Über Die akademische Gerichtsbarkeit der Universität Heidelberg
Von der Gründung der Universität bis ins ausgehende 19. Jahrhundert existierte in
Heidelberg eine akademische Gerichtsbarkeit. Bekanntestes Relikt ist heute der
Karzer, das Studentengefängnis. Allerdings waren der akademischen Gerichtsbarkeit
nicht nur Studenten unterworfen, sondern auch Professoren, Hausangestellte von
Universitätsmitgliedern und bestimmte Handwerker. Zuständig für alle Rechtsgebiete,
waren die Fälle, die vor dem akademischen Gericht verhandelt wurden, vielfältig und
die Kompetenzen durchaus weitreichend. Mindestens in einem Fall verhängte das
Gericht die Todesstrafe.
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