Über Der Grundsatz der Unschuldsvermutung und der Freiheitsentzug in zweiter Instanz
In diesem Beitrag werden die Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichts in Sachen Habeas Corpus 126.292 SP analysiert, das am 17. Februar 2016 einen Präzedenzfall für ein neues Verständnis im Strafprozessrecht über den Beginn des Vollzugs einer Verurteilung vor ihrem rechtskräftigen Urteil geschaffen hat. Von nun an war es möglich, dass der Angeklagte unmittelbar nach der Bestätigung der Verurteilung durch ein Gericht der zweiten Instanz in eine Haftanstalt eingewiesen wird. Der Häftling hat jedoch weiterhin das Recht, Berufung bei den höheren Gerichten einzulegen, bleibt aber hinter Gittern. Nach der neuen Rechtsprechung, die vom STF interpretiert wird, ist die Phase der Analyse der Beweise und der Wesentlichkeit im Gericht erster Instanz erschöpft, und es wird eingeräumt, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung nach der Bestätigung der Verurteilung in zweiter Instanz nicht mehr gilt. Zu diesem Zweck wird die Methode der bibliographischen und dokumentarischen Forschung angewandt, wobei doktrinäre und prinzipielle Konzepte des rechtlichen Rahmens untersucht werden, wobei die Bundesverfassung und der Grundsatz der Unschuldsvermutung hervorgehoben werden.
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