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Das Recht auf Vergessen. Eine Urteilsanalyse

Über Das Recht auf Vergessen. Eine Urteilsanalyse

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - IT-Recht, Note: 1,7, Universität Kassel (Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Urteilsanalyse zum Urteil des BVerfG vom 6.11.2019 - 1 BvR 16/13 "Recht auf Vergessen I" Das Bundesverfassungsgericht entschied mit seinem Urteil am 6. November 2019 in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Klägers gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2012 folgendes: "Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2012 - VI ZR 330/11 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes." Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, mit der dieser die Klage des Beschwerdeführers gegen die Bereithaltung von mehr als 30 Jahre zurückliegenden Presseberichten in einem Online-Archiv abwies. Speziell ging es in diesem Fall um einen identifizierenden Pressebericht über eine vergangene Straftat des Beschwerdeführers im Online- Archiv, das zudem kostenlos und uneingeschränkt zugänglich war. Der Beschwerdeführer versuchte einen Löschanspruch unmittelbar gegen den Inhaltanbieter des Online-Archivs geltend zu machen.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783346195258
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 16
  • Veröffentlicht:
  • 22. September 2020
  • Ausgabe:
  • 20001
  • Abmessungen:
  • 148x2x210 mm.
  • Gewicht:
  • 40 g.
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Beschreibung von Das Recht auf Vergessen. Eine Urteilsanalyse

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - IT-Recht, Note: 1,7, Universität Kassel (Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Urteilsanalyse zum Urteil des BVerfG vom 6.11.2019 - 1 BvR 16/13 "Recht auf Vergessen I"
Das Bundesverfassungsgericht entschied mit seinem Urteil am 6. November 2019 in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Klägers gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2012 folgendes: "Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2012 - VI ZR 330/11 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes."
Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, mit der dieser die Klage des Beschwerdeführers gegen die Bereithaltung von mehr als 30 Jahre zurückliegenden Presseberichten in einem Online-Archiv abwies. Speziell ging es in diesem Fall um einen identifizierenden Pressebericht über eine vergangene Straftat des Beschwerdeführers im Online- Archiv, das zudem kostenlos und uneingeschränkt zugänglich war. Der Beschwerdeführer versuchte einen Löschanspruch unmittelbar gegen den Inhaltanbieter des Online-Archivs geltend zu machen.

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