Über Die De-facto-Gesellschaft im OHADA-Recht
Diese Studie ist in einem neuen Forschungsfeld angesiedelt, nämlich dem OHADA-Recht. Sie befasst sich mit der heiklen Frage der De-facto-Gesellschaft. Diese wurde vom OHADA-Gesetzgeber kodifiziert und füllte damit das Rechtsvakuum, das in mehreren Vertragsstaaten des in Port Louis unterzeichneten Vertrags bestand, sowie die Lücken im Handelsgesetzbuch. Der afrikanische Gemeinschaftsgesetzgeber hat im OHADA-Recht der Handelsgesellschaften eine Vielzahl von Definitionen der De-facto-Gesellschaft hervorgehoben. Es erscheint notwendig, den Begriff einzugrenzen. Diese Klärung erfolgt einerseits durch die Bestimmung des Begriffs der faktischen Gesellschaft und andererseits durch die Suche nach den Bedingungen für ihre Existenz. Unabhängig von der gewählten Hypothese gibt es jedoch ein einheitliches Rechtssystem für die De-facto-Gesellschaft. Die Nützlichkeit dieser Gesellschaft zeigt sich in der vollständigen Verpflichtung der Gesellschafter gegenüber den Gläubigern und dem Bestreben, die im Nachhinein abgeleitete Gesellschaft untereinander zu liquidieren.
Mehr anzeigen