Über Die Einigungsstelle
Die betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtliche Einigungsstelle ist ein betriebsverfassungsrechtliches Hilfsorgan eigener Art, das dazu dient, Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Personalrat zu schlichten. Die Einigungsstelle ist kein Schiedsgericht, wie es in der Zivilprozessordnung geregelt ist. Sie wendet nicht nur das Gesetz an, sondern kann auch selbst Recht setzen, zum Beispiel in einem Sozialplan Abfindungsansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begründen. Haben sich die Fronten zwischen Betriebs- bzw. Personalrat und Arbeitgeber verhärtet, ist die Anrufung der Einigungsstelle oft der einzige Weg, doch noch zu einer sinnvollen Lösung zu kommen. Viele betriebliche Fragen werden heute durch eine Einigungsstelle entschieden, da immer mehr Arbeitgeber darauf zurückgreifen.
NEU in der 9. Auflage:
Seit Erscheinen der letzten Auflage im Jahre 2019 hat vor allem die Pandemie neue Sachverhalte und neue Verfahrensweisen für die Einigungsstelle gebracht infolge einiger Änderungen im BetrVG. Neuland beschreitet die Einigungsstelle mit dem 2021 vom Gesetzgeber geschaffenen § 96 Abs. 1a BetrVG, weil dort der Einigungsstelle ausdrücklich nur eine Mediationsfunktion ohne Entscheidungskompetenz zugewiesen wurde. Auch gab es wieder eine Reihe Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, die die Praxis des Einigungsstellenverfahrens weiter ausgestalten. Ebenfalls wurden wieder die Hinweise aus der Einigungsstellenpraxis aufgegriffen, um den Charakter des Buches als »Leitfaden für die Praxis« beizubehalten.
Beginnend mit der Bildung der Einigungsstelle wird das Einigungsstellenverfahren bis zu seinem Abschluss und darüber hinaus (gerichtliche Streitigkeiten um den Einigungsstellenspruch) eingehend und praxisnah kommentiert. Im zweiten Teil des Buches werden die Tatbestände betrieblicher Zwangsschlichtung ausführlich erläutert. Besonderes Highlight sind die Musterdokumente aus der Einigungsstellenpraxis im dritten Teil.
Autor:
Martin Wenning-Morgenthaler, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, verfügt über mehr als 35 Jahre Einigungsstellenerfahrung und hat als Vorsitzender mittlerweile über 400 Einigungsstellen in allen Bundesländern und zahlreichen Branchen zu nahezu allen Mitbestimmungssachverhalten geleitet.
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