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Der Personbegriff des Johannes Duns Scotus

- Eine systematische Untersuchung unter besonderer Berucksichtigung der ontologischen Grundlagen

Über Der Personbegriff des Johannes Duns Scotus

Diplomarbeit aus dem Jahr 1985 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des Mittelalters (ca. 500-1300), Note: 1,0, Universität Münster (Fachbreich katholische Theologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, was unter Person oder personalem Leben zu verstehen ist, bewegt heute viele Gemüter. Biologen, Mediziner und Juristen versuchen, den Beginn und das Ende menschlicher Personalität zu definieren, da diese zeitliche Festlegung heute zum Problem geworden ist angesichts der Debatten um die sittliche Erlaubtheit der Abtreibung und der (aktiven) Euthanasie. Einige Moraltheologen unterscheiden zwischen biologisch-menschlichem und personal-menschlichem Leben, als gäbe es eine Zeitspanne, in der ein Mensch noch nicht Person ist (und eine solche, in welcher er nicht mehr Person ist?). Häufig läßt man sich bei solchen Überlegungen von pragmatischen Gesichtspunkten leiten, oder man interpretiert gewisse empirische Erkenntnisse aus der Embryonalentwicklung oder aus der Gehirnphysiologie voreilig als metaphysisch relevante Aussagen über das Wesen des Menschen und seines Personseins. Demgegenüber tut eine genuin philosophische Besinnung über das Wesen der Person not. Eine Hauptursache der heutigen Unklarheit über den Personbegriff besteht darin, daß nicht mehr klar zwischen Vermögen und aktueller Ausübung desselben unterschieden wird, oder ontologisch gesagt: zwischen actus primus und secundus. Wenn auch ungeborene Kinder, Unmündige oder geistig Behinderte nicht aktuell in der Lage sind, gewisse Akte zu setzen, die man zu Recht als personal bezeichnet (z.B. freie Willensentscheidungen, Vernunftgebrauch, Kommunikation mit anderen usw.), so besagt dies noch nichts über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein der realen Vermögen zu solchen Akten. Die Würde der Person besteht nicht in der tatsächlichen (und damit zufälligen) Ausübung gewisser Fähigkeiten, sondern ist begründet in ihrem Wesen als Inhaberin einer geistigen Natur. Was darunter zu verstehen ist, ist eine rein philosophische Frage, zu deren Beantwortung in dieser Arbeit der große scholastische Denker Johannes Duns Scotus herangezogen werden soll. Daß Scotus nicht unmittelbar Antworten auf Fragen unserer Zeit geben kann, ist klar; aber es könnte sich herausstellen, daß dieser Philosoph uns heute mehr zu sagen hat, als man auf den ersten Blick anzunehmen geneigt ist.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783640786831
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 68
  • Veröffentlicht:
  • 31. Dezember 2010
  • Abmessungen:
  • 148x210x4 mm.
  • Gewicht:
  • 100 g.
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Beschreibung von Der Personbegriff des Johannes Duns Scotus

Diplomarbeit aus dem Jahr 1985 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des Mittelalters (ca. 500-1300), Note: 1,0, Universität Münster (Fachbreich katholische Theologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, was unter Person oder personalem Leben zu verstehen ist, bewegt heute viele Gemüter. Biologen, Mediziner und Juristen versuchen, den Beginn und das Ende menschlicher Personalität zu definieren, da diese zeitliche Festlegung heute zum Problem geworden ist angesichts der Debatten um die sittliche Erlaubtheit der Abtreibung und der (aktiven) Euthanasie.
Einige Moraltheologen unterscheiden zwischen biologisch-menschlichem und personal-menschlichem Leben, als gäbe es eine Zeitspanne, in der ein Mensch noch nicht Person ist (und eine solche, in welcher er nicht mehr Person ist?). Häufig läßt man sich bei solchen Überlegungen von pragmatischen Gesichtspunkten leiten, oder man interpretiert gewisse empirische Erkenntnisse aus der Embryonalentwicklung oder aus der Gehirnphysiologie voreilig als metaphysisch relevante Aussagen über das Wesen des Menschen und seines Personseins.
Demgegenüber tut eine genuin philosophische Besinnung über das Wesen der Person not. Eine Hauptursache der heutigen Unklarheit über den Personbegriff besteht darin, daß nicht mehr klar zwischen Vermögen und aktueller Ausübung desselben unterschieden wird, oder ontologisch gesagt: zwischen actus primus und secundus.
Wenn auch ungeborene Kinder, Unmündige oder geistig Behinderte nicht aktuell in der Lage sind, gewisse Akte zu setzen, die man zu Recht als personal bezeichnet (z.B. freie Willensentscheidungen, Vernunftgebrauch, Kommunikation mit anderen usw.), so besagt dies noch nichts über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein der realen Vermögen zu solchen Akten.
Die Würde der Person besteht nicht in der tatsächlichen (und damit zufälligen) Ausübung gewisser Fähigkeiten, sondern ist begründet in ihrem Wesen als Inhaberin einer geistigen Natur. Was darunter zu verstehen ist, ist eine rein philosophische Frage, zu deren Beantwortung in dieser Arbeit der große scholastische Denker Johannes Duns Scotus herangezogen werden soll. Daß Scotus nicht unmittelbar Antworten auf Fragen unserer Zeit geben kann, ist klar; aber es könnte sich herausstellen, daß dieser Philosoph uns heute mehr zu sagen hat, als man auf den ersten Blick anzunehmen geneigt ist.

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