Über Denkmalrecht Baden-Württemberg
Das Denkmalrecht fällt in die Kulturhoheit der Länder, die davon in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht haben.
Das Denkmalrecht Baden-Württemberg ist von zahlreichen landestypischen Besonderheiten geprägt, die dieser Kommentar darstellt.
Das Denkmalrecht Baden-Württemberg ist von zahlreichen landestypischen Besonderheiten geprägt, die dieser Kommentar darstellt.
Die behördlichen Maßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden zusammen mit den dazugehörigen Verfahrensabläufen erläutert. Das Spektrum des Verwaltungshandelns auf dem Gebiet des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wird dabei übersichtlich dargestellt; ebenso werden die Wechselbeziehungen mit dem Baurecht und dem Steuerrecht aufgezeigt.
Die 3. Neuauflage berücksichtigt zudem die Änderungen des Denkmalschutzes im Hinblick auf die Abwägung zwischen Klimaschutz und Denkmalschutzbelangen. Sämtliche Vollzugsbestimmungen sind in die Kommentierung einbezogen.
Verwaltungsbehörden, Verbände, Gerichte, Anwaltschaft, Denkmaleigentümer:innen, Architektinnen und Architekten, Steuerberater:innen, ehrenamtlich Beauftragte und alle von Denkmalschutz und Denkmalpflege berührten Personen erhalten damit einen erstklassigen Praxis-Ratgeber.
Prof. Dr. Gerd Hager, Karlsruher Institut für Technologie (KIT),
Prof. Dr. Felix Hammer, Kanzler und Justitiar der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Rottenburg,
Sabine Moritz, Regierungsdirektorin, Landratsamt Ortenaukreis,
Dr. Dagmar Zimdars, Hauptkonservatorin, a.D.
und
Prof. Dr. Dr. Dimitrij Davydov, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Köln und Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg
"Alle, die mit dem Erhalt des kulturellen Erbes zu tun haben, [...] sollten den raschen und zuverlässigen Zugang zum Denkmalrecht in Baden-Württemberg unbedingt nutzen. Somit ist der Kommentar uneingeschränkt zu empfehlen."
(Prof. Dr. Ernst-Rainer Hönes, Die Öffentliche Verwaltung, Heft 15, August 2016)
"Alle diejenigen, welche ihr denkmalrechtliches Wissen vertiefen wollen oder die denkmalrechtliche Zweifelsfragen zu klären oder Auslegungsfragen zu beantworten haben, sind gut beraten, das Werk zu Hilfe zu nehmen."
(Prof. Karlheinz Schlotterbeck, VBl BW, Heft 11/2016)
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