Über Die Bedrohung der freiheitlichen Grundrechte durch die Sicherheitsgesetze
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1.7, Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH), Sprache: Deutsch, Abstract: Freiheit und Sicherheit sind Rechtsgüter, die für das Leben und Zusammenleben der Menschen in einer Gesellschaft von elementarer Bedeutung sind. Müssen Freiheit und Sicherheit zwangsläufig miteinander kollidieren? Bedingt erst Sicherheit wirkliche Freiheit, wie Humboldt im einleitenden Zitat feststellt und ist die Achtung der Freiheit, der Menschenrechte nicht zwingend auch Voraussetzung für staatliche Sicherheitspolitik?
Dem Staat kommt in diesem Spannungsverhältnis eine besondere Verantwortung zu. Er hat eine Rechtsordnung des Zusammenlebens seiner Bürger sicherzustellen, in der er ihnen ein größtmögliches Maß an Freiheit, Gerechtigkeit und ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht. Zu den Pflichten des Staates gehört neben der Garantie individueller Freiheitsrechte auch die Gewährleistung von Sicherheit seiner Bürger. Zwangsläufig kommt es hier zu Kollisionen der staatlichen Gewalt mit den im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in den Länderverfassungen verankerten freiheitlichen Grund- und Menschenrechten.
Am Beispiel der Terrorismusbekämpfungsgesetze, die als Reaktion auf die verheerenden Anschläge vom 11. September 2001 in Deutschland erlassen und seitdem mehrfach novelliert worden sind, sollen in dieser Arbeit insbesondere die damit verbundenen Eingriffe in den Schutzbereich freiheitlicher Grundrechte untersucht werden. Sind die erlassenen Sicherheitsgesetze, die zudem teilweise mit einer erheblichen Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden einhergehen, geeignet und erforderlich potentielle Gefahren des nationalen und internationalen Terrorismus abzuwenden?
Es stellt sich insbesondere die Frage, ob die Eingriffstiefe dieser staatlichen Maßnahmen, mit dem Ziel der kollektiven Sicherheit, auch verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In den Blick genommen wird in diesem Kontext auch die demokratische und rechtsstaatliche Kontrolle, die der Gesetzgeber mit einem Evaluierungserfordernis und einer vorläufigen Begrenzung der Geltungsdauer in den Sicherheitsgesetzen verankert hat.
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