Über Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen - Leistungsbild und Honorierung
AHO 2: In der HOAI 2013 sind die Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung nur noch als Besondere Leistungen der Bauoberleitung genannt, eine Vergütungsempfehlung ist nicht mehr enthalten.
Da die Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung zur Sicherstellung der Qualität der Bauausführung unabdingbar sind und einer angemessenen Honorierung bedürfen, wird in diesem Heft ein Leistungsbild für Regelleistungen und Zusätzliche Leistungen entworfen und auf der Grundlage des Lechner-Gutachtens zur Evaluierung der HOAI eine praxistaugliche Honorierungsempfehlung erstellt.
Der Leitfaden bietet öffentlichen Auftraggebern eine Grundlage zur Prüfung der angebotene Honorare auf Angemessenheit, um damit die Einhaltung der Qualität auf den Baustellen abzusichern. Zugleich dient es den Ingenieuren als Richtlinie zur Kalkulation des Honorars, um Auskömmlichkeit und notwendige Präsenz auf den Baustellen sicherzustellen.
Mehr anzeigen