Über Das Herstellen und Verwenden von Bildern historischer Gebäude
Der Anblick historischer Gebäude versetzt uns immer wieder ins Staunen. Eines der imposantesten Bauwerke Österreichs ist das Schloss Schönbrunn. Jährlich strömen Millionen von Touristen zu dem ehemaligen Herrschaftssitz. Natürlich will die Mehrzahl der Besucher ihre Eindrücke mittels Fotografien festhalten. So gut wie keiner würde bei der Herstellung solcher Abbildungen daran denken, dass er gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen könnte. Doch ist dem auch so? Darf ich Bilder von historischen Gebäuden ohne Berücksichtigung allfälliger rechtlicher Interessen anderer herstellen und diese allenfalls sogar verwenden? Genau dieser Frage möchte ich im Rahmen der vorliegenden Arbeit nachgehen. Als Grundlage meiner Abhandlung dient die sogenannte ¿Schönbrunnentscheidung¿ 4 Ob 176/13f. Der OGH zog fünf Rechtsgrundlagen in Betracht, die dem Herstellen und Verwenden von Bildern der Gloriette und des Schlosses Schönbrunn im Weg stehen könnten. Mögliche Anspruchsgrundlagen finden sich nicht nur im Rahmen des Eigentumsrechtes, auch die Begründung bereicherungsrechtlicher, urheberrechtlicher, markenrechtlicher und lauterkeitsrechtlicher Ansprüche kann in Erwägung gezogen werden.
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