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Das Haftungsregime bei der GmbH im Gesellschaftsrecht

Das Haftungsregime bei der GmbH im Gesellschaftsrechtvon Dieter Martin
Über Das Haftungsregime bei der GmbH im Gesellschaftsrecht

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Ebenso wie die anderen Kapitalgesellschaften verfügt die GmbH als insbesondere unter erfolgreichen Einzelkaufleuten, Familienunternehmen und KMU weitverbreitete Rechts- und Organisationsform angesichts ihrer Eigenschaft als juristische Entität über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist selbstständiges Zurechnungssubjekt von Rechten und Pflichten. Es ist die GmbH, die im Rechtsverkehr Dritten gegenübertritt und in deren Namen die Gesellschaftsrechtsgeschäfte abschließt. Die GmbH erwirbt mit ihrer Eintragung in das Handelsregister, wie sich aus § 11 GmbHG deduzieren lässt, die volle Rechtsfähigkeit und ist mit Vollendung dieses Ereignisses eine juristische Person des Privatrechts, die nach der Maßgabe des § 13 Abs. 1 GmbHG uneingeschränkt am Rechtsverkehr partizipieren kann.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783668705784
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 36
  • Veröffentlicht:
  • 8. Juni 2018
  • Ausgabe:
  • 18001
  • Abmessungen:
  • 148x4x210 mm.
  • Gewicht:
  • 68 g.
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Beschreibung von Das Haftungsregime bei der GmbH im Gesellschaftsrecht

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Ebenso wie die anderen Kapitalgesellschaften verfügt die GmbH als insbesondere unter erfolgreichen Einzelkaufleuten, Familienunternehmen und KMU weitverbreitete Rechts- und Organisationsform angesichts ihrer Eigenschaft als juristische Entität über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist selbstständiges Zurechnungssubjekt von Rechten und Pflichten. Es ist die GmbH, die im Rechtsverkehr Dritten gegenübertritt und in deren Namen die Gesellschaftsrechtsgeschäfte abschließt. Die GmbH erwirbt mit ihrer Eintragung in das Handelsregister, wie sich aus § 11 GmbHG deduzieren lässt, die volle Rechtsfähigkeit und ist mit Vollendung dieses Ereignisses eine juristische Person des Privatrechts, die nach der Maßgabe des § 13 Abs. 1 GmbHG uneingeschränkt am Rechtsverkehr partizipieren kann.

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