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Der erhöhte Barbetrag gem. §27b SGBXII i.V.m. §30 SGBXII

Der erhöhte Barbetrag gem. §27b SGBXII i.V.m. §30 SGBXIIvon Stefan Baetke
Über Der erhöhte Barbetrag gem. §27b SGBXII i.V.m. §30 SGBXII

Akademische Arbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Hochschule Wismar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese wissenschaftliche Arbeit bezieht sich auf eine Problemstellung, die häufig in Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII vorzufinden ist. Die Heimbewohner werden aufgrund verschiedenster Erkrankungen aufgenommen, wenn ein würdiges und gesundheitsschädigendes Leben in der eigenen Häuslichkeit nicht mehr möglich ist oder nur mit größten Anstrengungen realisiert werden kann. Der Fokus dieser wissenschaftlichen Arbeit liegt hierbei jedoch hauptsächlich bei Heimbewohnern in Alten- und Pflegeheimen. Die Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben in Ihrer Leistungsvereinbarung ¿Extraleistungen¿ bereits aufgenommen. Hierbei trifft es wiederum Heimbewohner, die Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel des SGB XII erhalten. Die beschriebene Situation reflektiert die Problematik in Mecklenburg ¿ Vorpommern, die jedoch im gesamten Bundesgebiet auftritt. Damit es anschaulicher bleibt und die Problematik nur an einem Bundesland mit seinen länderspezifischen Gesetzen herangezogen und betrachtet werden kann, habe ich mich für ein Fallbeispiel aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg entschieden.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783668923737
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 32
  • Veröffentlicht:
  • 13. Mai 2019
  • Ausgabe:
  • 19001
  • Abmessungen:
  • 148x3x210 mm.
  • Gewicht:
  • 62 g.
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Beschreibung von Der erhöhte Barbetrag gem. §27b SGBXII i.V.m. §30 SGBXII

Akademische Arbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Hochschule Wismar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese wissenschaftliche Arbeit bezieht sich auf eine Problemstellung, die häufig in Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII vorzufinden ist. Die Heimbewohner werden aufgrund verschiedenster Erkrankungen aufgenommen, wenn ein würdiges und gesundheitsschädigendes Leben in der eigenen Häuslichkeit nicht mehr möglich ist oder nur mit größten Anstrengungen realisiert werden kann.

Der Fokus dieser wissenschaftlichen Arbeit liegt hierbei jedoch hauptsächlich bei Heimbewohnern in Alten- und Pflegeheimen. Die Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben in Ihrer Leistungsvereinbarung ¿Extraleistungen¿ bereits aufgenommen. Hierbei trifft es wiederum Heimbewohner, die Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel des SGB XII erhalten. Die beschriebene Situation reflektiert die Problematik in Mecklenburg ¿ Vorpommern, die jedoch im gesamten Bundesgebiet auftritt. Damit es anschaulicher bleibt und die Problematik nur an einem Bundesland mit seinen länderspezifischen Gesetzen herangezogen und betrachtet werden kann, habe ich mich für ein Fallbeispiel aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg entschieden.

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