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Die Abtretung von Deckungsansprüchen nach § 108 Abs. 2 VVG

Über Die Abtretung von Deckungsansprüchen nach § 108 Abs. 2 VVG

Seit der VVG-Reform 2008 ist den Versicherern im Bereich der Haftpflichtversicherung die Möglichkeit der Vereinbarung eines Abtretungsverbotes an die oder den geschädigte(n) Dritten in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen genommen. Nichtsdestotrotz wird bis heute insbesondere im Bereich der D&O-Versicherung in Innenhaftungsfällen von der Abtretungsmöglichkeit des Freistellungsanspruchs an die geschädigte Gesellschaft kaum Gebrauch gemacht. Das liegt auch an den vielen rechtlichen Unsicherheiten, die eine Abtretung des Freistellungsanspruchs mit sich bringt. Aus diesem Anlass untersucht der Autor die Folgen der Abtretung des Freistellungsanspruchs an die geschädigte Gesellschaft, indem er die schuldrechtlichen, prozessualen, versicherungsrechtlichen sowie gesellschaftsrechtlichen Aspekte der Abtretung analysiert. Dies beinhaltet zunächst eine Gegenüberstellung der Vorzüge und Nachteile einer Abtretung erfüllungshalber und der einer Abtretung an Erfüllung statt unter besonderer Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Vorgaben. Eine ausführliche Betrachtung erfährt zudem der Anspruchsinhalt des auch nach Abtretung des Freistellungsanspruchs beim Versicherten verbleibenden Abwehranspruchs. Weiterhin werden zentrale Aspekte in Bezug auf die prozessuale Durchsetzung des abgetretenen Freistellungsanspruchs durch die geschädigte Gesellschaft im Direktprozess gegen den Versicherer beleuchtet. Hierzu werden insbesondere Fragen bezüglich der Anspruchsentstehung und -durchsetzbarkeit, der Zuständigkeit für die Vertretung der Gesellschaft im Prozess sowie der Geltung der speziellen gesellschaftsrechtlichen Beweislastregeln behandelt. Ferner widmet sich der Autor ausführlich dem Verlauf des Direktprozesses, indem er Beteiligungsmöglichkeiten der versicherten Person am Direktprozess mittels Nebenintervention und/oder Streitverkündung aufzeigt und darüber hinaus Verteidigungsmöglichkeiten des Versicherers im Direktprozess insbesondere aufgrund von Obliegenheitsverletzungen darstellt. Abschließend beschreibt der Autor umfassend die Auswirkungen einer erfolgreichen sowie einer erfolglosen direkten Inanspruchnahme des Versicherers durch die geschädigte Gesellschaft im Hinblick auf die Rechtsstellungen der Beteiligten zueinander und dem Bestehen etwaiger Schadensersatzansprüche zwischen ihnen. Dabei wird zum einen zwischen der Abtretung erfüllungshalber und der Abtretung an Erfüllung statt und zum anderen (im Fall der erfolglosen Inanspruchnahme) zwischen einem Unterliegen aus deckungsrechtlichen Gründen und einem Unterliegen aus haftpflichtrechtlichen Gründen differenziert. Die Arbeit richtet sich gleichermaßen an Wissenschaft und Praxis, insbesondere an Rechtsanwälte und Juristen, die die Interessen von Vorständen, Geschäftsführern und anderen durch eine D&O-Versicherung versicherten Personen sowie die Interessen der geschädigten Gesellschaften und nicht zuletzt die von Versicherern vertreten. Durch ihre schuldrechtlichen, zivilprozessualen und versicherungsrechtlichen Bezüge ist sie ebenso im Bereich der allgemeinen Haftpflichtversicherung relevant.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783963294310
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 550
  • Veröffentlicht:
  • 24. Mai 2022
  • Ausgabe:
  • 22001
  • Abmessungen:
  • 148x38x210 mm.
  • Gewicht:
  • 791 g.
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Beschreibung von Die Abtretung von Deckungsansprüchen nach § 108 Abs. 2 VVG

Seit der VVG-Reform 2008 ist den Versicherern im Bereich der Haftpflichtversicherung die Möglichkeit der Vereinbarung eines Abtretungsverbotes an die oder den geschädigte(n) Dritten in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen genommen. Nichtsdestotrotz wird bis heute insbesondere im Bereich der D&O-Versicherung in Innenhaftungsfällen von der Abtretungsmöglichkeit des Freistellungsanspruchs an die geschädigte Gesellschaft kaum Gebrauch gemacht. Das liegt auch an den vielen rechtlichen Unsicherheiten, die eine Abtretung des Freistellungsanspruchs mit sich bringt. Aus diesem Anlass untersucht der Autor die Folgen der Abtretung des Freistellungsanspruchs an die geschädigte Gesellschaft, indem er die schuldrechtlichen, prozessualen, versicherungsrechtlichen sowie gesellschaftsrechtlichen Aspekte der Abtretung analysiert.
Dies beinhaltet zunächst eine Gegenüberstellung der Vorzüge und Nachteile einer Abtretung erfüllungshalber und der einer Abtretung an Erfüllung statt unter besonderer Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Vorgaben. Eine ausführliche Betrachtung erfährt zudem der Anspruchsinhalt des auch nach Abtretung des Freistellungsanspruchs beim Versicherten verbleibenden Abwehranspruchs. Weiterhin werden zentrale Aspekte in Bezug auf die prozessuale Durchsetzung des abgetretenen Freistellungsanspruchs durch die geschädigte Gesellschaft im Direktprozess gegen den Versicherer beleuchtet. Hierzu werden insbesondere Fragen bezüglich der Anspruchsentstehung und -durchsetzbarkeit, der Zuständigkeit für die Vertretung der Gesellschaft im Prozess sowie der Geltung der speziellen gesellschaftsrechtlichen Beweislastregeln behandelt. Ferner widmet sich der Autor ausführlich dem Verlauf des Direktprozesses, indem er Beteiligungsmöglichkeiten der versicherten Person am Direktprozess mittels Nebenintervention und/oder Streitverkündung aufzeigt und darüber hinaus Verteidigungsmöglichkeiten des Versicherers im Direktprozess insbesondere aufgrund von Obliegenheitsverletzungen darstellt. Abschließend beschreibt der Autor umfassend die Auswirkungen einer erfolgreichen sowie einer erfolglosen direkten Inanspruchnahme des Versicherers durch die geschädigte Gesellschaft im Hinblick auf die Rechtsstellungen der Beteiligten zueinander und dem Bestehen etwaiger Schadensersatzansprüche zwischen ihnen. Dabei wird zum einen zwischen der Abtretung erfüllungshalber und der Abtretung an Erfüllung statt und zum anderen (im Fall der erfolglosen Inanspruchnahme) zwischen einem Unterliegen aus deckungsrechtlichen Gründen und einem Unterliegen aus haftpflichtrechtlichen Gründen differenziert.
Die Arbeit richtet sich gleichermaßen an Wissenschaft und Praxis, insbesondere an Rechtsanwälte und Juristen, die die Interessen von Vorständen, Geschäftsführern und anderen durch eine D&O-Versicherung versicherten Personen sowie die Interessen der geschädigten Gesellschaften und nicht zuletzt die von Versicherern vertreten. Durch ihre schuldrechtlichen, zivilprozessualen und versicherungsrechtlichen Bezüge ist sie ebenso im Bereich der allgemeinen Haftpflichtversicherung relevant.

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