Über Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg
Aufgrund des weitgehenden Bedeutungsverlustes des Bundeshochschulrechts hat sich ein heterogenes Hochschulrecht der Länder entwickelt.
Mit der Abschaffung der gesamten Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im Rahmen der Föderalismusreform 2006 entfiel auch die darin enthaltene Zuständigkeit für ¿die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens¿.
In vielen Ländern hat eine intensive Gesetzgebungstätigkeit eingesetzt, was ganz besonders für Baden-Württemberg gilt.
Hier fanden seit 1999 nicht weniger als fünf umfassende Novellierungen des allgemeinen Hochschulrechts statt:
Angefangen bei der Einführung von mindestens teilweise extern besetzten Hochschulräten über die Zusammenführung der einzelnen Hochschulgesetze in einem Landeshochschulgesetz
bis hin zur Schaffung ¿ jeweils bundesweit singulär ¿ der Dualen Hochschule sowie des KIT als Zusammenschluss einer Landesuniversität und einem HGF-Großforschungszentrum kommt dem baden-württembergischen Landesgesetzgeber eine im Ländervergleich führende Rolle bei Hochschulrechtsinnovationen zu
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