Über Das Rechtssubjekt und sein Bildungsroman
Das offizielle deutsche Privatrecht im 19. Jahrhundert ist ein Staatsprivatrecht gewesen. Es war gegen die als gefährlich wahrgenommene Gesellschaft gerichtet und sollte die Rechtssubjekte zum »seeing like a state« (James S. Scott) zurichten. Diese Auffassung des Rechts blockierte, so die These der vorliegenden Studie, sowohl das Potenzial zur Selbstorganisation des Rechts durch die und vonseiten der Gesellschaft als auch dessen Beobachtung als Komplex von »rules we live by« (Lorraine Daston). Dieser Gedanke wird im Vergleich mit dem anglo-amerikanischen und dem französischen Privatrecht entfaltet.
Karl-Heinz Ladeur zeigt kenntnisreich auf, wie das Privatrecht des 19. Jahrhunderts zunächst eine exzessive Symbolisierung von Einheit in Gestalt der unbeweglichen »Begriffsjurisprudenz« hervorbringt. Am Ende des Jahrhunderts wird diese von der beweglich gewordenen, an der Macht orientierten »Zweckjurisprudenz« abgelöst. Beide Lesarten bleiben jedoch einseitig auf den Staat fokussiert. Dagegen erlaubt das vom Autor ausgearbeitete Verständnis von »Recht als Kultur«, die Gesellschaft als »knowable« (Lawrence Rosen) und als praktischen Handlungskontext zu erleben. In diesem Kontext ist umgekehrt auch der Beitrag der Kultur zur Entfaltung des Rechtssubjekts zu sehen, der in der französischen Revolution explizit durch die politische Erziehung in der »École Normale« erbracht werden sollte. In Deutschland wurde dies eher implizit durch den Bildungsroman realisiert, der das Medium der Selbstentwicklung auch des Rechtssubjekts geworden ist.
Das Buch zeigt darüber hinaus, dass den auf (staatliche) Einheit eingestellten Rechtskonzepten des 19. Jahrhunderts schon damals ein nach wie vor interessantes, an Hegels Begriff orientiertes Möglichkeitsdenken hätte entgegengesetzt werden können: ein Denken der Durcharbeitung der Kollisionen multipler gesellschaftlicher Regeln, welches das Recht methodisch für das Operieren mit Differenzen vor Einheit in einer normativen Kollisionsordnung pluraler Regeln geöffnet hätte.
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