Über Das Verhältnis der EU zu internationalen Organisationen nach dem Reformvertrag von Lissabon
Konzeptionell-methodischer Rahmen:
Im Zentrum dieser Forschungsarbeit steht die Beschreibung der Rolle der EU im System internationaler Organisationen am Beispiel des multilateralen UN-Systems. Diese Dissertation konzentriert sich zentral auf die rechtlichen Aspekte, die für die Beziehungen EU-UN maßgebend sind. Die politischen Verhältnisse bilden lediglich den Hintergrund bzw. den zu regelnden Sachverhalt. In diesem Lichte will diese Studie theoretisch informiert und empirisch fundiert die Rahmenbedingungen, Funktionsweise und Tätigkeiten der EU und der UN sowie das Verhältnis beider Organisationen zueinander darstellen. Daher wurde für die vorliegende Studie aufgrund der Komplexität der zusammenhängenden Themen die Überlegung einer interdisziplinären Vorgehensweise bevorzugt.
Ausgangspunkt:
Der Ausgangspunkt des zentralen Rechtsproblems des Verhältnisses zwischen der EU und den Vereinten Nationen wird im Folgenden skizziert:
Die UN setzen Staaten (Nationen) als Mitglieder voraus. Sie
knüpfen an eine Staatenwelt an, wie sie im Zeitpunkt ihrer
Gründung bestand.
Die EU ist jedoch kein Staat und daher ein organisatorischer
Fremdkörper im UN-System.
Dieser Umstand schließt eine Mitwirkung nicht aus, begrenzt
aber den Einfluss der EU auf die Willensbildung der UN an der Quelle. Der EU fehlt insb. die Hoheit in militärischen Fragen.
Zentrale These:
Die EU kann im Kontext der neuen Machtverteilung des 21. Jahrhunderts neben den Machtzentren der Welt nur bestehen, wenn sie eine umfassende kooperationsorientierte Außenpolitik mit globaler Reichweite verfolgt. Allerdings muss sie darauf hinarbeiten, möglichst effektive und nachhaltige Strategien zur Entfaltung der Chancen zu entwickeln sowie um breite Unterstützung zu werben und möglichst viele relevante Akteure für sie zu gewinnen. Dazu benötigt sie nicht nur eine enge und effiziente multilaterale Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen auf völkerrechtlicher Ebene, sondern auch eine entsprechende Neugestaltung der Europäischen Verträge, primär ihrer Kompetenzordnung und Außenpolitik. Der Vertrag von Lissabon ermöglicht ihr zwar die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen. Es hängt jedoch zentral davon ab, ob sich die Mitgliedstaaten einig sind.
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