kapitel, "Projektmanagement mit BIM", eine Kommentierung der Leistungen der Projektleitung des Auftraggebers und eine korrespondierende Schnittstellenanalyse zu den Aufgaben des Projektsteuerers.

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    24,80 €

    AHO 38: Anfang 2018 sind spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag in das Werksvertragsrecht des BGB eingefügt worden und in Kraft getreten.Neu ist die Bezugnahme im BGB auf die HOAI. Neue unbestimmte Rechtsbegriffe haben zu einer Interpretationsvielfalt in Bezug auf die Anforderungen an die von Architekten und Ingenieuren zu erbringenden und vergütenden Planungsleistungen geführt. Erste Erfahrungen aus der Praxis zeigen die Notwendigkeit konkreter Begriffsdefinitionen und einer klaren Abgrenzung zur HOAI.Mit AHO-Heft Nr. 38 wird eine Ausarbeitung vorgelegt, die in Bezug auf folgende Sonderregelungen des BGB eine Praxishilfe zur Anwendung des Gesetzes und der Vergütungsfolgen bei Verträgen sowie deren Abrechnung bietet:-§ 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen-§ 650q BGB Anwendbare Vorschriften-§ 650r BGB Sonderkündigungsrecht-§ 650s BGB Teilabnahme-§ 650t BGB Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer

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    24,80 €

    AHO 20: Die Neuauflage stellt die Schnittstellen der Zuordnung zwischen Objekten der "Freianlagen" und Objekten der "Verkehrsanlagen" für die Praxis klar und gibt den Anwendern eine Hilfestellung bei der Vertrags- und Vergütungsvereinbarung nach den Grundsätzen der HOAI. Ein besonderes Augenmerk gilt in diesem Heft den Objektplanungen für Freianlagen und Verkehrsanlagen.Als Arbeitshilfe ist in diesem Heft eine ausgearbeitete Prüfkaskade für die Zuordnung eines Objektes enthalten, die ein schrittweises Vorgehen anhand der Zielsetzungen der Aufgabenstellung ermöglicht. Es wird deutlich, dass sich mit der Zuordnung des Objektes unterschiedliche Regelungserfordernisse für die Vergütung von erforderlichen Leistungen ergeben können (z.B. bei im Einzelfall erforderlichen Besonderen Leistungen).Die besonderen Vorschriften der HOAI zur Honorarbildung bei dem Sonderfall Fußgängerbereich werden ebenso erörtert wie die spezifischen Regelungen der HOAI für das Planen und Bauen im Bestand. Die Ausarbeitungen werden ergänzt durch einen Anhang, in dem die jeweiligen Leistungen nach der HOAI nebeneinandergestellt und in einem komplexen Beispielprojekt als kombinierte Aufgabenstellung aus Verkehrsanlagen und Freianlagen vertieft werden.

  • von Franz Hermann Depenbrock
    24,80 €

    AHO 11: Das neue Heft untersucht, inwieweit die Leistungen der HOAI auch bei Anwendung der "BIM-Methode" den Planungs- und Umsetzungsprozess wiedergeben. Die über die Grundleistungen der Leistungsbilder der HOAI hinausgehenden Möglichkeiten von "Building Information Modeling" sind zusätzliche Leistungen und "Besondere Leistungen" im Sinne der HOAI. Diese sind vor der Ausführung vertraglich zu vereinbaren und zu bewerten, damit sie gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden können.In der Planungsphase werden mit der BIM Methode mehr Daten erzeugt, so dass zunächst ein höherer Aufwand betrieben wird. Erleichterungen entstehen meist in den Phasen der Ausschreibung und Vergabe, aber auch der Werkstattplanung und Bauausführung. Darüber hinaus können Planungs- und Baukonflikte, Verzögerungen und Rechtsstreitigkeiten reduziert werden. Für die vorteilhafte Anwendung der BIM-Methode ist die zusammenhängende Beauftragung der Leistungen eine wesentliche Voraussetzung. Bei wechselnden Leistungserbringern erhöht sich der Aufwand, der für die Vergütung entsprechend zu bewerten ist.Die bisher veröffentlichte Fachliteratur zur Anwendung von BIM geht oftmals von Idealprozessen aus. Mit diesem Heft wird nun eine Brücke zwischen traditioneller Planung und Nutzung der neuen Planungsmethode geschlagen.

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    24,80 €

    AHO 27: Ausführlich beschrieben werden die Grundlagen und Aufgabenstellungen beim Einsatz einer Umweltbaubegleitung. Der dargestellte Leistungskatalog zeigt auf, wie vielfältig und umfangreich die Aufgaben und Zuständigkeiten sein können. Dem Anwender wird mit dem Aufgabenkatalog ein umfassendes Leistungsbild angeboten, das vorhabenbezogen auf die jeweiligen Leistungserfordernisse zugeschnitten werden kann.Thematisiert werden außerdem der Charakter der Leistung "Umweltbaubegleitung" sowie die fachlichen und persönlichen Anforderungen an geeignete Leistungserbringer. Behandelt werden auch Versicherungs- und Haftungsfragen, ebenso Fragen der Vergütung mit Hinweisen auf wesentliche Honorarparameter.

