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Die Anwendbarkeit der Regeln des Einspeisemanagements des EEG 2009 auf KWK-Anlagen

Über Die Anwendbarkeit der Regeln des Einspeisemanagements des EEG 2009 auf KWK-Anlagen

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Untersuchung beschäftigt sich mit folgenden Fragen: 1. Welche KWK-Anlagen können nach § 11 Abs. 1 EEG 2009 geregelt werden? Sind auch nicht mehr zuschlagsberechtigte KWK-Anlagen erfasst? Was ist KWK-Strom im Sinne des § 11 Abs. 1 EEG 2009? 2. Müssen Betreiber von KWK-Anlagen die technischen und betrieblichen Vorgaben des § 6 Nr. 1 EEG 2009 einhalten, um den Netzbetreibern die fernsteuerbare Reduzierung der Einspeiseleistung sowie die Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung zu ermöglichen? 3. Können KWK-Anlagenbetreiber im Falle einer Abregelung nach § 11 Abs. 1 EEG 2009 den Entschädigungsanspruch aus der Härtefallregelung § 12 Abs. 1 EEG 2009 geltend machen?

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783640952694
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 52
  • Veröffentlicht:
  • 7. Juli 2011
  • Abmessungen:
  • 148x210x3 mm.
  • Gewicht:
  • 82 g.
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Beschreibung von Die Anwendbarkeit der Regeln des Einspeisemanagements des EEG 2009 auf KWK-Anlagen

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Untersuchung beschäftigt sich mit folgenden Fragen:
1. Welche KWK-Anlagen können nach § 11 Abs. 1 EEG 2009 geregelt werden? Sind auch nicht mehr zuschlagsberechtigte KWK-Anlagen erfasst? Was ist KWK-Strom im Sinne des § 11 Abs. 1 EEG 2009?
2. Müssen Betreiber von KWK-Anlagen die technischen und betrieblichen Vorgaben des § 6 Nr. 1 EEG 2009 einhalten, um den Netzbetreibern die fernsteuerbare Reduzierung der Einspeiseleistung sowie die Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung zu ermöglichen?
3. Können KWK-Anlagenbetreiber im Falle einer Abregelung nach § 11 Abs. 1 EEG 2009 den Entschädigungsanspruch aus der Härtefallregelung § 12 Abs. 1 EEG 2009 geltend machen?

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