Über Das Allgemeine Verwaltungsrecht Als Ordnungsidee
Verwaltungsrecht soll dem Einzelnen Schutz gewähren und der Verwaltung zur effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben rechtlich den Weg ordnen. Dieser Doppelauftrag sieht sich vor neuen Herausforderungen: Was kann die Gesetzesgebundenheit der Verwaltung angesichts komplexer Risikolagen leisten? Welche Rolle kommt den Gerichten zu? Wie reagieren Organisations-, Verfahrens- und Formenrecht auf kooperatives und informales Handeln? Welche Richtung zeichnet das EG-Recht vor? Nur wenn sich Verwaltungsrecht als systematisches Fach versteht, lassen sich durchlaufende, verlässlichere Entwicklungslinien finden. Die 2. Auflage ist grundlegend überarbeitet.
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