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    32,80 €

    AHO 35: Ziel der Vergabe ist es, den für die Lösung der Aufgabenstellung geeignetsten Bewerber auszuwählen. Die in § 2 VgV beschriebenen Grundsätze wie die diskriminierungsfreie Vergabe unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen klingen vielversprechend. Die Realität sieht meist anders aus. Oft ist das Honorar für die Vergabeentscheidung ausschlaggebend und das Kriterium der Qualität bleibt unberücksichtigt.Das neue AHO-Heft Nr. 35 befasst sich mit den unterschiedlichen Vergabeverfahren, den Verfahrensarten und Verfahrensschritten. Es formuliert Empfehlungen für die Durchführung der Vergabeverfahren vom Projektstart bis zur Auftragserteilung. In den Blick genommen werden vor allem die Regelungen zur Nachweisführung der Eignung und deren sinnvolle Anwendung.Beschrieben werden außerdem die erforderlichen Leistungen bei der Verfahrensbetreuung, deren Anforderungen und der dafür erforderliche Zeitaufwand.Bundes- und Länderrichtlinien für die Vergabe freiberuflicher Leistungen (RBBau - K 12, HVA F-StB, VHF Bayern, ABau Berlin) werden einer besonderen Betrachtung unterzogen. Die maßgeblichen Regelungen sind abgedruckt. Die neuen Vergabevorschriften werden in Übersichten anschaulich dargestellt. Zusätzlich sind Formulare für verschiedene Verfahrensarten (Auftragsbekanntmachung, Teilnahmeantrag) und ein Glossar vergaberechtlicher Begrifflichkeiten enthalten.

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    14,80 €

    AHO 33:Heutige Bauplanungen, auch solche ohne Zertifizierungsgedanken, verlangen von allen Beteiligten eine ganzheitliche Herangehensweise an den Prozess "Planen - Bauen - Betreiben. Bei einer Zertifizierung sind zudem Kenntnisse über die Zertifizierungskriterien und Bewertungskategorien des jeweils angewandten Zertifizierungssystems notwendig, damit Beteiligte innerhalb ihres jeweiligen Wirkungsfeldes den Prozess optimal unterstützen können. Es ist inzwischen Konsens, dass Bauvorhaben mit einem Zertifizierungsziel einen erhöhten Aufwand sowohl in der Planung als auch in der Dokumentation und Ausführung und somit Zusatzleistungen erfordern, die weder hinreichend erprobt noch in Bezug auf ihre Honorierung geregelt sind.Dieses neue AHO-Heft benennt und beschreibt am Beispiel des Leistungsbildes "Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)" die im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung ggf. erforderlichen Besonderen Leistungen. Es orientiert sich dabei an den Zertifizierungssystemen BNB und DGNB in Deutschland sowie den davon abgeleiteten Systemen ÖGNI in Österreich und SGNI in der Schweiz. Eine tabellarische Darstellung der Leistungsbilder der HOAI mit den zusätzlichen Anforderungen einer Nachhaltigkeitszertifizierung verdeutlicht den möglichen Mehraufwand. Hinweise zur Honorierung mit Bewertungsansätzen für die Honorarermittlung geben eine Hilfestellung bei der Honorarvereinbarung nach den Grundsätzen der HOAI.

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    14,80 €

    AHO 32: In dem Heft sind Besondere Leistungen aufgelistet, die im Geltungsbereich des Teils 3, Abschnitt 4, HOAI 2013, also der Planung von Verkehrsanlagen, anfallen können. Weiterhin werden praxisnahe Anregungen für die Honorarermittlung gegeben.Die Vielfalt möglicher Planungsaufgaben von Verkehrsanlagen sind immens. In diesem Heft finden Sie eine Auflistung der häufigsten Leistungen als Arbeitshilfe für den Planungsalltag vor.

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    14,80 €

    AHO 2: In der HOAI 2013 sind die Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung nur noch als Besondere Leistungen der Bauoberleitung genannt, eine Vergütungsempfehlung ist nicht mehr enthalten.Da die Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung zur Sicherstellung der Qualität der Bauausführung unabdingbar sind und einer angemessenen Honorierung bedürfen, wird in diesem Heft ein Leistungsbild für Regelleistungen und Zusätzliche Leistungen entworfen und auf der Grundlage des Lechner-Gutachtens zur Evaluierung der HOAI eine praxistaugliche Honorierungsempfehlung erstellt.Der Leitfaden bietet öffentlichen Auftraggebern eine Grundlage zur Prüfung der angebotene Honorare auf Angemessenheit, um damit die Einhaltung der Qualität auf den Baustellen abzusichern. Zugleich dient es den Ingenieuren als Richtlinie zur Kalkulation des Honorars, um Auskömmlichkeit und notwendige Präsenz auf den Baustellen sicherzustellen.

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