Über Datenschutzrechtliche Zulässigkeit eines nationalen Impfregisters
Während der Corona-Pandemie zeigte sich, dass Länder, in denen ein Impfregister existiert, über validere und aktuellere Daten zu Impfquoten und Impffortschritt verfügten als solche, in denen es kein Impfregister gibt.
Ein Reihe an EU-Mitgliedsstaaten verfügt bereits über solche Register, während Deutschland derzeit kein zentrales Impfregister hat. Diese Abschlussarbeit untersucht daher die Frage, ob die Einführung eines Impfregisters in Deutschland aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig wäre. Es wird ein mögliches Impfregister konzipiert, wobei Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie, bekannten Problemen und aktuelle Entwicklungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden Erkenntnisse aus ausgewählten zentralen Registern in Deutschland und aus dem Vergleich europäischer Impfregister herangezogen. Es wird geprüft, ob datenschutzrechtliche Bestimmungen der Einführung entgegenstehen beziehungsweise ob das Register mit diesen in Einklang gebracht werden kann. Kritische Aspekte, die bei der möglichen Einführung eines Impfregisters in Deutschland beachtet werden sollten, werden herausgearbeitet.
Marina Elisabeth Boyer ist Bachelor of Arts (B.A.) in der Fachrichtung "Öffentliche Verwaltung" sowie Master of Business Administration (MBA) in der Fachrichtung "Public Management". Im Rahmen ihrer Masterarbeit hat sie sich vertieft in das Datenschutzrecht und weitere relevante Rechtsbereiche eingearbeitet.
Seit November 2023 bekleidet sie die Position der stellvertretenden Leiterin des Unterstützungsbereichs in einer Bundeswehrkrankenhausverwaltung in Süddeutschland.
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