Über Deliktsrecht II
Deliktsrecht II vervollständigt das deliktische Haftungssystem mit besonderem Schwerpunkt auf der Gefährdungshaftung und der Haftung für vermutetes Verschulden. Zum einen erfolgt eine ausführlicheBehandlung der im BGB integrierten Haftungsnormen. Zum anderen vermittelt das Skript ein umfassendes Wissen in den klausurrelevanten Spezialgesetzen wie dem StVG dem ProdHaftG und dem UmweltHaftG. Abgerundet werden die Darstellungen durch den wichtigen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des § 1004 BGB.
Inhalt:
Weitere Fälle der Haftung insb. nach § 832-838 BGB
Weitere Fälle der Haftung insb. nach § 832-838 BGB
Haftung bei Amtspflichtverletzung § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
Sonderregelungen des Deliktsrechts § 840-853 BGB
Haftung nach dem StVG
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
Haftung nach dem Umwelthaftungsgesetz
Negatorische und quasinegatorische Haftung
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