Über Deutsches und europaisches Kartellrecht unter Berucksichtigung des "more economic approach"
Die Europäische Kommission versucht seit einigen Jahren das europäische Kartellrecht grundlegend zu reformieren, indem sie eine tiefgreifende Ökonomisierung des Rechts anstrebt. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit dieser als "more economic approach" bekannten Entwicklung auseinander und legt ihren Schwerpunkt auf die hochaktuellen Entwicklungen im Bereich der europäischen Missbrauchsaufsicht. Bevor auf die konkreten Reformbestrebungen der Kommission eingegangen wird, befasst sich die Arbeit zunächst mit grundlegenden Fragen zum Wettbewerb. Dabei werden sowohl verschiedene Definitionen als auch Ausgestaltungen des Wettbewerbs dargestellt. Gleichzeitig wird ein Querschnitt über die wettbewerbstheoretischen Grundlagen des Wettbewerbsrechts dargeboten, der im Ergebnis eine Vielzahl völlig gegenteiliger Theorien erkennen lässt. Im nächsten Schritt wird die Entstehung des europäischen Wettbewerbsrechts beleuchtet und festgestellt, dass das europäische Wettbewerbsrecht vor allem in den Anfängen unter großem Einfluss deutscher Wettbewerbsideologie und deutscher Rechtspersönlichkeiten stand. Um eine gedankliche Stütze bei der Bewertung der angebahnten Reform zu gewinnen, wird folglich die Struktur des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dargestellt und auf die Besonderheiten und konzeptionellen Unterschiede zum europäischen Wettbewerbsrecht hingewiesen. Nachfolgend werden die Ecksäulen der unter dem Namen "more economic approach" angebahnten Reform skizziert. Anhand der umfassenden Kritik in der Literatur werden die angeblichen Vorteile der Reform sowie angeblichen Unzulänglichkeiten der bisherigen Rechtsprechung der Europäischen Gerichte schematisch dargestellt. Anschließend wird eine umfassende und detaillierte Analyse der bisherigen Rechtsprechung anhand von Fallgruppen durchgeführt und diese mit den Reformvorschlägen der Kommission verglichen. Anhand des durchgeführten Vergleichs werden vom Autor erhebliche Unterschiede sowohl in der Zielsetzung als auch in der Vorgehensweise der Kommission bei der Feststellung von Missbräuchen aufgezeigt. Abschließend wird der "more economic approach" als wettbewerbspolitisches Konzept bewertet.
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