Über Das Opferentschädigungsregime des Sonderstrafgerichtshofs
Die Gründung des SCC in der Zentralafrikanischen Republik folgt auf die Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen und des humanitären Völkerrechts, insbesondere seit der Krise von 2003 bis heute. Nachdem diese Gerichtsbarkeit den Auftrag erhalten hat, über die Urheber dieser besonders schwerwiegenden tragischen Missachtungen zu urteilen, muss diese Gerichtsbarkeit, die sich aus nationalen und internationalen Richtern zusammensetzt und in der Lage ist, materielle und verfahrensrechtliche internationale Regeln anzuwenden, auch Wiedergutmachungsmaßnahmen gegen diese anordnen, nachdem ihre Schuld festgestellt wurde gegründet. In diesem Kontext findet diese Reflexion statt. Aus rechtlichen Gründen scheint die eingeführte Regelung relativ günstig für die Opfer zu sein. Auch wenn es in diesem Bereich relevante Bestimmungen gibt, bleibt die Tatsache bestehen, dass das CPS-Entschädigungssystem abgeschwächt ist, ungeachtet der Tatsache, dass es in gewisser Hinsicht eine sklavische Kopie des Systems des Internationalen Strafgerichtshofs sein soll.
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