Über Definitionen für die Klausur im Öffentlichen Recht
Dieses Skript ist gedacht als Lernhilfe für Klausuren und die mündliche Prüfung im Öffentlichen Recht. So wie man eine Fremdsprache nur erlernen kann, wenn man regelmäßig Vokabeln "paukt", kann man auch eine Ö-Rechtsklausur nur dann bewältigen, wenn man vorher die zentralen Definitionen auswendig gelernt hat.
Was versteht man z.B. unter einem Rechtsstaat, unter Demokratie oder einem Überhangmandat? Wie wird die Meinung in Art 5 I 1 GG, die Kunst in Art. 5 III GG und die Versammlung in Art 8 GG definiert? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein für die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts, einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage oder eines Bebauungsplans?
Die im Skript genannten Begriffe kann man sich am besten aneignen, wenn man - wie bei einem Vokabelheft - eine Hälfte der Seite mit einem Stück Papier etc. abdeckt und ausprobiert, ob die aufgelisteten Begriffe bekannt sind.
Inhaltsverzeichnis und Leseprobe unter http://www.niederle-media.de/mediafiles//Sonstiges/DefOe.pdf
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